Autor Thema: Quereinstieg IT tarifrechtlich möglich?  (Read 6835 times)

TVWaldschrat

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Antw:Quereinstieg IT tarifrechtlich möglich?
« Antwort #15 am: 04.06.2024 21:53 »
Habe ein nettes Gespräch mit dem fachlichen Ansprechpartner geführt.
Er meinte, dass ich mich gerne bewerben soll, das letzte Wort hat aber natürlich das Personalamt.
Ungeachtet dessen solle ich meine Bewerbung ausführlich begründen und meine Fähigkeiten aufzeigen, um nicht automatisch aussortiert zu werden.

Na mal schauen.  :)

Das mag ich ja gar nicht. Das Personalamt hat's gefälligst möglich zu machen, und nicht das letzte Wort zu haben. Aber versuch macht kluch.

Lt Koerschgen

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Antw:Quereinstieg IT tarifrechtlich möglich?
« Antwort #16 am: 05.06.2024 06:44 »
Die Daumen sind gedrückt - Würde mich über ein Update freuen, wenn du im Verfahren weitergekommen bist :)

Nerostar

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Antw:Quereinstieg IT tarifrechtlich möglich?
« Antwort #17 am: 05.06.2024 07:27 »
Die Daumen sind gedrückt - Würde mich über ein Update freuen, wenn du im Verfahren weitergekommen bist :)

Danke, ich werde berichten :D

E15TVL

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Antw:Quereinstieg IT tarifrechtlich möglich?
« Antwort #18 am: 05.06.2024 21:08 »
Drücke Dir auch die Daumen und würde mich über (positive) Rückmeldung freuen  ;)

Nerostar

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Antw:Quereinstieg IT tarifrechtlich möglich?
« Antwort #19 am: 05.06.2024 22:16 »
Drücke Dir auch die Daumen und würde mich über (positive) Rückmeldung freuen  ;)

Ich danke dir. Und ja, es wäre natürlich schön, wenn ich so in die IT kommen könnte.
Ich würde die obligatorisch niedrigere Entgeltgruppe auf Grund fehlender Qualifikation auch in Kauf nehmen. ::) 8)

Marie Kreutz

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Antw:Quereinstieg IT tarifrechtlich möglich?
« Antwort #20 am: 12.06.2024 20:47 »
Wir stellen demnächst einen gelernter Handwerker, der seit Jahren IT-Arbeiten mit Befugnis über ne handvoll Leute hatte, mit E 10/ Stufe 5 ein! Ein regionales Unternehmen, dass dt.weit agiert und bekannt ist und Mitarbeiter im fünfstelligen Bereich hat, hat ihm ein 1A-Zeugnis ausgestellt. Im Vorstellungsgespräch hat er sich super verkauft. So kann es gehen im verstaubten öffentlichen Dienst!

MoinMoin

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Antw:Quereinstieg IT tarifrechtlich möglich?
« Antwort #21 am: 12.06.2024 23:21 »
Wir stellen demnächst einen gelernter Handwerker, der seit Jahren IT-Arbeiten mit Befugnis über ne handvoll Leute hatte, mit E 10/ Stufe 5 ein! Ein regionales Unternehmen, dass dt.weit agiert und bekannt ist und Mitarbeiter im fünfstelligen Bereich hat, hat ihm ein 1A-Zeugnis ausgestellt. Im Vorstellungsgespräch hat er sich super verkauft. So kann es gehen im verstaubten öffentlichen Dienst!
Mist, da erwächst uns eine Konkurrenz, hoffentlich seit ihr nicht in Niedersachsen.

Aber schön, dass es auch anderswo, nachdenkende Personaler gibt, die sich am aktuellem Markt orientieren und nicht im Vor vor gestern leben.

Johann

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Antw:Quereinstieg IT tarifrechtlich möglich?
« Antwort #22 am: 13.06.2024 08:21 »
Aber wäre es nicht sowieso grundsätzlich denkbar, dass jemand, der die Voraussetzungen in der Person nicht erfüllt einfach eine EG niedriger bekommt und trotzdem eingestellt werden kann? Und wenn er dann die Voraussetzungen erfüllt, weil er beispielsweise die ursprünglich geforderten 3 Jahre Berufserfahrung dann im Job gesammelt oder ein vorausgesetztes Studium erfolgreich abgeschlossen hat, höhergruppiert wird?

Ich bin der Meinung das mal irgendwo gelesen zu haben.

Edit: Grammatikfehler behoben.
« Last Edit: 13.06.2024 08:29 von Johann »

SamFisher

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Antw:Quereinstieg IT tarifrechtlich möglich?
« Antwort #23 am: 13.06.2024 08:24 »
Natürlich ist das tariflich möglich.

Dafür braucht es im Personalwesen aber zwei Dinge: Wissen und Wollen.

Eines von beide fehlt meist.

Bei meinem letzten Wechsel habe ich genau darauf geachtet: Man wollte mich haben und hat dann tariflich alle Register gezogen. Das ist aber leider oft nicht die Regel.

MoinMoin

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Antw:Quereinstieg IT tarifrechtlich möglich?
« Antwort #24 am: 13.06.2024 09:08 »
Aber wäre es nicht sowieso grundsätzlich denkbar, dass jemand, der die Voraussetzungen in der Person nicht erfüllt einfach eine EG niedriger bekommt und trotzdem eingestellt werden kann? Und wenn er dann die Voraussetzungen erfüllt, weil er beispielsweise die ursprünglich geforderten 3 Jahre Berufserfahrung dann im Job gesammelt oder ein vorausgesetztes Studium erfolgreich abgeschlossen hat, höhergruppiert wird?
Korrekt, man kann tariflich auch einen Schulabbrecher mit EG15 Tätigkeiten übertragen, er wird dann idR in die EG14  und kann dann irgendwann mal ein sonstiger Beschäftigter werden.