Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Antrag auf Überprüfung der Eingruppierung zurückziehen?

(1/4) > >>

Ihasta:
Hallo zusammen,

ich habe ein kleines Problem. Ich habe einen Antrag auf Überprüfung meiner Eingruppierung gestellt. Dieser wurde so entschieden, dass mir eine höhere Gruppe zusteht. Allerdings habe ich durch die rückwirkende Umsetzung eine Erfahrungsstufe verloren. Dadurch werde ich nun schlechter bezahlt und soll dem Arbeitgeber auch rückwirkend für ein halbes Jahr Geld zurückzahlen.

Mir war bewusst, dass die Prüfung so ausgehen kann (aber nicht muss). Die höherwertigen Aufgaben wurden mir in mehreren Etappen übertragen und es war unklar, zu welchem exakten Zeitpunkt die Höhergruppierung anerkannt wird.

Warum habe ich dann trotzdem den Antrag eingereicht? Weil mir die Kollegin von der Personalstelle versichert hat, sie würde natürlich ein nachteiliges Ergebnis nicht umsetzen, sondern dies erst mit mir besprechen. Daran kann sie sich aber nun nicht mehr erinnern.

Hat irgendjemand eine Idee, ob/wie man die Höhergruppierung noch abwenden oder den Antrag zurückziehen kann? Auch langfristig wird mir die Höhergruppierung nichts bringen, da ich den öffentlichen Dienst in Kürze verlasse. In Summe habe ich nur zwei Jahre mehr Arbeit gemacht und muss dafür nun Geld zahlen.

Vielen Dank im Voraus!

MoinMoin:
Wurde dir den tatsächlich die Tätigkeiten von der Personalstelle in mehreren Etappen nachweislich übertragen, oder nur von irgendeinem Vorgesetzten, der nicht befugt ist Änderungen am Av vorzunehmen?

Du könntest also bestreiten, dass dir die Tätigkeiten wirksam übertragen wurden.


Denn man kann eine Höhergruppierung nur abwenden, wenn man es abwendet, dass man höherwertige Tätigkeiten übertragen bekommt.
Denn das ist eine Änderung des Avs und das geht nur einvernehmlich.

Ihasta:
Danke für deine Antwort!

Die erste Erweiterung des Aufgabengebiets, auf die sich die Höhergruppierung nun bezieht, wurde mir tatsächlich offiziell und schriftlich übertragen. Nur die Aufgaben, die später dazukamen, wurden mir direkt vom Vorgesetzten übertragen. Aber die scheinen für die Höhergruppierung gar nicht mehr ausschlaggebend gewesen zu sein.

Schade, dann scheint es ja keine Chance zu geben.

Beamter:
Du kannst die dauerhafte Übertragung von höherwertigen Tätigkeiten natürlich auch ablehnen.

MoinMoin:

--- Zitat von: Beamter am 03.06.2024 23:07 ---Du kannst die dauerhafte Übertragung von höherwertigen Tätigkeiten natürlich auch ablehnen.

--- End quote ---
Sie hat der Übertragung doch schon zu gestimmt. Und zwar im Bewusstsein, dass es eine HG zur Folge haben kann.
Das diese Übertragung zu dem Zeitpunkt, als es tatsächlich offiziell und schriftlich übertragen wurde, ein ungünstiger Zeitpunkt wg. Stufenlaufzeiten etc. ist, war somit durchaus bekannt, ihr aber nicht bewusst.


Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

Go to full version