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Antrag auf Überprüfung der Eingruppierung zurückziehen?

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Thomber:

--- Zitat ---Antrag auf Überprüfung meiner Eingruppierung
--- End quote ---
  Der Begriff "Antrag" klingt immer so... negativ, denn ICH bin dann am Ende verantwortlich für das Ergebnis. Aber eigentlich müsste jede Personalstelle die Wertigkeit der Tätigkeiten aus eigener Zuständigkeit heraus doch überprüfen (wenn Änderungen dort bekannt werden).
Es ist zwar üblich....aber im Grund traurig, dass man oftmals so einen Antrag stellen muss, bevor sich etwas tut.

Dass man das Ergebnis akzeptieren muss.... sehe ich nicht, bin aber dazu auch nicht tariffest genug.

Saggse:

--- Zitat von: Thomber am 04.06.2024 09:48 ---
--- Zitat ---Antrag auf Überprüfung meiner Eingruppierung
--- End quote ---
  Der Begriff "Antrag" klingt immer so... negativ, denn ICH bin dann am Ende verantwortlich für das Ergebnis. Aber eigentlich müsste jede Personalstelle die Wertigkeit der Tätigkeiten aus eigener Zuständigkeit heraus doch überprüfen (wenn Änderungen dort bekannt werden).
Es ist zwar üblich....aber im Grund traurig, dass man oftmals so einen Antrag stellen muss, bevor sich etwas tut.
--- End quote ---
Es handelt sich hier auch nicht um einen Antrag, sondern um einen Hinweis auf einen Eingruppierungsirrtum verbunden mit der Aufforderung, das tariflich vereinbarte Entgelt zu zahlen - kurz gesagt: Eine freundliche Erinnerung, gefälligst den arbeitsvertraglichen Pflichten nachzukommen.


--- Zitat ---Dass man das Ergebnis akzeptieren muss.... sehe ich nicht, bin aber dazu auch nicht tariffest genug.

--- End quote ---
Natürlich muss ein Irrtum korrigiert werden, sobald er bekannt wird. Dabei ist auch völlig unerheblich, wer in der Vergangenheit von dem Irrtum "profitiert" hat oder von wem der Hinweis kam, dass ein solcher vorliegt.

Thomber:
Andere Entgeltgruppe = anderer Vertrag oder?   

Saggse:

--- Zitat von: Thomber am 04.06.2024 10:34 ---Andere Entgeltgruppe = anderer Vertrag oder?   

--- End quote ---
Falsch!

Eingruppierungsrelevante Änderung der übertragenen Tätigkeiten = Zustimmungsbedürftige Änderung des Vertragsverhältnisses.
Erkennen und Korrigieren eines Eingruppierungsirrtums = Erkennen und Korrigieren eines Eingruppierungsirrtums

Wenn eine Entgeltgruppe im Vertrag auftaucht, ist dies lediglich der Ausdruck einer Meinung, die, selbst wenn sie von beiden Vertragsparteien geteilt wird, eben auch falsch sein kann und dann zu korrigieren ist.

Thomber:
Nun, WENN jemand aber nur Tätigkeiten nach E5 z.B. ausüben mag,...und der AG später dann feststellt, dass die Tätigkeiten E6 entsprechen  ?   Dann könnte man die Person nach E6 bezahlen, wenn sie zustimmt oder man gibt ihr vertragsgemäße Arbeiten nach E5, richtig?

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