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Betriebsschließung/ Bereitschaftsdienst

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BAT:
Die Verwaltung wird am 23.12. und 27.12. für alle geschlossen, es ist Urlaub oder Zeitausgleich zu nehmen.

Mitarbeiterin hat Bereitschaftsdienst vom 23.12. bis 30.12. - jener umfasst die Zeiten außerhalb der Kernzeiten. Jetzt soll diese Zeitausgleich oder Urlaub für die beiden Tag machen, aber dennoch die beiden Tage 24 Stunden Bereitschaft machen.

Ist das Vorgehen korrekt?

2strong:
Da in beiden Fällen von der Pflicht zur Arbeitsleistung befreit ist, sehe ich keine Möglichkeit, parallel dazu Rufbereitschaft anzuordnen.

MoinMoin:

--- Zitat von: BAT am 04.06.2024 14:28 ---Die Verwaltung wird am 23.12. und 27.12. für alle geschlossen, es ist Urlaub oder Zeitausgleich zu nehmen.

Mitarbeiterin hat Bereitschaftsdienst vom 23.12. bis 30.12. - jener umfasst die Zeiten außerhalb der Kernzeiten. Jetzt soll diese Zeitausgleich oder Urlaub für die beiden Tag machen, aber dennoch die beiden Tage 24 Stunden Bereitschaft machen.

Ist das Vorgehen korrekt?

--- End quote ---
Bereitschaft und Urlaub schließt sich aus.

BAT:
Wie könnte ein Arbeitgeber ansonsten bei einer Betriebsschließung die Bereitschaft sicherstellen?

MoinMoin:

--- Zitat von: BAT am 04.06.2024 18:06 ---Wie könnte ein Arbeitgeber ansonsten bei einer Betriebsschließung die Bereitschaft sicherstellen?

--- End quote ---
In dem er Bereitschaftsdienst anordnet und diese Personen halt dann keinen Urlaub nehmen dürfen.

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