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[Allg] Verständnisfrage: Unterschied Familienzuschläge zwischen Bundesländern

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MoinMoin:

--- Zitat von: Lichtstifter am 05.06.2024 08:06 ---Ich selber bin Thüringer und warum hier man sich hier das dritte Kind (und vierte, fünfte....) was kosten lässt könnte auch mit unserer rot-rot-grünen Regierung zusammen hängen, die im Vergleich zu konservativen Parteien eher in die soziale Richtung geht.
--- End quote ---
Nein,
es ist klar vom BVerG dargelegt worden, dass man ab dem dritten Kind als Beamter nichts mehr von seiner Alimentation abzwacken muss und somit nicht schlechter gestellt sein darf als der mit 2 Kindern.
Ergo muss der Besoldungsgesetzgeber somit für jedes dieser Kinder dem Beamten zur verfassungskonformen Alimentation einen Zuschlag in der Höhe geben, dass die damit "Grundbedürfnisse" dieser weiteren Kinder bedient werden müssen.
Auf gut Deutsch eine "bedingungslose Kindergrundsicherung" ab Kind drei ist beim Beamten die klare Notwendigkeit.

Das ist nix von wegen rot gelb oder lila Politik.

--- Zitat ---Das sind Mutmaßungen meinerseits.

--- End quote ---
Korrekt, du solltest dir den Spaß gönnen und die entsprechende BVerG Verfahren verfolgen.

martin87:
Vielen Dank für die interessanten Sichtweisen und Erklärungen.
Ich wohne in der Nähe der Landesgrenzen Bayern, Thüringen und Sachsen. Da fällt es schon schwer zu verstehen weshalb die Besoldung so unterschiedlich bei 2 oder mehr Kindern ausfällt.

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