Autor Thema: Anlage 33 Anerkennung von Studienabschluss  (Read 3408 times)

Fefech

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 9
Anlage 33 Anerkennung von Studienabschluss
« am: 04.06.2024 18:16 »
Hallo zusammen,

ich arbeite im Sozial- und Erziehungsdienst und bin derzeit in S8a eingruppiert. Die Eingruppierung kommt durch eine Ausbildung als Erzieherin zustande. Mit Abschluss meines Studiums (Master) möchte ich gerne in S11b eingruppiert werden. Die Höhergruppierung nach Studienabschluss ist bei uns im Haus üblich.

S11b gelte laut Anlage B für Sozialpädagogen und Heilpädagogen mit staatl. Anerkennung. Das trifft bei mir jedoch nicht zu. Stattdessen zähle ich wohl zu "sonstige Mitarbeiter, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben". Ich studiere Lehramt mit Psychologie und Pädagogik als Fächer, bin also fachnah.

Seht ihr Komplikationen bei den Voraussetzungen für die Eingruppierung? Oder anders: Reicht mein Studium, um in S11b eingruppiert zu werden?