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Freistellung bei Hochwasser

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VielUnterwegs:

--- Zitat von: brian am 05.06.2024 10:57 ---GElber schein und dann zu hause arbeiten ist ein Kündigungsgrund. Mit recht. Wird Zeit, dass Ärzten endlich mal auf die Finger geguckt wird.

--- End quote ---

Nein, weil man genau das tun darf, was seiner Gensung zuträglich ist, vor allem bei psychischen Belastungen tut Bewegung und körperliche Arbeit gut! Als schön den Ball flach halten!

Herbert Meyer:

--- Zitat von: BAT am 05.06.2024 11:37 ---Geht noch?

Es ist halt Urlaub zu nehmen oder im TV aufzunehmen als Freistellungsgrund nach 616.

--- End quote ---

Und wenn der Urlaub aus betrieblichen Gründen verwehrt wird, weil sich die Akten gerade mal wieder stapeln?

Und eine ergänzende Frage: Kann überhaupt der Erholungszweck des Urlaubs erreicht werden, wenn man in einem Katastrophengebiet die Scherben seiner Existenz zusammenfegt, oder riskiert man dann eine Abmahnung?

UNameIT:

--- Zitat von: brian am 05.06.2024 10:57 ---GElber schein und dann zu hause arbeiten ist ein Kündigungsgrund. Mit recht. Wird Zeit, dass Ärzten endlich mal auf die Finger geguckt wird.

--- End quote ---

Falsch.

Bei Arbeitsunfähigkeit ist alles erlaubt, was der Arzt erlaubt und was dem Gesundwerden nicht schadet. Also auch einkaufen oder zu Freunden fahren. Es gilt: Erlaubt ist alles, was eine Genesung fördert: Bei einem Burnout zum Beispiel kann es genau richtig sein, etwas zu unternehmen oder Sport zu machen.

Bspws. Arbeitsunfähigkeit wegen zu hohem Psychischen Stress und Druck - kann Arbeiten zuhause um den Stress zu reduzieren sogar förderlich sein.

Es gilt Einzelfallentscheidung, bspws. Erkältung vs. gebrochener Arm. Mit nem gebrochenen Arm wäre bspws. ein Konzert okay, mit ner fetten Erkältung nein.

Es ginge maximal bei genesungswidrigem Verhalten eine Abmahnung.

Vorraussetzung natürlich man hat n Attest vom Arzt.

BAT:

--- Zitat von: Herbert Meyer am 05.06.2024 11:57 ---

Und wenn der Urlaub aus betrieblichen Gründen verwehrt wird, weil sich die Akten gerade mal wieder stapeln?

--- End quote ---

Die TE schreibt ja, dass der AG hierzu auffordert.

@all: Brians Aussage bitte mal durchdringen...

Kryne:

--- Zitat von: brian am 05.06.2024 10:57 ---GElber schein und dann zu hause arbeiten ist ein Kündigungsgrund. Mit recht. Wird Zeit, dass Ärzten endlich mal auf die Finger geguckt wird.

--- End quote ---

Kompletter Unfug.

Wenn du jetzt eine Grippe hast und arbeitest dann Zuhause deine Gartenbaustelle oder sowas ab, dann mag das so sein, weil du etwas tust was deine Genesung gefährden könnte.

Du kannst aber alles tun und lassen, was deine Genesung nicht gefährdet. Und wenn du psychisch fertig bist, weil deine Existenz absäuft, dann ist es sogar für die Genesung förderlich, wenn du aktiv das ganze bekämpfst, durch deine Arbeit Zuhause.

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