Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Freistellung bei Hochwasser
MaLa:
--- Zitat von: brian am 05.06.2024 10:57 ---GElber schein und dann zu hause arbeiten ist ein Kündigungsgrund. Mit recht. Wird Zeit, dass Ärzten endlich mal auf die Finger geguckt wird.
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Also wenn ich wegen Sorge um mein Haus, Zukunft usw. in Depressionen, psychische Probleme, falle, ist eine AU nicht unbegründet und für mich währe es gesundheitlich sehr förderlich mein Haus und Heim in dieser Zeit wieder in geregelte Bahnen bringen zu können.
Faunus:
Es liegt keine Krankschreibung - mit welcher Diagnose auch immer - vor.
Daher ist die Diskussion um diese für den Mülleimer.
Es liegt das Angebot des AG vor, sofort Urlaub nehmen zu können!
Wo liegt das Problem und warum ist Vertragsbruch inzwischen salonfähig?
BAT:
Na, die Mentalität wird ja gefördert. Der Staat übernimmt alles für dich, vielleicht auch hier bei Urlaub/ Freistellung, aber auch im Mindestlohn, umweltfreundlichen Verhalten, für alle Lebenslagen reicht er dir die helfende Hand. Und baut dir eine Heizung ein.
Das baut natürlich Erwartungen auf und beschädigt die Eigenverantwortung.
KlammeKassen:
--- Zitat von: flip am 04.06.2024 22:17 ---
--- Zitat von: andi1504 am 04.06.2024 21:45 ---Das zitierte Urteil sehe ich für den TVöD als nicht einschlägig an, da in Paragraph 29 Abs. 1 TVöD abschließend die Anlässe für eine Arbeitsbefreiung nach 616 BGB benannt sind. Naturkatastrophen sind hier nicht genannt.
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Ein Tarifvertrag schlägt kein Gesetz.
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Das ist pauschal nicht richtig; siehe §1a Abs. 1 BetrAVG - die VKA leistet die Zahlung bis heute nicht mit dem Hinweis auf den Tarifvertrag
OrganisationsGuy:
--- Zitat von: Faunus am 05.06.2024 12:25 ---Es liegt keine Krankschreibung - mit welcher Diagnose auch immer - vor.
Daher ist die Diskussion um diese für den Mülleimer.
Es liegt das Angebot des AG vor, sofort Urlaub nehmen zu können!
Wo liegt das Problem und warum ist Vertragsbruch inzwischen salonfähig?
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Bei anderen AG wird regelmäßig, so wie die Rechtsprechung es auch sieht, betont, dass Urlaub vor allem zusammenhängend zur Erholung genommen werden soll. Daher darf auch kein halber Tag Urlaub genommen werden oder speziell jeder zweite Mittwoch im Monat. Diese Diskussionen musste ich bereits mit AG führen.
Da Urlaub der Erholung dienen soll, kann er kein Mittel sein, um einer psychisch angeschlagenen Person die Möglichkeit zu geben, den eigenen Scherbenhaufen, den man grade im Leben hat zusammenzukehren.
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