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Freistellung bei Hochwasser
BAT:
Meist beziehen sich die Rechtsprechungen auf den gesetzlichen Mindesturlaub, der hier wohl bei 20 Tagen liegen dürfte.
Philipp:
--- Zitat von: NelsonMuntz am 05.06.2024 11:40 ---
--- Zitat von: Philipp am 05.06.2024 11:00 ---
--- Zitat von: NelsonMuntz am 04.06.2024 22:25 ---
--- Zitat von: flip am 04.06.2024 22:17 ---
--- Zitat von: andi1504 am 04.06.2024 21:45 ---Das zitierte Urteil sehe ich für den TVöD als nicht einschlägig an, da in Paragraph 29 Abs. 1 TVöD abschließend die Anlässe für eine Arbeitsbefreiung nach 616 BGB benannt sind. Naturkatastrophen sind hier nicht genannt.
--- End quote ---
Ein Tarifvertrag schlägt kein Gesetz.
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Das Gesetz ist aber in hohem Maße interpretationsfähig. Ab wann wäre dem AN das Erscheinen bei einem Hochwasserschaden nicht mehr zumutbar:
5cm Wasser im Keller?
5cm Wasser im Erdgeschoss?
Oder erst, wenn die Wassermassen das gesamte Gebäude mitgerissen haben?
Das Gesetz allein gibt das eben nicht vor.
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Das ist einfach.
Dafür müssten nicht mal 5cm Wasser im Keller stehen.
Wenn die Menge des Wassers so hoch ist, dass sie bleibende Schäden am Gebäude verursachen kann und durch den Eigentümer eine Bekämpfung möglich ist, sehe ich das als gegeben.
Wenn die Wände feucht werden kann man noch nicht viel tun, aber sobald das Wasser eintritt kann man es mit Material oder Geräten aufnehmen und entsorgen, bzw. sich um eine Maßnahme kümmern.
....
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Was ist ein "bleibender Schaden"? - Mal angenommen, ein Vogel fliegt gegen ein Fenster, welches zerbirst und nun ohne Reparatur einen bleibenden Schaden darstellt. Vögel fliegen immer, dieser Schaden kann jederzeit eintreffen. Mit dieser Definition wäre ich also dauerhaft berechtigt, mit einem Besen rund um das Haus zu flitzen, um die potentielle Gefahr abzuwehren - Bei voller Bezahlung.
Ich hege da Zweifel.
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Ich nicht. Ein kaputtes Fenster muss zumindest soweit instand gesetzt werden, dass niemand unbefugt ins Gebäude kann sobald man das feststellt. Das wäre auch der Anspruch an ein öffentliches Gebäude.
Da geht es weniger um die Scherben als mehr die Folgen zB für die Versicherung, wenn das Haus "offen" steht. Da räumt dir die nächste Bande das Haus leer und die Versicherung zuckt nur mit dem Achseln.
MoinMoin:
--- Zitat von: Herbert Meyer am 05.06.2024 11:28 ---Blaumacher, die jeden 2. Freitag fehlen, gehen mir auch auf die Nerven. Aber in einer Extremsituation, in welcher der Arbeitgeber keine Kulanz zeigt und man vom Staat außer Bürokratie ebenfalls keine Hilfe zu erwarten hat - dann ist der gelbe Schein legitim.
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Nein, mit Sicherheit wird der Gelbe Schein damit nicht legitim.
grusselig!
Legitim wäre es vor Gericht Hinterher zu klären, ob der AG nicht doch wg. 616 hätte freigeben müssen.
Und legitim wäre es auch, die eigenen Wahrnehmung ob man arbeitsfähig ist runter zu fühlen.
Denn es gibt immer genügend grauzonen in dem man arbeitsunfähig ist, aber arbeitet und umgekehrt.
Dann passiert halt letzteres öfter als früher.
Wie ich schon schrieb.
Eine Hand wäscht die andere.
Herbert Meyer:
https://imgflip.com/i/8swa6i
BAT:
--- Zitat von: Faunus am 05.06.2024 12:25 ---
Es liegt das Angebot des AG vor, sofort Urlaub nehmen zu können!
Wo liegt das Problem und warum ist Vertragsbruch inzwischen salonfähig?
--- End quote ---
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