Das habe ich auch gefunden. Aber das muss unserer Personalabteilung ja auch bekannt sein?
Da hier ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts vorliegt, scheint es bei manchen Arbeitgebern ohne Klage nicht möglich zu sein zu seinem Recht zu kommen.
Vielleicht hilft der Personalrat. Natürlich muss man dem PR auch ein bisschen auf die Sprünge helfen mit z.B. vorgenanntem Urteil.
Könnte aber auch sein, dass sie diese Links und Urteile und Kommentare kennen
und gelesen haben und deswegen klar der Meinung sind, dass 616 nicht angewendet werden muss.
Lies dir doch einfach im IHK Dokument den letzte Satz vom zweiten Absatz durch.
Können kann man natürlich vieles, wenn man als guter AG es wollte.