Hallo zusammen,
Kurzzusammenfassung:
Ich habe meinen Laufbahnlehrgang mittlerer Dienst in der Bundesverwaltung gemacht und diesen erfolgreich abgeschlossen. Habe die Laufbahnbefähigung für den mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst des Bundes erhalten.
Nach Abschluss habe ich mich bei einer kleinen Kommune in NW beworben und wurde dort zum Beamten auf Probe ernannt, im Anschluss Beamter auf Lebenszeit und mehrfach über die Jahre befördert sodass ich mittlerweile im Endamt A9 bin.
Aufgrund eines Tapetenwechsels habe ich mich bei einem Landesministerium NW beworben und auch eine Zusage erhalten. Nach Sichtung der Personalakte wurde mir mitgeteilt, dass die Anerkennung der Laufbahnbefähigung fehlen würde.
Auf Nachfrage was das heißt wurde mir mitgeteilt, dass die Laufbahnbefähigung Bund und Land unterschiedlich sei und ich diese hätte anerkennen bzw. die Gleichwertigkeit feststellen lassen müssen.
Man könne dies auch nicht heilen, da die Laufbahnen nicht gleichwertig seien.
Meine Ernennung und Beförderungen seien rechtswidrig erfolgt, man würde mich nicht einstellen und meine Kommune darüber informieren, dass die Ernennungen zurückgenommen werden sollen.
Zum einen habe ich jetzt Angst zum anderen finde ich weder im Landesbeamtengesetz noch in der Laufbahnverordnung so eine Anerkennung / Gleichwertigkeitsfeststellung.
Daher meine Fragen:
1. Stimmt das was das Ministerium so sagt und meine Kommune hatte keine Ahnung und hat mich falsch ernannt?
2. Wo finde ich die entsprechende Rechtsgrundlage?
3. Kann die Kommune nach all den Jahren noch eine Rückabwicklung meiner Beamtenlaufbahn durchführen?
4. Kann man das wirklich nicht heilen, bzw. die Gleichwertigkeit feststellen lassen? Das einzige Fach was die Landesanwärter haben was ich nicht hatte ist Sozialrecht.
5. Soll ich wieder in die Bundesverwaltung „flüchten“ um mich bzw. mein Beamtenverhältnis zu retten?
Vielen Dank und Viele Grüße!