Autor Thema: Angeblich fehlerhafte Ernennung  (Read 2337 times)

Beamter007

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Angeblich fehlerhafte Ernennung
« am: 01.03.2025 15:19 »
Hallo zusammen,

Kurzzusammenfassung:
Ich habe meinen Laufbahnlehrgang mittlerer Dienst in der Bundesverwaltung gemacht und diesen erfolgreich abgeschlossen. Habe die Laufbahnbefähigung für den mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst des Bundes erhalten.
Nach Abschluss habe ich mich bei einer kleinen Kommune in NW beworben und wurde dort zum Beamten auf Probe ernannt, im Anschluss Beamter auf Lebenszeit und mehrfach über die Jahre befördert sodass ich mittlerweile im Endamt A9 bin.
Aufgrund eines Tapetenwechsels habe ich mich bei einem Landesministerium NW beworben und auch eine Zusage erhalten. Nach Sichtung der Personalakte wurde mir mitgeteilt, dass die Anerkennung der Laufbahnbefähigung fehlen würde.
Auf Nachfrage was das heißt wurde mir mitgeteilt, dass die Laufbahnbefähigung Bund und Land unterschiedlich sei und ich diese hätte anerkennen bzw. die Gleichwertigkeit feststellen lassen müssen.
Man könne dies auch nicht heilen, da die Laufbahnen nicht gleichwertig seien.
Meine Ernennung und Beförderungen seien rechtswidrig erfolgt, man würde mich nicht einstellen und meine Kommune darüber informieren, dass die Ernennungen zurückgenommen werden sollen.
Zum einen habe ich jetzt Angst zum anderen finde ich weder im Landesbeamtengesetz noch in der Laufbahnverordnung so eine Anerkennung / Gleichwertigkeitsfeststellung.
Daher meine Fragen:
1. Stimmt das was das Ministerium so sagt und meine Kommune hatte keine Ahnung und hat mich falsch ernannt?
2. Wo finde ich die entsprechende Rechtsgrundlage?
3. Kann die Kommune nach all den Jahren noch eine Rückabwicklung meiner Beamtenlaufbahn durchführen?
4. Kann man das wirklich nicht heilen, bzw. die Gleichwertigkeit feststellen lassen? Das einzige Fach was die Landesanwärter haben was ich nicht hatte ist Sozialrecht.
5. Soll ich wieder in die Bundesverwaltung „flüchten“ um mich bzw. mein Beamtenverhältnis zu retten?

Vielen Dank und Viele Grüße!


Greif

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Antw:(NW) Angeblich fehlerhafte Ernennung
« Antwort #1 am: 01.03.2025 16:13 »
Landesrecht ist nicht so mein Steckenpferd. Hingegen weiß ich genau, was die Kommunal-Fürsten alles können:
Sich vor Allem aus den Abhängigkeiten der Verordnungen und Gesetze die Inhalte so auszulegen, wie sie es gerade benötigen

Was soll das Landesministerium machen? Deine Kommune auffordern einzugestehen, dass diese seit vielen Jahren die Vorschriften nicht kannte und sich auf einen Rechtsstreit mit dir einlassen, da Du in Treu und Glauben von einer existierenden Fürsorgepflicht mit Annahme von mehreren Ernennungsurkunde ausgegangen bist?

Eine von Dir gesuchte Gleichwertigkeitsfeststellung wäre eher ein Erlass oder eine Weisung. Ansonsten müssten die Landes- und Bundesgesetze bei Änderungen und mit den zeitlichen Abhängigkeiten andauernd angepasst werden.

Hast Du Dir von dem Landesministerium die Dokumente nennen lassen, auf welche sie sich beziehen?

Goldene Vier

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Casa

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Antw:(NW) Angeblich fehlerhafte Ernennung
« Antwort #3 am: 01.03.2025 19:07 »
Zitat
Zum einen habe ich jetzt Angst zum anderen finde ich weder im Landesbeamtengesetz noch in der Laufbahnverordnung so eine Anerkennung / Gleichwertigkeitsfeststellung.
Daher meine Fragen:
1. Stimmt das was das Ministerium so sagt und meine Kommune hatte keine Ahnung und hat mich falsch ernannt?
2. Wo finde ich die entsprechende Rechtsgrundlage?
3. Kann die Kommune nach all den Jahren noch eine Rückabwicklung meiner Beamtenlaufbahn durchführen?
4. Kann man das wirklich nicht heilen, bzw. die Gleichwertigkeit feststellen lassen? Das einzige Fach was die Landesanwärter haben was ich nicht hatte ist Sozialrecht.
5. Soll ich wieder in die Bundesverwaltung „flüchten“ um mich bzw. mein Beamtenverhältnis zu retten?


Die Ernennung ist nicht gem. § 11 BeamtStG nichtig. Allenfalls kann eine Rücknahme erfolgen. Ich bezweifle doch sehr stark, dass überhaupt irgendjemand ernsthaft über die Rücknahme der Ernennung nachdenken wird. Erfolg hätte die Rücknahme m. E. auch nicht.


M. E. musst du dir keine Sorgen um deinen Status machen. Einerseits kann eine Gleichwertigkeit der Laufbahn mD Bund und mD NW zum Zeitpunkt der Einstellung gegolten haben und ggf. immer noch gelten. Andererseits kann die Laufbahnbefähigung durch berufspraktische Zeiten erworben werden. Im Endamt hast du diese ca. 1,5 Jahre - je nach Laufbahn - ganz sicher voll. Sofern du keine Laufbahnbefähigung mD NW hast, kann die Laufbahnbefähigung durch deine oberste Dienstbehörde zuerkannt werden, §§ 4 Abs. 1 Nr. 4, 11 Abs. 2 S. 1 Nr. 2, Abs. 3 LVO NW.



Für die Bewerbung möge dir die neue Dienststelle doch freundlicherweise die Laufbahnbefähigung anerkennen (Antrag stellen) oder du regelst das Ganze mit deinem bisherigen Dienstherren (Antrag stellen).
Ich sehe keinen Grund dich vom Bewerbungsverfahren auszuschließen, da "nur" ein anerkennender Akt fehlt.
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Antw:Angeblich fehlerhafte Ernennung
« Antwort #4 am: 03.03.2025 17:15 »
Was Casa schreibt ist richtig! Zudem ist die Rücknahme ebenfalls nicht möglich. Die Ernennungen mögen vielleicht rechtswidrig sein, aber die Rücknahme ist nur in den engen Möglichkeiten des § 12 BeamtStG möglich.

Rechtsgrundlage ist hier § 10 LBG NRW. Interessant wäre noch zu erfahren, wann die Laufbahnbefähigung erworben wurde (ggfs. auch welche)?

Ebenfalls wäre es interessant, welches Buchstabenministerium soetwas von sich gibt. Das IM wird es ja wohl kaum sein...

Thomber

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Antw:Angeblich fehlerhafte Ernennung
« Antwort #5 am: 04.03.2025 09:06 »
In Stellenausschreibungen lese ich ab und zu etwas von Laufbahnbefähigung Bund...  stimmt und zu den rechtlichen Grundlagen fehlen mir Wissen, Erfahrung und Zeit.... aber ich kann aus der Praxis sagen, dass ich noch nie (!) so ein Problem in der Realität getroffen habe. Ich selbst und VIELE andere wechselten vom Land zum Bund oder umgekehrt und noch nie gab dieses Problem. Vielleicht habe ich etwas überlesen, aber wie kommt man denn darauf, dass es unterschiedliche Laufbahnbefähigungen gibt?

Und nehmen wir an, es gäbe diese Unterschiede... Dann müsste JEDER Welchsler seine LB anerkennen lassen oder würde es genügen, wenn es einen Präzedenzfall schon gäbe?

Während Abitur deutschlandweit und Hochschulabschlüsse weltweit Anerkennung finden, ..... sollte es da noch so ein Problem im Beamtenrecht hier geben?   Komisch..,.

Casa

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Antw:Angeblich fehlerhafte Ernennung
« Antwort #6 am: 04.03.2025 11:13 »
Zitat
Vielleicht habe ich etwas überlesen, aber wie kommt man denn darauf, dass es unterschiedliche Laufbahnbefähigungen gibt?

Beamtenrecht der Bundesländer ist abgesehen von der konkurrierenden Gesetzgebung zum Statusrecht der Beamten, wovon der Bundesgesetzgeber Gebrauch gemacht hat, Landesrecht, Art. 70 I, 74 I Nr. 27 GG. 16 Länder, 16 Beamtengesetze. Entsprechend gibt es 16 Laufbahnbefähigungen für bspw. den mittleren nichttechnischen Dienst. Hinzu kommt das Bundesbeamtenrecht.


Zitat
Und nehmen wir an, es gäbe diese Unterschiede... Dann müsste JEDER Welchsler seine LB anerkennen lassen oder würde es genügen, wenn es einen Präzedenzfall schon gäbe?

Oder der Landesgesetzgeber bspw. Saarland erkennt die Laufbahnbefähigung bspw. mD ntD BaWü für seinen Hoheitsbereich durch Gesetz an. So haben es einige Bundesländer gemacht, NRW aber nicht.


Zitat
Während Abitur deutschlandweit und Hochschulabschlüsse weltweit Anerkennung finden, ..... sollte es da noch so ein Problem im Beamtenrecht hier geben?

Das ist kein Automatismus, sondern musste erst durch Gesetz geregelt werden. Die Gesetzgebungskompetenz im Bereich der Schulbildung haben die Bundesländer.


Zitat
Komisch..,.

Eher nicht.
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Rheini

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Antw:Angeblich fehlerhafte Ernennung
« Antwort #7 am: 07.03.2025 04:52 »
Du schreibst das deine Kommune informiert wird.

Ist das schon erfolgt? Wenn ja, was sagt deine Kommune dazu? Wenn nein, ist derjenige der das festgestellt hat dazu verpflichtet dies deiner Kommune oder jemand anderen zur Kenntnis zu bringen, bzw. warum ist das trotz Ankündigung noch nicht erfolgt? Hat derjenige Dir nur mündlich die Auskunft gegeben? Warum nicht oder noch nicht schriftlich? Wurdest Du schriftlich die Zusage zur Einstellung, zurück genommen? Wenn nein, warum ist das noch nicht erfolgt?