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Gesetzentwurf zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge (2024 und 2025)

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jannick:
Am 14. September 2021 wurde in NRW das "Gesetz zur Anpassung der Alimentation kinderreicher Familien sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften" verabschiedet. Dieses Gesetz erhöhte rückwirkend ab Januar 2021 die Bruttobeträge des kinderbezogenen Familienzuschlags für dritte und weitere Kinder. Ziel war es, die bisherige Ungleichbehandlung zwischen den ersten beiden und den weiteren Kindern zu beseitigen. Durch eine Übergangs- und Abschmelzungsregelung sollten finanzielle Einbußen von Familien vermieden werden, die bereits unter der geltenden Rechtslage einen Anspruch auf den Familienzuschlag für dritte und weitere Kinder hatten.  poe 2 currency

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