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Höhergruppierung an Universität E8 auf E11

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cyrix42:
Wie der Arbeitgeber seine Personalkosten deckt, ist sein Problem, nicht deines. Nach Tarif-Vertrag steht dir eine Entlohnung entsprechend der Eingruppierung der dir dauerhaft zur Ausübung übertragenen Aufgaben zu. Wenn dir Tätigkeiten, die zur EG 11 führen, übertragen wurden (und du die ggf. vorhandenen persönlichen Voraussetzungen erfüllst), dann kanst du auch dein Gehalt entsprechend der EG 11 einklagen (erfüllst du persönliche Voraussetzungen nicht -- z.B. ein von der Entgeltordnung für diese Fallgruppe geforderten Abschluss, den du nicht besitzt -- eine EG niedriger).

Ggf. hätte die Uni-Leitung ihrer Personal-Abteilung untersagen sollen, dass sie entsprechend höherwertige Aufgaben dir überträgt. Wenn dies aber einmal wirksam geschehen ist (was einer Änderung des Arbeitsvertrags gleichkommt, also für den AG nur von Personen, die auch Arbeitsverträge unterzeichnen dürfen, vorgenommen werden kann), besteht auch ein Anrecht des AN auf entsprechende Bezahlung. Einseitig könnte man dann auch nicht die Aufgaben wieder "zurückdrehen", denn auch diese eingruppierungsrelevante Änderung der Tätigkeiten bedarf dann beiderseitigem Einvernehmen, also auch deine Zustimmung.

Schinkensandwich:
Es ist halt auch etwas kurios, dass Deine Personalabteliung Dir sogar offiziell bestätigt, dass Deine Aufgaben eine E11-Wertigkeit haben, andererseits aber sagen, dass das Fehlen einer entsprechende Stelle mit der Wertigkeit einer Höhergruppierung entgegensteht. Das ist alles andere als professionell.

MoinMoin:

--- Zitat von: uniuni am 06.06.2024 09:15 ---Die Personalabteilung hat bereits bestätigt, dass meine Stellenbeschreibung nun einer Wertigkeit von E11 entspricht. Laut Hochschulleitung steht jetzt der Höhergruppierung noch im Weg, dass im Plan der zur Verfügung stehenden Mittel der Universität eine freie E11 Stelle vorhanden sein muss, sonst würde eine Höhergruppierung nicht funktionieren. Unabhängig davon, ob die Universität die finanziellen Mittel zur Verfügung hat.

--- End quote ---
Bull Shit.
Es wird im Tarifsystem nach auszuübenden Tätigkeiten bezahlt.
Egal was Stellenplan oder Haushaltsplan sagt.
Alles andere ist Betrug und kann vom ArbG geregelt werden.

Was natürlich gemacht wird, ist die Tätigkeiten erst zu übertragen, wenn das Geld auch da ist.

Aber dann muss halt dies Tätigkeit auch solange darauf warten, das sie ausgeübt wird.

MoinMoin:

--- Zitat von: Schinkensandwich am 06.06.2024 09:58 ---Es ist halt auch etwas kurios, dass Deine Personalabteliung Dir sogar offiziell bestätigt, dass Deine Aufgaben eine E11-Wertigkeit haben, andererseits aber sagen, dass das Fehlen einer entsprechende Stelle mit der Wertigkeit einer Höhergruppierung entgegensteht. Das ist alles andere als professionell.

--- End quote ---
Nein, das klingt nach Beamten kalkriesel, da es dort so ist.

FearOfTheDuck:
Wenn also die Aufgaben übertragen sind, die der EG 11 entsprechen, solltest du deine Ansprüche schriftlich geltend machen und das dir zustehende Gehalt dieser EG einfordern. Wie die Uni-Leitung das in irgendwelchen Plänen dargestellt bekommt, kann dir egal sein.

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