In unserem Betrieb wird der TVöD für alle Beschäftigten angewendet. Wir haben allerdings einen Studierenden (dual studierend), welcher aktuell ohne tarifliche Grundlage bezahlt wird.
Nun stellt sich mir die Frage, ob dieser Studierende möglicherweise Anspruch auf die Anwendung des speziellen TVSöD hat, der spezifischere und vorteilhaftere Regelungen für Studierende enthält.
Einige Überlegungen dazu:
- Er ist der einzige Student im Betrieb
- Der Gleichbehandlungsgrundsatz erfordert ja, dass Arbeitnehmer in vergleichbaren Situationen gleich behandelt werden. Aber da es keine anderen Studierenden gibt, stellt sich die Frage, wie dieser Grundsatz hier anzuwenden ist.
Gruß