Autor Thema: [Allg] Verständnisfrage: Unterschied Familienzuschläge zwischen Bundesländern  (Read 2978 times)

martin87

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Hallo,

eine Verständnisfrage: weshalb fällt die Höhe der Familienzuschläge zwischen den Bundesländern derart unterschiedlich hoch aus? Zum Beispiel zwischen Bayern und Thüringen bei 3 Kindern. Wieso sind Kinder in Thüringen "mehr wert" oder "kostenintensiver" als in Bayern?

Thüringen:

Familienzuschlag Ehe:          168.01 €
Familienzuschlag 1. Kind:      309.39 €
Familienzuschlag 2. Kind:      501.57 €
Familienzuschlag 3. Kind:      787.20 €

Bayern:

1. Kind, Ortsklasse I:         305.34 €
2. Kind, Ortsklasse I:         140.73 €
3. Kind, Ortsklasse I:         436.16 €

Freue mich über mögliche Erläuterungen.

Dankeschön
« Last Edit: 08.06.2024 02:46 von Admin »

MoinMoin

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Weil die einen Länder das umgesetzt haben, was das BVerG bzgl. des dritten Kindes als amtsangemessene Alimentations als GGonform festgestellt hat, während andere Länder sich da einen Dreck drum scheren.

PolareuD

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Um Steuergelder für den Hofstaat nur in möglichst minimaler Höhe verausgaben zu müssen, versuchen die Besoldungsgesetzgeber in verfassungswidriger Weise hiermit eine amtsangemessene Alimentation herzustellen. Normalerweise müssten hierfür die Grundbezüge deutlich angehoben werden.

MoinMoin

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Um Steuergelder für den Hofstaat nur in möglichst minimaler Höhe verausgaben zu müssen, versuchen die Besoldungsgesetzgeber in verfassungswidriger Weise hiermit eine amtsangemessene Alimentation herzustellen. Normalerweise müssten hierfür die Grundbezüge deutlich angehoben werden.
für das dritte Kind????

Lichtstifter

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Hi Martin,

den einen Grund gibt es für diese Verfahrensweise nicht. Ebenso wenig ist es schwierig zu erkennen, ob die eine oder andere Bestimmung in guter oder schlechter Absicht durchgesetzt wurde.

Heißt: Wenn man beim Herstellen einer amtsangemessenen Alimentation eigentlich nur sparen möchte, könnte man die Bezüge nur an den Stellen erhöhen, wo ein möglichst kleiner Personenkreis davon in den Genuss kommt. Das wäre beispielsweise bei der Familie mit 3 Kindern oder mehr der Fall, weil es diese im Vergleich zu Familien mit weniger Kindern dann doch seltener gibt.

Das ist natürlich nur schwer in Einklang mit verfassungsrechtlichen Vorgaben zu bringen. Bis das dann aber final von einem Gericht festgestellt wurde, vergeht eine lange Zeit und mit jedem Jahr der "Besoldungsverschleppung" wird der Haushalt geschont.

Ich selber bin Thüringer und warum hier man sich hier das dritte Kind (und vierte, fünfte....) was kosten lässt könnte auch mit unserer rot-rot-grünen Regierung zusammen hängen, die im Vergleich zu konservativen Parteien eher in die soziale Richtung geht.

Das sind Mutmaßungen meinerseits. Das Thema ist damit sicherlich nicht erschöpft.

MoinMoin

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Ich selber bin Thüringer und warum hier man sich hier das dritte Kind (und vierte, fünfte....) was kosten lässt könnte auch mit unserer rot-rot-grünen Regierung zusammen hängen, die im Vergleich zu konservativen Parteien eher in die soziale Richtung geht.
Nein,
es ist klar vom BVerG dargelegt worden, dass man ab dem dritten Kind als Beamter nichts mehr von seiner Alimentation abzwacken muss und somit nicht schlechter gestellt sein darf als der mit 2 Kindern.
Ergo muss der Besoldungsgesetzgeber somit für jedes dieser Kinder dem Beamten zur verfassungskonformen Alimentation einen Zuschlag in der Höhe geben, dass die damit "Grundbedürfnisse" dieser weiteren Kinder bedient werden müssen.
Auf gut Deutsch eine "bedingungslose Kindergrundsicherung" ab Kind drei ist beim Beamten die klare Notwendigkeit.

Das ist nix von wegen rot gelb oder lila Politik.
Zitat
Das sind Mutmaßungen meinerseits.
Korrekt, du solltest dir den Spaß gönnen und die entsprechende BVerG Verfahren verfolgen.

martin87

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Vielen Dank für die interessanten Sichtweisen und Erklärungen.
Ich wohne in der Nähe der Landesgrenzen Bayern, Thüringen und Sachsen. Da fällt es schon schwer zu verstehen weshalb die Besoldung so unterschiedlich bei 2 oder mehr Kindern ausfällt.