Hi Martin,
den einen Grund gibt es für diese Verfahrensweise nicht. Ebenso wenig ist es schwierig zu erkennen, ob die eine oder andere Bestimmung in guter oder schlechter Absicht durchgesetzt wurde.
Heißt: Wenn man beim Herstellen einer amtsangemessenen Alimentation eigentlich nur sparen möchte, könnte man die Bezüge nur an den Stellen erhöhen, wo ein möglichst kleiner Personenkreis davon in den Genuss kommt. Das wäre beispielsweise bei der Familie mit 3 Kindern oder mehr der Fall, weil es diese im Vergleich zu Familien mit weniger Kindern dann doch seltener gibt.
Das ist natürlich nur schwer in Einklang mit verfassungsrechtlichen Vorgaben zu bringen. Bis das dann aber final von einem Gericht festgestellt wurde, vergeht eine lange Zeit und mit jedem Jahr der "Besoldungsverschleppung" wird der Haushalt geschont.
Ich selber bin Thüringer und warum hier man sich hier das dritte Kind (und vierte, fünfte....) was kosten lässt könnte auch mit unserer rot-rot-grünen Regierung zusammen hängen, die im Vergleich zu konservativen Parteien eher in die soziale Richtung geht.
Das sind Mutmaßungen meinerseits. Das Thema ist damit sicherlich nicht erschöpft.