Autor Thema: Überprüfung orts- u. familienbezogene Besoldungsbestandteile  (Read 1114 times)

BenHooper

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Ich habe heute Post vom LfF (Bayern) bekommen. Es geht um die Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug von orts- und familienbezogenen Besoldungsbestandteilen.
Ich komme ehrlich gesagt aus dem Kopfschütteln nicht mehr raus.
Da wird mir per Briefpost ein mehrseitiges Formular zugeschickt, in dem ich meine Adresse angeben soll (die haben sie logischerweise, da wurde das Schreiben ja hingeschickt), meinen Familienstand, meine Kinder, ob Kindergeld bezogen wird usw.
Alles Daten, die sie längst haben. Und wenn ich ein dreijähriges Kind habe, dann werden meine Frau und ich vermutlich (nach wie vor) Kindergeld dafür beziehen, so wie wir es natürlich unmittelbar nach der Geburt angegeben haben. Wären ja schön blöd es nicht zu tun. (An der Stelle fragt man sich, warum man Kindergeld überhaupt beantragen muss, wenn es einem ja ohnehin zusteht – aber das ist ein anderes Thema).
Aber gut, man hätte sich ja scheiden lassen können und dies verschweigen. Aber dann können die das auch alles einfach durch einen Blick in BayBIS selbst nachsehen.
Digitalisierung/Vernetzung Fehlanzeige. Wie in einem Entwicklungsland wird für die eigenen Staatsbediensteten ein Formular per Briefpost verschickt. In so vielerlei Hinsicht absolut unnötig. Man wundert sich ja eh nicht mehr. Aber es hat mir mal wieder vor Augen geführt, wie ineffizient die Verwaltung ist und wie überflüssig so viele Vorgänge und demzufolge sehr viele Beamte und Angestellte in gewissen Bereichen sind. Das sage ich, wo ich selber einer davon bin.

clarion

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Mich würde ja viel mehr aufregen,  dass die Besoldung nicht mehr nach dem Amt erfolgt, sondern nach Wohnort und Familien Stand.

andreb

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@BenHopper

Ich kann das voll und ganz nachvollziehen. Aber es geht noch ne Stufe besser.
Insbesondere dann, wenn die Frau ebenfalls bei dem selben Dienstherrn und im selben Geschäftsbereich beschäftigt ist. Sogar die Bezüge zahlende Stelle ist dieselbe.
Den Bumms durfte ich in den letzten fünf Jahren zwei mal abgeben.

Meine Frage hinsichtlich dieser Verwaltungsonanie wurde nicht beantwortet.
Ein Schreiben („hat sich was bei Ihnen geändert? Ja/nein … Kreuzen Sie an…“) würde vollkommen ausreichen.

Hat alles seine Daseinsberechtigung …

MoinMoin

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Dabei würde ein Formular reichen: die Erlaubnis für der Bezügestelle das diese auf sämtlich bundesweit vorliegende Daten zugreifen dürfen, inkl. AO Befreiung und natürlich auch auf die medizinischen Daten, da man evtl. höhere Bedarfe damit ermitteln könnte.