Wenn du in Elternzeit gehst, bekommst du für das Jahr, in dem das Kind geboren wird, die volle Jahressonderzahlung. In diesem Jahr erfolgt keine Kürzung.
In dem nachfolgendem Jahr wird die Jahressonderzahlung um jeden Monat der Elternzeit gekürzt. Beispiel:
Kind wird 07.2024 geboren. Elternzeit ab 08.2024 bis 10.2025.
2024 - Voller Anspruch auf die Jahressonderzahlung
2025 - Anspruch auf 2/12 Jahressonderzahlung, da 10 Monate in Elternzeit