Autor Thema: Jahressonderzahlung und Elternzeit  (Read 10145 times)

Philipp

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Jahressonderzahlung und Elternzeit
« am: 09.06.2024 23:45 »
Kann mir kurz jemand erklären, wie die kryptisch geschriebenen Erklärungen in §20 TVöD VKA gemeint sind zum Thema Jahressonderzahlung und Elterngeld?

Wenn die Geburt des Kindes in die Bemessungsmonate fällt und man einen der Bemessungsmonate als Elternzeit nimmt, hat das negative Auswirkungen auf die Jahressonderzahlung oder nicht?

Zitat
Der Anspruch nach den Absätzen 1 bis 3 vermindert sich um ein Zwölftel für
jeden Kalendermonat, in dem Beschäftigte keinen Anspruch auf Entgelt oder
Fortzahlung des Entgelts nach § 21 haben. 2Die Verminderung unterbleibt für
Kalendermonate,

1. für die Beschäftigte kein Tabellenentgelt erhalten haben wegen
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a) Ableistung von Grundwehrdienst oder Zivildienst, wenn sie diesen
vor dem 1. Dezember beendet und die Beschäftigung unverzüglich
wieder aufgenommen haben,
b) Beschäftigungsverboten nach dem Mutterschutzgesetz,
c) Inanspruchnahme der Elternzeit nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem das Kind
geboren ist, wenn am Tag vor Antritt der Elternzeit Entgeltanspruch
bestanden hat;

Verstehe ich so, als Beispiel: Vollzeit beschäftigt bis einschl. Juli, dann August Elternzeit ohne Nebeneinkünfte, September wieder Vollzeit beschäftigt = volle Jahressonderzahlung?

Vanios

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Antw:Jahressonderzahlung und Elternzeit
« Antwort #1 am: 10.06.2024 11:52 »
Wenn du in Elternzeit gehst, bekommst du für das Jahr, in dem das Kind geboren wird, die volle Jahressonderzahlung. In diesem Jahr erfolgt keine Kürzung.

In dem nachfolgendem Jahr wird die Jahressonderzahlung um jeden Monat der Elternzeit gekürzt. Beispiel:
Kind wird 07.2024 geboren. Elternzeit ab 08.2024 bis 10.2025.
2024 - Voller Anspruch auf die Jahressonderzahlung
2025 - Anspruch auf 2/12 Jahressonderzahlung, da 10 Monate in Elternzeit

Philipp

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Antw:Jahressonderzahlung und Elternzeit
« Antwort #2 am: 10.06.2024 14:28 »
Super danke für die Klarstellung.

Ja geht nur um einen Monat erstmal in dem Jahr der Geburt (quasi der Monat direkt nach der Geburt).

Alles anderer sehen wir später, da ich ja in den ersten 12 Monaten eh keine zwei Monate gleichzeitig mehr mit meiner Frau nehmen kann.