Autor Thema: GmbH als Soldat - wann nicht Genehmigungspflichtig?  (Read 10881 times)

Ozymandias

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Antw:GmbH als Soldat - wann nicht Genehmigungspflichtig?
« Antwort #30 am: 01.07.2024 12:55 »
Was er meint mit Steuerstundungseffekt ist ganz einfach folgendes:
Aktie A macht 100 Euro Gewinn in der GmbH verbleiben 98,5 Euro Gewinn zum reinvestieren.
Aktie A macht 100 Euro Gewinn im Privatvermögen, der Fiskus schnappt sich 25 Euro, es verbleiben 75 Euro.

Sagen wir mal XYZ ist ein Super Trader und macht jedes mal 100% Gewinn pro Trade, bei 100 Euro Startkapital und 10 Trades im Jahr sieht es so aus:

GmbH: 100*1.985^10 sind 94.974 Euro
Privat 100*1.75^10 sind 26.938 Euro.

Wenn man jetzt noch die 25% abzieht um die 94.974 Euro ins Privatvermögen zu bekommen, hat man 71.230 Euro. Also ein weitaus besseres Ergebnis als durch reines Trading im Privatvermögen. Einfach weil man die Gewinne nahezu ohne Steuerbelastung reinvestieren kann.(Verwaltungskosten, andere Optimierungen mal außen vorgelassen). Verluste aus Aktiengeschäften kann man übrigens in der GmbH nicht geltend machen.

In der Praxis erzielt man diesen Effekt natürlich bei geringeren Renditen, aber eben durch langes Durchhaltevermögen.
Es zwingt einen auch niemand das Geld auszuschütten, man kann es auch durch Minijobs (Pauschalversteuerung) an Familienmitglieder, Gesellschafterdarlehen (2% Zinsen sind besser als 25% Steuern) aus der GmbH saugen. Die Familienmitglieder können z.B. Dokumente sortieren, Aktienrecherche betreiben, etc.
Da gibt es fast unendlich viele Gestaltungsmöglichkeiten.

Kann übrigens auch Vorteile in den Sozialversicherungen ergeben, Stichwort: Hinterbliebenenrente. Für die Generation, die nach 2002 geheiratet hat, werden Kapitalerträge auf Hinterbliebenenrenten angerechnet.
Kapitalerträge in der GmbH hingegen nicht.
Evlt. fällt auch bald das Rentnerprivileg, so dass Rentner GKV-Beiträge auf Kapitalerträge zahlen müssen. Da die GmbH eine eigene juristische Person ist, kann man dem damit ausweichen.

Umlauf

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Antw:GmbH als Soldat - wann nicht Genehmigungspflichtig?
« Antwort #31 am: 01.07.2024 13:04 »
Was er meint mit Steuerstundungseffekt ist ganz einfach folgendes:
Aktie A macht 100 Euro Gewinn in der GmbH verbleiben 98,5 Euro Gewinn zum reinvestieren.
Aktie A macht 100 Euro Gewinn im Privatvermögen, der Fiskus schnappt sich 25 Euro, es verbleiben 75 Euro.

Sagen wir mal XYZ ist ein Super Trader und macht jedes mal 100% Gewinn pro Trade, bei 100 Euro Startkapital und 10 Trades im Jahr sieht es so aus:

GmbH: 100*1.985^10 sind 94.974 Euro
Privat 100*1.75^10 sind 26.938 Euro.

Wenn man jetzt noch die 25% abzieht um die 94.974 Euro ins Privatvermögen zu bekommen, hat man 71.230 Euro. Also ein weitaus besseres Ergebnis als durch reines Trading im Privatvermögen. Einfach weil man die Gewinne nahezu ohne Steuerbelastung reinvestieren kann.(Verwaltungskosten, andere Optimierungen mal außen vorgelassen). Verluste aus Aktiengeschäften kann man übrigens in der GmbH nicht geltend machen.

In der Praxis erzielt man diesen Effekt natürlich bei geringeren Renditen, aber eben durch langes Durchhaltevermögen.
Es zwingt einen auch niemand das Geld auszuschütten, man kann es auch durch Minijobs (Pauschalversteuerung) an Familienmitglieder, Gesellschafterdarlehen (2% Zinsen sind besser als 25% Steuern) aus der GmbH saugen. Die Familienmitglieder können z.B. Dokumente sortieren, Aktienrecherche betreiben, etc.
Da gibt es fast unendlich viele Gestaltungsmöglichkeiten.

Kann übrigens auch Vorteile in den Sozialversicherungen ergeben, Stichwort: Hinterbliebenenrente. Für die Generation, die nach 2002 geheiratet hat, werden Kapitalerträge auf Hinterbliebenenrenten angerechnet.
Kapitalerträge in der GmbH hingegen nicht.
Evlt. fällt auch bald das Rentnerprivileg, so dass Rentner GKV-Beiträge auf Kapitalerträge zahlen müssen. Da die GmbH eine eigene juristische Person ist, kann man dem damit ausweichen.

Ich habe zwar keine Ahnung von dieser Materie.
Aber das klingt schon sehr interessant.
Als Bürger fühle ich mich da gleich wieder wohlig, so viel Reibungswärme, wenn man über den Tisch gezogen wird. 8)

MoinMoin

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Antw:GmbH als Soldat - wann nicht Genehmigungspflichtig?
« Antwort #32 am: 01.07.2024 13:16 »
Was er meint mit Steuerstundungseffekt ist ganz einfach folgendes:
Aktie A macht 100 Euro Gewinn in der GmbH verbleiben 98,5 Euro Gewinn zum reinvestieren.
Also wie bei th.ETF auch und das ohne Steuerberatungskosten.
(Muss man eigentlich als GmbH zwingend einen haben?)


Zitat
Es zwingt einen auch niemand das Geld auszuschütten, man kann es auch durch Minijobs (Pauschalversteuerung) an Familienmitglieder, Gesellschafterdarlehen (2% Zinsen sind besser als 25% Steuern) aus der GmbH saugen. Die Familienmitglieder können z.B. Dokumente sortieren, Aktienrecherche betreiben, etc.
Da gibt es fast unendlich viele Gestaltungsmöglichkeiten.
Jipp, man kann viel Wegdrücken oder zeitlich verschieben.
Da ist man aber auch mal illegal unterwegs oder in der Grauzone, wenn es nennenswerte Beträge werden sollen.
Ein 450€ Job ist nun mal nur bedingt glaubwürdig, aber da man in 20 Jahren nicht geprüft wird, sei es drum?


Zitat
Kann übrigens auch Vorteile in den Sozialversicherungen ergeben, Stichwort: Hinterbliebenenrente. Für die Generation, die nach 2002 geheiratet hat, werden Kapitalerträge auf Hinterbliebenenrenten angerechnet.
Kapitalerträge in der GmbH hingegen nicht.
Evlt. fällt auch bald das Rentnerprivileg, so dass Rentner GKV-Beiträge auf Kapitalerträge zahlen müssen. Da die GmbH eine eigene juristische Person ist, kann man dem damit ausweichen.
Nein, ausweichen kann man dem nie, denn irgendwann soll es ja privat genutzt werden und dann kommt die KaP
Aber Zeitpunkt optimieren und Steuerlast minimieren, klar.

HallerJ

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Antw:GmbH als Soldat - wann nicht Genehmigungspflichtig?
« Antwort #33 am: 01.07.2024 13:36 »
Der Witz ist wie Ozymandias angesprochen hat der hohe "Zinseszinseffekt" wenn man sich jährlich die Steuerzahlung spart und aufs Ende (nach Jahren) verschiebt.

Man könnte das auch mit ETF halten als Privatperson erreichen, aber ist die angepeilte Rendite ja eine ganz andere.

Das Darlehen an die GmbH wird sogar absichtlich extrem niedrig verzinst. Man will ja möglichst viel Geld möglichst lange in der GmbH arbeiten lassen. Gibt scheinbar mittlerweile die Regel, dass man es für 0.1% an die GmbH leihen darf, um eben möglichst wenig zinsen zu erhalten.



Frage ist jetzt erstmal ob das ohne Genehmigung geht oder nicht. Wenn nur mit Genehmigung, werde ich noch etwas warten, bis sich das bei uns beruhigt hat. Ist alles etwas komplizierter, jedenfalls finde ich nichts explizites zur Geschäftsführertätigkeit, außer, dass das normalerweise genehmigungspflichtig ist (Eintritt in ein Organ), aber ob das bei Vermögensverwaltung so ist, finde ich nur Meinungen und keine eindeutigen Aussagen (die ich als solche verstehe) - vielleicht hole ich auch einfach mal offiziell die Beratung und schriftlich eines Anwalts ein, damit ich zur not das vorlegen kann.

MoinMoin

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Antw:GmbH als Soldat - wann nicht Genehmigungspflichtig?
« Antwort #34 am: 01.07.2024 14:31 »
Der Witz ist wie Ozymandias angesprochen hat der hohe "Zinseszinseffekt" wenn man sich jährlich die Steuerzahlung spart und aufs Ende (nach Jahren) verschiebt.

Man könnte das auch mit ETF halten als Privatperson erreichen, aber ist die angepeilte Rendite ja eine ganz andere.
Verstehe ich nicht? Bei den th. ETFs wir doch genau das gleich gemacht, Gewinne gehen wieder rein in die Büx (ZinsesZinseffekt) und erst wenn ich verkaufe kommt die Steuer auf das was ich entnehme.

Zitat
Frage ist jetzt erstmal ob das ohne Genehmigung geht oder nicht. Wenn nur mit Genehmigung, werde ich noch etwas warten, bis sich das bei uns beruhigt hat. Ist alles etwas komplizierter, jedenfalls finde ich nichts explizites zur Geschäftsführertätigkeit, außer, dass das normalerweise genehmigungspflichtig ist (Eintritt in ein Organ), aber ob das bei Vermögensverwaltung so ist, finde ich nur Meinungen und keine eindeutigen Aussagen (die ich als solche verstehe) - vielleicht hole ich auch einfach mal offiziell die Beratung und schriftlich eines Anwalts ein, damit ich zur not das vorlegen kann.
Ich dacht das Urteil ist eindeutig, (habe es nicht gelesen, aber klang so)
Genehmigungspflichtig ja, aber ablehnen können sie es nicht.

HallerJ

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Antw:GmbH als Soldat - wann nicht Genehmigungspflichtig?
« Antwort #35 am: 01.07.2024 15:04 »
Verstehe ich nicht? Bei den th. ETFs wir doch genau das gleich gemacht, Gewinne gehen wieder rein in die Büx (ZinsesZinseffekt) und erst wenn ich verkaufe kommt die Steuer auf das was ich entnehme.



Korrekt. Aber ein ETF hat halt, ka 5-8% Rendite im Jahr. Ich peile eher 20-30% oder in guten Jahren mehr an, da wird der Effekt viel krasser. Ich mache ja kein buy and hold sondern Trading, daher kaufe und verkaufe ich mehrmals pro Jahr und muss immer Steuern zahlen.


Ich dacht das Urteil ist eindeutig, (habe es nicht gelesen, aber klang so)
Genehmigungspflichtig ja, aber ablehnen können sie es nicht.


Mh eindeutig ist da für mich nichts so recht. Außerdem haben ja schon einige Experten hier Ihre Meinung geäußert, dass sie davon ausgehen, dass bei Vermögensverwaltung auch die Geschäftsführerposition genehmigungsfrei bleibt. Ich hatte nur gehofft, dass 1:1 in irgendeinem Text zu finden, der juristisch stichfest ist und für den halb-laien verständlich.

Kann ja schlecht dem Dienstherren diese Forendiskussion ausdrucken :D

Rollo83

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Antw:GmbH als Soldat - wann nicht Genehmigungspflichtig?
« Antwort #36 am: 01.07.2024 15:16 »
Also die Nebentätigkeit genehmigt nicht dein Chef, also nicht DV Stufe 1 sondern der DV Stufe 2.
Bei dir dann wahrscheinlich dein Btl Kommandeur, das erst mal dazu.

Wenn es zwingend genehmig werden soll würde ich den Antrag einfach ausfüllen und auf die verschiedenen Grenzen achten (Wochenarbeitszeit/Jahresgehalt) und über den Dienstweg beim Kompaniechef einreichen.
Wenn er irgendwas zu meckern hat darf er mir das gerne in einem persönlichen Gespräch mitteilen, gerne in Verbindung mit der VP (oder wenn vorhanden Personalrat).

Ich sehe da überhaupt kein Problem eine Genehmigung zu bekommen, es sei denn du machst Insidertrades mit der Rheinmetall Aktie weil du dort dienstlich irgendwelche Infos abgreifen kannst. (Jaja das ist natürlich als Scherz gemeint).

Aber wie gesagt der Chef (DV Stufe 1) wird da gar nix ablehnen und der Kommandeur (DV Stufe 2) wird da auch nichts ablehnen so lange alle Regeln und Punkte eingehalten werden.
Ich müsste mich nochmal einlesen, mein Antrag ist Jahre her, aber ich weiß gar nicht ob dieser überhaupt abgelehnt werden kann so lange man alle Richtlinien ein hält.

HallerJ

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Antw:GmbH als Soldat - wann nicht Genehmigungspflichtig?
« Antwort #37 am: 01.07.2024 15:19 »
Also die Nebentätigkeit genehmigt nicht dein Chef, also nicht DV Stufe 1 sondern der DV Stufe 2.
Bei dir dann wahrscheinlich dein Btl Kommandeur, das erst mal dazu.

Wenn es zwingend genehmig werden soll würde ich den Antrag einfach ausfüllen und auf die verschiedenen Grenzen achten (Wochenarbeitszeit/Jahresgehalt) und über den Dienstweg beim Kompaniechef einreichen.
Wenn er irgendwas zu meckern hat darf er mir das gerne in einem persönlichen Gespräch mitteilen, gerne in Verbindung mit der VP (oder wenn vorhanden Personalrat).

Ich sehe da überhaupt kein Problem eine Genehmigung zu bekommen, es sei denn du machst Insidertrades mit der Rheinmetall Aktie weil du dort dienstlich irgendwelche Infos abgreifen kannst. (Jaja das ist natürlich als Scherz gemeint).

Aber wie gesagt der Chef (DV Stufe 1) wird da gar nix ablehnen und der Kommandeur (DV Stufe 2) wird da auch nichts ablehnen so lange alle Regeln und Punkte eingehalten werden.
Ich müsste mich nochmal einlesen, mein Antrag ist Jahre her, aber ich weiß gar nicht ob dieser überhaupt abgelehnt werden kann so lange man alle Richtlinien ein hält.

Ja ich bin mir sogar sicher, dass der Antrag gar nicht abgelehnt werden KANN in diesem Fall. Das Problem ist, dass der DV2 dann den DV1 anruft, und dieser wird pieselig sein. So ist es nun mal aktuell bei uns, weil es viele Fehltritte seitens der Soldaten gab. Und genau das würde ich mir gerne sparen. Es ist nun mal so, dass der DV 1 da zwar nicht drüber entscheidet, aber es reicht ja schon, wenn der sich seine eigenen Gedanken macht.

Soll heißen: Ich will keine Schlacht führen, wenn ich den Gegner ohne Verluste umgehen kann.

MoinMoin

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Antw:GmbH als Soldat - wann nicht Genehmigungspflichtig?
« Antwort #38 am: 01.07.2024 17:07 »
Verstehe ich nicht? Bei den th. ETFs wir doch genau das gleich gemacht, Gewinne gehen wieder rein in die Büx (ZinsesZinseffekt) und erst wenn ich verkaufe kommt die Steuer auf das was ich entnehme.



Korrekt. Aber ein ETF hat halt, ka 5-8% Rendite im Jahr. Ich peile eher 20-30% oder in guten Jahren mehr an, da wird der Effekt viel krasser. Ich mache ja kein buy and hold sondern Trading, daher kaufe und verkaufe ich mehrmals pro Jahr und muss immer Steuern zahlen.
Das macht dann Sinn.
Zitat

Ich dacht das Urteil ist eindeutig, (habe es nicht gelesen, aber klang so)
Genehmigungspflichtig ja, aber ablehnen können sie es nicht.


Mh eindeutig ist da für mich nichts so recht. Außerdem haben ja schon einige Experten hier Ihre Meinung geäußert, dass sie davon ausgehen, dass bei Vermögensverwaltung auch die Geschäftsführerposition genehmigungsfrei bleibt. Ich hatte nur gehofft, dass 1:1 in irgendeinem Text zu finden, der juristisch stichfest ist und für den halb-laien verständlich.

Kann ja schlecht dem Dienstherren diese Forendiskussion ausdrucken :D
Nun den Zeitaufwand, den du als Geschäftsführer für die GmbH aufwendest, dürfte durchaus fern von Null sein, wenn du Trading machst!
Denn das machst du dann nicht als privat Person, sondern als einer der dafür in der Firma abgestellt wird und das ist dann nicht mehr Privat, könnte ich mir denken.
« Last Edit: 01.07.2024 17:23 von MoinMoin »

Casa

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Antw:GmbH als Soldat - wann nicht Genehmigungspflichtig?
« Antwort #39 am: 01.07.2024 17:18 »
Ich hatte bereits an anderer Stelle gesagt, dass ich eine Genehmigungspflicht sehe. Das wird hier leider verschwiegen, weil die Antwort nicht genehm ist. ;-)
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

HallerJ

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Antw:GmbH als Soldat - wann nicht Genehmigungspflichtig?
« Antwort #40 am: 01.07.2024 17:49 »
Was bistn du so komisch aggro ey wtf.

Du hast 3 Minuten nach meinem letzten Post hier in einem anderen Forum deine Meinung gepostet, seitdem hab ich hier nicht mehr kommentiert. Oder soll ich allen Anwesenden deine weisen Ergüsse mitteilen? Mach das doch selbst, dann können die anderen hier, die anderer Meinung wie du sind, und von denen es auch einige gibt, mitdiskutieren.

Stempelritter

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Antw:GmbH als Soldat - wann nicht Genehmigungspflichtig?
« Antwort #41 am: 03.07.2024 09:23 »
Verstehe ich nicht? Bei den th. ETFs wir doch genau das gleich gemacht, Gewinne gehen wieder rein in die Büx (ZinsesZinseffekt) und erst wenn ich verkaufe kommt die Steuer auf das was ich entnehme.



Korrekt. Aber ein ETF hat halt, ka 5-8% Rendite im Jahr. Ich peile eher 20-30% oder in guten Jahren mehr an, da wird der Effekt viel krasser.

Warum so bescheiden, warum nicht 200%-300% p.a.? Und warum bist du überhaupt zur Bundeswehr, wenn deine überragenden Trading-Skills den Markt auf ewig outperformen?

Edit: Ich habe gerade mit Warren telefoniert. Er will den Outperformer in Uniform kennenlernen, ab mit dir nach Omaha (Nebraska, nicht Beach). Was willst du dich mit poppeligen Steuerersparnissen zufrieden geben, wenn du mit deinen Skills Milliarden verz...walten kannst?!
« Last Edit: 03.07.2024 09:40 von Stempelritter »

HallerJ

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Antw:GmbH als Soldat - wann nicht Genehmigungspflichtig?
« Antwort #42 am: 03.07.2024 13:09 »
Ich habe die letzten 4 Jahre inklusive 2024 YTD zwischen 30 und 60% Rendite p.a. - nach Steuern und auf mein gesamtes Networth obwohl ich nicht mit allem aktiv trade. Und es gibt genug Strategien, die noch deutlich höhere Renditen (allerdings dann mit höherem Risiko) ermöglichen.

Was ich mache ist hauptsächlich Arbitrage, das geht nicht mit unendlich viel Liquidität. Aber es geht hier um die rechtliche Betrachtung, keine Beurteilung meiner Tradingfähigkeiten.