Autor Thema: [Allg] Amtsarztuntersuchung für eine Verbeamtung als Verwaltungsmitarbeiter  (Read 15559 times)

alexanderw85

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vor dreieinhalb wochen habe ich den letzten alkoholkonsum gehabt. während der em trinke ich dann besser kein bier vermutlich?

und es ist ja nicht für eine stelle als polizeibeamter, sondern als verwaltungsmitarbeiter, wie im thema steht. ich denke, da werden vermutlich nochmal andere maßstäbe in bezug auf die gesundheit genommen, zum beispiel übergewicht?

clarion

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Offenbar willst Du den hohen Alkoholkonsum nicht wirklich reduzieren. Es ist Deine Gesundheit. Ich halte Dich aber nicht für die Verbeamtung geeignet.

alexanderw85

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auch wenn es unglaubwürdig klingt, ich werde oder reduziere das generell. damit meinte ich, wenn ich überhaupt was trinken würde, dann höchstens zu besonderen anlässen, wie es bei der em einer ist oder bei geburtstagen. sonst nicht. ob das problematisch wäre?

aber darum ging es ja nicht. sondern was sinnvoller wäre. das anzugeben, dass man eine zeit lang früher viel getrunken hat, aber jetzt eben nicht mehr. sondern dass die werte möglicherweise noch nicht in einem guten rahmen sind, ich meine damit die langzeitwerte. die kurzzeitwerte was die letzten wochen betrifft, dürften wieder absolut in ordnung sein. bei den langzeitwerten dauert es halt länger, bis die sich normalisieren, das war ja meine frage, ob das ein problem ist, wenn die noch zu hoch sind, aber die kurzzeitwerte gut.

Erpelente

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Bei mir wurde getestet:

Leukozyten
Hämoglobin
Hämatokrit
Erythrozyten
MCV
MCH
MCHC
Thrombozyten

Gluccose
Harnstoff
Harnstoff-N
Creatinin
eGFR

Harnsäure
GOT
GPT
y-GT

Trinke so gut wie nie Alkohol, habe es so angegeben, BMI 25,2. Absolut keine Beanstandung. Über den bei dem Termin erhöhten Blutdruck 140/100 wurde hinweggesehen. Die Schreibkraft, die mir das Ergebnis mitteilte, gratulierte mir zu meinen sehr guten Leberwerten.

Das war meine Erfahrung der Untersuchung zur Verbeamtung auf Lebenszeit. In 1 1/2 Monaten gibt es die Urkunde und Ernennung.

Magda

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auch wenn es unglaubwürdig klingt, ich werde oder reduziere das generell. damit meinte ich, wenn ich überhaupt was trinken würde, dann höchstens zu besonderen anlässen, wie es bei der em einer ist oder bei geburtstagen. sonst nicht. ob das problematisch wäre?

aber darum ging es ja nicht. sondern was sinnvoller wäre. das anzugeben, dass man eine zeit lang früher viel getrunken hat, aber jetzt eben nicht mehr. sondern dass die werte möglicherweise noch nicht in einem guten rahmen sind, ich meine damit die langzeitwerte. die kurzzeitwerte was die letzten wochen betrifft, dürften wieder absolut in ordnung sein. bei den langzeitwerten dauert es halt länger, bis die sich normalisieren, das war ja meine frage, ob das ein problem ist, wenn die noch zu hoch sind, aber die kurzzeitwerte gut.
Es hängt wahrscheinlich vom Bundesland und vom Amtsarzt ab. Ich habe mit Anfang 20 Alkohol getrunken. Ich war am WE häufig unterwegs (Freitag und Samstag Abend). Entsprechend habe ich auch geantwortet, d.h. wenn ich am WE mal mit Freunden weg bin, trinke ich alkoholhaltige Getränke. Das ist Beamten grundsätzlich auch verboten.

Wieviel trinkst du denn im Schnitt? Bzw. wieviel hast du getrunken? Wenn du täglich oder fast täglich abends immer 2-3 Liter Bier getrunken hast und das über Jahre, ist das natürlich was anderes, als wenn du am WE über die Stränge schlägst und da die besagten 2-3 Liter Bier trinkst.

Und grundsätzlich ist es auch so, dass die Leberwerte vereinzelt auch "grundlos" erhöht sein können. Ist bei mir auch schon vorgekommen. Paar Wochen später hat sich der erhöhte Wert wieder normalisiert, obwohl ich nichts an meinen Lebensumständen und meinem Verhalten geändert habe.

Kat95

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Für mich klingt es so, dass du zwar versuchen möchtest weniger zu trinken, aber dir nicht sicher bist, ob das so klappt. Wenn ich wüsste, dass eine Amtsärztliche Untersuchung ansteht, dann hätte ich vermutlich früher aufgehört und an dem Problem gearbeitet.
Wenn du wirklich über längere Zeit viel Alkohol getrunken hast, dann wäre es sicher besser gar nichts mehr zu trinken, als mal was zu nem EM Spiel, mal zu nem Geburtstag... Wenn du das so gut kontrollieren kannst, dann kann es funktionieren. Aber Alkohol ist letztendlich genauso eine Droge, wenn auch legal, wie andere und ich kenne wenige, die es schaffen nur ein Bisschen zu konsumieren.
Auch wenn du dich zusammenreißt, es gibt ja eine Probezeit und die zieht sich über ein paar Jahre und ob da dann doch nicht was auffällt... 

Kingrakadabra

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Seit wann ist Beamten der Alkoholgenuss verboten?

alexanderw85

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vielen dank zunächst für die hilfreichen antworten!

was magda betrifft:
ich denke, sie hat sich nur verschrieben und meinte, dass alkohol trinken bei beamten grundsätzlich nicht verboten ist? wir werden ja sehen, was sie schreibt.

magda, zu deiner frage:
der konsum war früher ca. 4-5x die woche ca. 2-3 liter. ja, ich weiss, sehr viel. ich weiß nicht, inwieweit dir die info jetzt weiterhilft.

kat95:
es geht nicht um das weniger trinken versuchen, ich trinke wie gesagt seit dem besagten zeitpunkt nicht, und ich habe absolut kein problem damit, mir fehlt auch nichts, mir ist das eigentlich egal. ich wollte nur wissen, ob die genannten situationen ein problem sein könnten, falls man da was trinkt, oder eben nicht. wenn ja, ist es doch kein ding, das zu lassen. rein aus interesse halber.

ohjeee

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Also zur Verbeamtung zur Probe war ich (in der Freizeit) schon hart am Glas und zur Verbeamtung auf Lebenszeit paar Jahre später (nach dem Studium) auch noch. Ich kann mich aber nicht daran erinnern, dass das ein Thema war.
Mir wurde nur bei 1,83m und 93,5kg vorgeworfen, ich sei Präadipös (Vorstufe zur Fettleibigkeit) rein nach BMI (knapp unter 28), hatte aber einen KfA um die 18, ein 1a Belastungs-EKG, war zu der Zeit 5x/Woche trainieren, hab 140kg auf der Bank gedrückt und hatte nen 42er Ärmel. Das war schon etwas abstrus

Kat95

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@alexanderw85: Es klang in deinen vorherigen Nachrichten ein wenig anders als, ich kann´s jederzeit lassen. Und 4-5 mal die Woche 2-3 Liter sind ja nicht wenig. Daher umso besser, wenn du das einstellen kannst, dann sollte es auch kein Thema sein. Drück dir die Daumen für die Untersuchung ;)

@kingrakadabra: Der Alkoholgenuss ist keinem Beamten verboten. Aber bei Anwärtern oder in der Probezeit, da können auch außerdienstliche Verfehlungen unter Alkohol Probleme bereiten. Und wenn der Alkoholgenuss in -missbrauch abdriftet, kann dies auch Konsequenzen für einen Beamten auf Lebzeit haben.
Daher ist die Nachfrage oder die Sorge vom Themenersteller durchaus legitim und auch, dass er hier nachfragt, wie die Erfahrungen sind.

Landesdiener

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In welchem Bundesland soll denn die Verbeamtung bzw. Untersuchung stattfinden? Nach meiner Erfahrung und wie ich es hier lese, scheint das teils sehr weit auseinander zu gehen.

Für BW:
Zu meiner Zeit war das ein Fragebogen uns eine minimalistische körperliche Untersuchung (Seh-/Hörtest, Blutdruck, Rücken/Wirbelsäule abtasten). Ich meine, es war auch ein Urin-Test dabei. Aber keinesfalls eine Blutabnahme bzw. Laborwerte.

Heutzutage erfolgt gar keine amtsärztliche Untersuchung, sondern man wird zu einem "normalen" Arzt geschickt, der nur für die Einstellungsuntersuchung zertifiziert/zugelassen sein muss. Sollte es bei dem einen nicht klappen, geht man die Liste so lange durch, bis einer der Ärzte einen durch winkt... Da alles eher vereinfacht wurde, glaube ich kaum, dass hier ein Bluttest gemacht wird.

Wenn es also um BW geht, kannst du ganz entspannt sein ::) .

alexanderw85

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@kat95:
danke dafür, denn genau deswegen frage ich ja. in diesem fall wäre es also sinnvoller, einfach das auch bei der em und dem geburtstagen zu lassen, oder wäre das dennoch okay? wie gesagt, wenn nein, wäre es absolut kein problem.

was ausserdienstliche verfehlungen sind, dass das wirklich eine konsequenz hat für den beamtenstatus, da muss man sich doch schon was extremes geleistet haben, zum beispiel fahren unter alkoholeinfluss, oder nicht? kann mir sonst nicht groß weitere verfehlungen vorstellen ausserdienstlich, die da passieren können, wenn sie keine auswirkungen auf den dienst haben?


@landesdiener:
es geht hier in diesem fall um nrw, keine ahnung, inwieweit dir das weiterhilft, oder du was dazu sagen kannst.

Landesdiener

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Ich kann dir dazu nichts sagen, aber sicher ist hier auch jemand aus NRW, der weiß, wie es da läuft.

An deiner Stelle würde ich vor der Untersuchung komplett auf Alkohol verzichten, zumal es "absolut kein problem" ist.

Die Verfehlungen als Beamter in der Freizeit müssen nicht unbedingt direkt Auswirkungen auf den Dienst haben, um Konsequenzen zu haben. Gerade mit Alkohol lassen sich da einige Beispiele nennen. Z. B. das betrunken durch die Fußgängerzone Torkeln.

alexanderw85

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das mit dem torkeln lese ich zum ersten mal, habe ich so auch noch nie gehört, kann mir kaum vorstellen, dass das problematisch ist, da es sich nicht auf den dienst an sich auswirkt? das ist ja nicht mal eine straftat?

gibt es dazu eine "liste", was man generell unterlassen sollte außerdienstlich? also nicht mal auf alkohol bezogen, sondern generell?

flip

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das mit dem torkeln lese ich zum ersten mal, habe ich so auch noch nie gehört, kann mir kaum vorstellen, dass das problematisch ist, da es sich nicht auf den dienst an sich auswirkt? das ist ja nicht mal eine straftat?

gibt es dazu eine "liste", was man generell unterlassen sollte außerdienstlich? also nicht mal auf alkohol bezogen, sondern generell?

Eine Liste gibt es nicht. Das Beamtenstatusgesetz sagt zu Beamten: [... Ihr Verhalten innerhalb und außerhalb des Dienstes muss der Achtung und dem Vertrauen gerecht werden, die ihr Beruf erfordern.]
Das ist sehr dehnbar und weit auslegbar, wenn man negativ auffällt. Es gibt sicher noch mehr dazu.