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Kommunalwahlen und Ruhezeiten
MissesDaisy:
Hallo zusammen,
wir haben am Sonntag neben der Europawahl auch noch Kommunalwahl, also insgesamt 7 Wahlen. Wir müssen abends bzw. nachts komplett auszählen und auch die Niederschriften Nachts in der Verwaltung abgeben.
Erfahrungswerte aus den Vorjahren gehen von einem Ende zwischen 3-4 Uhr nachts aus.
Heute kam von unserer Dienstherrin eine e-Mail mit dem Hinweis, die 9h Ruhezeit können gerne großzügig über Freizeitausgleich sichergestellt werden.
Natürlich bekommen wir auch sonst keinen Ausgleich, lediglich die normalen Zeitzuschläge nach TVÖD.
Ist dies so rechtens? Die Ruhezeit ist ja keine Arbeitszeit, sollte somit also nicht durch abgeglittene Arbeitszeit erreicht werden müssen, oder sehe ich das falsch?
brian:
Später anzufangen mit der Arbeit hat doch nichts mit abgleiten zu tun. deswegen kannst Du doch trotzdem 7:48 Stunden arbeiten, nur halt erst gegen Mittag anfangen.
MissesDaisy:
Ich bekomme doch in der Rahmenarbeitszeit keine 7:48 mehr hin, wenn ich erst um 14 Uhr mit der Arbeit anfange....
Gewerbler:
Also zum einen musst du nicht 9 sondern 11 Stunden Ruhezeit haben. In einigen Fällen kann diese auf 10 Stunden verkürzt werden.
Zweitens könnte man ja auf die Idee kommen, die Wahl-Tätigkeiten schon auf die Arbeitszeit anzurechnen, dann sind es doch keine 7:48 h mehr sondern noch 3 oder sowas. Oder man verteilt die Arbeitszeit halt auf die nächsten Tage im Rahmen von Gleitzeit. Ich weiß ja nicht, wo du arbeitest und was da bei euch möglich und die Regel ist.
Gewerbler:
Ich muss ergänzen, dass sich meine obige Aussage bzgl. der 11 Stunden Ruhezeit natürlich auf das Arbeitszeitgesetz und damit auf Arbeitnehmer bezieht. Falls du Beamtin bist, ziehe ich die Aussage also zurück ;-)
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