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Kommunalwahlen und Ruhezeiten
KeuleMS:
--- Zitat von: RsQ am 09.06.2024 14:17 ---
--- Zitat von: MissesDaisy am 08.06.2024 08:34 ---Wir als Mitarbeiter der Verwaltung sind Schriftführer und damit Teil der Wahlvorstände. Wir geben auch die Meldungen durch. Es ist selbstverständlich Arbeitszeit.
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Mitarbeit in Wahlbüro-Teams ist IMMER ehrenamtlich, kann also per Definition keine Arbeitszeit sein. Es gibt keine "hauptberuflichen" Wahlhelfer. Alles, was darüber hinausgeht (vom AG abgestellt/beauftragt, ...) ist individuelle bzw. institutionelle Abmachung.
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Genau so ist es. Die Berufung zum Wahlhelfer ist immer ehrenamtlich. Jeder Bürger kann dazu berufen werden und bei nicht antreten könnte sogar ein Ordnungsgeld verhängt werden. Grundsätzlich werden aber erstmal die Mitarbeiter des Rathauses, der Ämter usw. (also öffentlicher Dienst) bevorzugt. Dazu kommen freiwillige Helfer und wenn das nicht reicht werden halt auch andere Bürger angeschrieben. Es kann als niemals Arbeitszeit sein und dementsprechend muss auch keine Ruhezeit eingehalten werden. Es liegt im Ermessen des Arbeitgebers, den Wahlhelfern bei den Zeiten entgegenzukommen. So gibt es AG, die einen ganzen Tag Freizeitausgleich gewähren. Einiges geben einen halben Tag und manche aber auch gar nichts. Das muss man jeweils selbst beim AG ansprechen.
Johann:
--- Zitat von: KeuleMS am 11.06.2024 13:09 ---Grundsätzlich werden aber erstmal die Mitarbeiter des Rathauses, der Ämter usw. (also öffentlicher Dienst) bevorzugt.
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Das ist aber auch so ne Unart. In den Wahlordnungen steht nichts davon, dass zunächst die Mitarbeiter der Kommunen herangezogen werden sollen. Da steht immer drin, es sollten zunächst die Bürgerinnen und Bürger aus dem Einzugsbereich des Wahlaustragungsortes herangezogen werden. Danach aus der gesamten Kommune, danach auch aus anderen Kommunen. Wenn die Kommune zu klein ist und nicht in ausreichender Zahl an Wahlhelfer kommt, können über Landes- und Bundesbehörden Wahlhelfer angefragt und beschafft werden.
Ist natürlich leichter für die Kommunen, die eigenen Mitarbeiter heranzuziehen. Wenn der eigene Arbeitgeber dich auffordert, fällt es natürlich schwieriger, die passenden Widerworte zu finden.
Freundin hat dieses Jahr in einer Nachbarkommune ihr Anerkennungsjahr begonnen und wurde von dieser prompt verpflichtet. Es gab keinerlei Arbeitszeit, keinerlei Vergütung und nicht mal Erfrischungsgeld. Dass es 0,00€ Erfrischungsgeld geben würde, war im Brief sogar fett markiert und unterstrichen. Ich finde das unmöglich.
2strong:
Wirklich ne Schweinerei! Scheiß Land!!
Casa:
--- Zitat ---Dass es 0,00€ Erfrischungsgeld geben würde,
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Das erscheint mir rechtlich nicht möglich.
--- Zitat ---Genau so ist es. Die Berufung zum Wahlhelfer ist immer ehrenamtlich. Jeder Bürger kann dazu berufen werden und bei nicht antreten könnte sogar ein Ordnungsgeld verhängt werden. Grundsätzlich werden aber erstmal die Mitarbeiter des Rathauses, der Ämter usw. (also öffentlicher Dienst) bevorzugt. Dazu kommen freiwillige Helfer und wenn das nicht reicht werden halt auch andere Bürger angeschrieben. Es kann als niemals Arbeitszeit sein und dementsprechend muss auch keine Ruhezeit eingehalten werden. Es liegt im Ermessen des Arbeitgebers, den Wahlhelfern bei den Zeiten entgegenzukommen. So gibt es AG, die einen ganzen Tag Freizeitausgleich gewähren. Einiges geben einen halben Tag und manche aber auch gar nichts. Das muss man jeweils selbst beim AG ansprechen.
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Nur weil eine Verpflichtung zum Wahlhelfer erfolgen kann und dies ein Ehrenamt ist, bedeutet das nicht, dass die Gemeinde von dieser Verpflichtung Gebrauch machen muss und auch nicht, dass sie von der Möglichkeit Gebrauch gemacht hat. Die Gemeinde kann eigenen Mitarbeiter im Rahmen des Arbeitsvertrags zumutubare Aufgaben übertragen und sie als Wahlhelfer einsetzen.
Ich sehe es nicht als zwingend an, dass jede Verpflichtung als Wahlhelfer ehrenamtlich ist und nach dem entsprechenden Wahlgesetz erfolgt.
ohjeee:
--- Zitat von: Casa am 11.06.2024 16:34 ---
--- Zitat ---Dass es 0,00€ Erfrischungsgeld geben würde,
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Das erscheint mir rechtlich nicht möglich.
--- Zitat ---Genau so ist es. Die Berufung zum Wahlhelfer ist immer ehrenamtlich. Jeder Bürger kann dazu berufen werden und bei nicht antreten könnte sogar ein Ordnungsgeld verhängt werden. Grundsätzlich werden aber erstmal die Mitarbeiter des Rathauses, der Ämter usw. (also öffentlicher Dienst) bevorzugt. Dazu kommen freiwillige Helfer und wenn das nicht reicht werden halt auch andere Bürger angeschrieben. Es kann als niemals Arbeitszeit sein und dementsprechend muss auch keine Ruhezeit eingehalten werden. Es liegt im Ermessen des Arbeitgebers, den Wahlhelfern bei den Zeiten entgegenzukommen. So gibt es AG, die einen ganzen Tag Freizeitausgleich gewähren. Einiges geben einen halben Tag und manche aber auch gar nichts. Das muss man jeweils selbst beim AG ansprechen.
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Nur weil eine Verpflichtung zum Wahlhelfer erfolgen kann und dies ein Ehrenamt ist, bedeutet das nicht, dass die Gemeinde von dieser Verpflichtung Gebrauch machen muss und auch nicht, dass sie von der Möglichkeit Gebrauch gemacht hat. Die Gemeinde kann eigenen Mitarbeiter im Rahmen des Arbeitsvertrags zumutubare Aufgaben übertragen und sie als Wahlhelfer einsetzen.
Ich sehe es nicht als zwingend an, dass jede Verpflichtung als Wahlhelfer ehrenamtlich ist und nach dem entsprechenden Wahlgesetz erfolgt.
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eben, das ist doch rechtlich gar nicht möglich, insb. in Hinblick auf den §10 Bundeswahlordnung, der mind. 25€ vorschreibt (wenn ich das richtig im Kopf habe), zudem haben sämtliche Gemeinden eine Entschädigungssatzung für ehrenamtliche Tätigkeit (bspw. auch für Gemeinderäte), was einem zusätzlich zusteht.
Das geschilderte Vorgehen ist mehr als dubios.
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