Autor Thema: Kommunalwahlen und Ruhezeiten  (Read 11053 times)

MissesDaisy

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Kommunalwahlen und Ruhezeiten
« am: 07.06.2024 12:40 »
Hallo zusammen,

wir haben am Sonntag neben der Europawahl auch noch Kommunalwahl, also insgesamt 7 Wahlen. Wir müssen abends bzw. nachts komplett auszählen und auch die Niederschriften Nachts in der Verwaltung abgeben.
Erfahrungswerte aus den Vorjahren gehen von einem Ende zwischen 3-4 Uhr nachts aus.
Heute kam von unserer Dienstherrin eine e-Mail mit dem Hinweis, die 9h Ruhezeit können gerne großzügig über Freizeitausgleich sichergestellt werden.
Natürlich bekommen wir auch sonst keinen Ausgleich, lediglich die normalen Zeitzuschläge nach TVÖD.
Ist dies so rechtens? Die Ruhezeit ist ja keine Arbeitszeit, sollte somit also nicht durch abgeglittene Arbeitszeit erreicht werden müssen, oder sehe ich das falsch?

brian

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Antw:Kommunalwahlen und Ruhezeiten
« Antwort #1 am: 07.06.2024 12:54 »
Später anzufangen mit der Arbeit hat doch nichts mit abgleiten zu tun. deswegen kannst Du doch trotzdem 7:48 Stunden arbeiten, nur halt erst gegen Mittag anfangen.

MissesDaisy

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Antw:Kommunalwahlen und Ruhezeiten
« Antwort #2 am: 07.06.2024 13:12 »
Ich bekomme doch in der Rahmenarbeitszeit keine 7:48 mehr hin, wenn ich erst um 14 Uhr mit der Arbeit anfange....

Gewerbler

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Antw:Kommunalwahlen und Ruhezeiten
« Antwort #3 am: 07.06.2024 13:25 »
Also zum einen musst du nicht 9 sondern 11 Stunden Ruhezeit haben. In einigen Fällen kann diese auf 10 Stunden verkürzt werden.

Zweitens könnte man ja auf die Idee kommen, die Wahl-Tätigkeiten schon auf die Arbeitszeit anzurechnen, dann sind es doch keine 7:48 h mehr sondern noch 3 oder sowas. Oder man verteilt die Arbeitszeit halt auf die nächsten Tage im Rahmen von Gleitzeit. Ich weiß ja nicht, wo du arbeitest und was da bei euch möglich und die Regel ist.


Gewerbler

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Antw:Kommunalwahlen und Ruhezeiten
« Antwort #4 am: 07.06.2024 14:17 »
Ich muss ergänzen, dass sich meine obige Aussage bzgl. der 11 Stunden Ruhezeit natürlich auf das Arbeitszeitgesetz und damit auf Arbeitnehmer bezieht. Falls du Beamtin bist, ziehe ich die Aussage also zurück ;-)

2strong

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Antw:Kommunalwahlen und Ruhezeiten
« Antwort #5 am: 08.06.2024 00:52 »
Hallo zusammen,

wir haben am Sonntag neben der Europawahl auch noch Kommunalwahl, also insgesamt 7 Wahlen. Wir müssen abends bzw. nachts komplett auszählen und auch die Niederschriften Nachts in der Verwaltung abgeben.
Erfahrungswerte aus den Vorjahren gehen von einem Ende zwischen 3-4 Uhr nachts aus.
Die Auszählung und Meldung erfolgt doch durch die jeweiligen Wahlvorstände, die ehrenamtlich agieren. Das dürfte demnach gar keine Arbeitszeit sein, die mit Ruhezeiten kollidieren könnte.

MissesDaisy

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Antw:Kommunalwahlen und Ruhezeiten
« Antwort #6 am: 08.06.2024 08:34 »
Wir als Mitarbeiter der Verwaltung sind Schriftführer und damit Teil der Wahlvorstände. Wir geben auch die Meldungen durch. Es ist selbstverständlich Arbeitszeit.
Mal davon abgesehen dass jeder ehrenamtliche Helfer sich am nächsten Tag freistellen lassen kann. Nur wir sollen die Ruhezeiten durch Abbau von Überstunden gewährleisten……was mir definitiv falsch vorkommt.

Joe kommunal

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Antw:Kommunalwahlen und Ruhezeiten
« Antwort #7 am: 08.06.2024 10:45 »
Und wer keine Überstunden hat soll auf die Ruhezeit verzichten?

Das wäre ganz klar eine Ordnungswidrigkeit. Wenn euer beschriebenes Vorgehen auch noch angeordnet wird, dann liegt hier auch Vorsatz vor. Bei der zuständigen Stelle anzeigen und ggf. Personalrat informieren.

Vorher sollte geprüft werden, ob nicht doch ein Ehrenamt vorliegt. Oftmals haben Mitarbeiter sich tatsächlich freiwillig verpflichtet.



 

MissesDaisy

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Antw:Kommunalwahlen und Ruhezeiten
« Antwort #8 am: 08.06.2024 12:32 »
Und wer keine Überstunden hat soll auf die Ruhezeit verzichten?

Das wäre ganz klar eine Ordnungswidrigkeit. Wenn euer beschriebenes Vorgehen auch noch angeordnet wird, dann liegt hier auch Vorsatz vor. Bei der zuständigen Stelle anzeigen und ggf. Personalrat informieren.

Vorher sollte geprüft werden, ob nicht doch ein Ehrenamt vorliegt. Oftmals haben Mitarbeiter sich tatsächlich freiwillig verpflichtet.

Niemand hat sich freiwillig gemeldet und wenn es ehrenamtlich wäre, würden uns die Stunden inkl. Zuschläge nicht gutgeschrieben werden.
Danke für die Einschätzung

KlammeKassen

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Antw:Kommunalwahlen und Ruhezeiten
« Antwort #9 am: 08.06.2024 13:04 »
Und wer keine Überstunden hat soll auf die Ruhezeit verzichten?

Das wäre ganz klar eine Ordnungswidrigkeit. Wenn euer beschriebenes Vorgehen auch noch angeordnet wird, dann liegt hier auch Vorsatz vor. Bei der zuständigen Stelle anzeigen und ggf. Personalrat informieren.

Vorher sollte geprüft werden, ob nicht doch ein Ehrenamt vorliegt. Oftmals haben Mitarbeiter sich tatsächlich freiwillig verpflichtet.
Niemand hat sich freiwillig gemeldet und wenn es ehrenamtlich wäre, würden uns die Stunden inkl. Zuschläge nicht gutgeschrieben werden.
Danke für die Einschätzung

Oder einfach darüber freuen, dass ihr die Stunden und zusätzliche Zuschläge dafür bekommt. Bei uns wurden auch welche zwangsverpflichtet. Bei uns gibt es weder Stunden noch ZUschläge, sondern nur Erfrischungsgeld.....

MissesDaisy

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Antw:Kommunalwahlen und Ruhezeiten
« Antwort #10 am: 08.06.2024 15:17 »
 
Oder einfach darüber freuen, dass ihr die Stunden und zusätzliche Zuschläge dafür bekommt. Bei uns wurden auch welche zwangsverpflichtet. Bei uns gibt es weder Stunden noch ZUschläge, sondern nur Erfrischungsgeld.....
[/quote]

Gott wie mir diese Art der Relativierung auf den Wecker geht  ::)

2strong

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Antw:Kommunalwahlen und Ruhezeiten
« Antwort #11 am: 09.06.2024 01:04 »
Wir als Mitarbeiter der Verwaltung sind Schriftführer und damit Teil der Wahlvorstände. Wir geben auch die Meldungen durch. Es ist selbstverständlich Arbeitszeit.
Falsch. Die Wahlgesetze der Länder qualifizierten die Arbeit der Wahlvorstände als Ehrenamt. Damit handelt es sich dabei gerade nicht um Arbeitszeit. Damit gibt es auch keinen Konflikt mit Ruhezeiten.

KlammeKassen

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Antw:Kommunalwahlen und Ruhezeiten
« Antwort #12 am: 09.06.2024 09:13 »

Oder einfach darüber freuen, dass ihr die Stunden und zusätzliche Zuschläge dafür bekommt. Bei uns wurden auch welche zwangsverpflichtet. Bei uns gibt es weder Stunden noch ZUschläge, sondern nur Erfrischungsgeld.....

Gott wie mir diese Art der Relativierung auf den Wecker geht  ::)
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Ja wieso? Die entsprechenden Kollegen/Kolleginnen müssen morgen früh auch pünktlich auf der Matte stehen und werden so billig abgespeist.

RsQ

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Antw:Kommunalwahlen und Ruhezeiten
« Antwort #13 am: 09.06.2024 14:17 »
Wir als Mitarbeiter der Verwaltung sind Schriftführer und damit Teil der Wahlvorstände. Wir geben auch die Meldungen durch. Es ist selbstverständlich Arbeitszeit.
Mitarbeit in Wahlbüro-Teams ist IMMER ehrenamtlich, kann also per Definition keine Arbeitszeit sein. Es gibt keine "hauptberuflichen" Wahlhelfer. Alles, was darüber hinausgeht (vom AG abgestellt/beauftragt, ...) ist individuelle bzw. institutionelle Abmachung.

Casa

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Antw:Kommunalwahlen und Ruhezeiten
« Antwort #14 am: 11.06.2024 11:03 »
Von welchem Bundesland sprechen wir?

Welche 7 Wahlen sind das?
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