Autor Thema: Kommunalwahlen und Ruhezeiten  (Read 10344 times)

Casa

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Antw:Kommunalwahlen und Ruhezeiten
« Antwort #30 am: 14.06.2024 09:02 »
Zitat
Das scheint mir keineswegs unklar zu sein, da die Wahlgesetze hier eindeutig sind.

Wo schreibt das Wahlgesetz vor, dass der Wahlhelfer zwingend ein Ehrenamt zu sein hat und verbietet den Einsatz von Mitarbeitern der Gemeindeverwaltung im Rahmen ihres Dienstverhältnisses?

Es ist zudem nicht nur was Wahlrecht zu betrachten, da die Beteiligten durch andere Gesetze verbunden sind, bspw. arbeits- und sv-rechtliche Gesetze bzw. den Arbeitsvertrag.

Es muss eine Gesamtbetrachhtung durchgeführt werden. Ein pauschaler Verweis auf das Wahlgesetz kommt zu kurz.

Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

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Antw:Kommunalwahlen und Ruhezeiten
« Antwort #31 am: 14.06.2024 10:37 »
Geregelt ist das ausdrücklich in § 11 Wahlgesetz. Und weder kann ein Arbeitsvertrag Bubdesrecht brechen, noch bedarf es dafür einer Gesamtbetrachtung. Du hast ganz offenkundig überhaupt keine Ahnung von den Dingen, zu denen Du Dich hier äußerst.

ohjeee

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Antw:Kommunalwahlen und Ruhezeiten
« Antwort #32 am: 14.06.2024 10:53 »
Und sich natürlich aus der Wahlliste (oder wie die Adressliste heißt, die dem Wahlamt vorliegt) streichen lassen.

also in Bayern z. B. geht das nur aus wichtigem Grund, da ist das Ehrenamt verpflichtend  ::)
Was ich meinte ist, soweit ich weiß, muss dein (öD) AG dem Wahlamt eine Liste seiner AN übermitteln muss. Darüber müsste man vom AG informiert werden, dagegen wehren kann man sich nicht.
Aber diese Daten, die kann man beim Wahlamt löschen lassen, soweit ich es verstanden habe.
Damit ist man dort nicht mehr ein öD Bürger (die gerne genommen werden) sondern ein normaler Bürger.
Auf welcher Basis ist deine Behauptung/Information?
Sinn und Zweck ist, Wahlhelfer zu finden, von deren Arbeitgeber man erwarten kann, dass kein Thema drum gemacht wird. Ergo: öD. Die Anfrage des Kommunalen Wahlleiters bei übergeordneten Behörde (LRA, RP,... bei anderen Gemeinden "plündert" man nicht, sonst steht man nächstes mal auch nackt da) und deren Herausgabe der MA-Liste ist keine Frage vom Wahlamt. Man kann sich auch nicht aktiv von einer potentiellen Wahlhelfer-Liste löschen lassen.
Deshalb meine Frage, woher die INfo? Mir wäre das komplett neu.
Muss ich raussuchen, wenn ich wieder im Büro bin.
Hintergrund
Ich wurde von meinem AG informiert, dass er meine Daten zumWahlamt geschickt wurde.
Alles gut und rechtlich ok und auch nicht von jemanden verhinderbar.
Denn so bekommt das wahlmt ja die Information darüber, welcher Bürger im öD ist.
Alles fein und ok.

Was man machen kann, ist das man nach der Wahl der Speicherung beim Wahlamt widersprechen kan, damit ist man bei der nächsten Wahl nicht mehr in der Liste, der öDler, sofern nicht erneut abgefragt wird.
ah ok, das ist natürlich möglich. Dann habe ich dich vorhin wohl falsch verstanden.

BAT

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Antw:Kommunalwahlen und Ruhezeiten
« Antwort #33 am: 15.06.2024 16:46 »
Die hier von TE insinuierte Erwartungshaltung hätte ich früher zum ko... gefunden, das wird hier reines Ehrenamt sein. Inzwischen kann ich es etwas verstehen, "der Staat" TM - nimmt einen soviel Geld vom regulären Einkommen, dass ich inzwischen die Haltung, soll er es machen und kein Ehrenamtler mehr, immer mehr verstehen kann.