Mal wieder ein paar tolle Beispiele:
Bahncard 100 für wenige hochrangige Beamte:
"Unter diesen Umständen wäre es eine nicht zu rechtfertigende Ungleichbehandlung, insbe-
sondere Senatorinnen und Senatoren zusätzlich oder alternativ zum Dienst-Kfz auch noch
eine Bahn-Card 100 zu spendieren, den öffentlich Beschäftigten aber selbst das Deutschland-
ticket weiter vorzuenthalten. Der dbb hamburg beamtenbund und tarifunion lehnt diese Privi-
legierung daher rundweg ab, solange nicht allen öffentlich Beschäftigten zumindest auch ein
Deutschlandticket kostenlos zur Verfügung gestellt wird"
Verletzung des Abstandsgebotes:
Der unter Außerachtlassung des Abstandsgebots nur den untersten Besoldungsgruppen –
und zudem nur auf Antrag gewährte – Besoldungsergänzungszuschuss ist die greifbare Ma-
nifestation eines Umgehungsgesetzes.
Besoldungsergänzungszuschuss gescheitert:
Hier verweist der dbb hamburg im Kern auf seine Stellungnahme zum Besoldungsstrukturge-
setz im letzten Jahr. Seit Inkrafttreten des Gesetzes haben nach unseren Informationen nur
rund 10% der potenziell auch vom Senat als berechtigt eingeschätzten Kolleginnen und Kol-
legen ihren Anspruch auf Auszahlung eines Besoldungsergänzungszuschusses angezeigt.
Hier wird deutlich, dass das Instrument aufgrund seiner rechtlichen Ausgestaltung (durch die
teilweise Berücksichtigung des Partner- und Familieneinkommens) gescheitert ist, um die fi-
nanzielle Situation der unteren Besoldungsgruppen zu verbessern.
Nominallohnindex nicht genutzt, wäre ja auch für Hamburg durch viele gutzahlende Firmen nicht so toll....
Der Senat führt zusammenfassend aus, dass die Erfüllung dieses Parameters im Kern irrele-
vant sei, weil die Ergebnisse dieses Index durch viele Sonderfaktoren gebildet werden. Für
den dbb hamburg wird deutlich, dass der Senat keine Ambitionen hat, mit den Unternehmen
in unserer Stadt in einen Wettbewerb um Fachkräfte einzutreten. Dabei betrifft dieser Wettbe-
werb keinesfalls nur die Spitzenkräfte, sondern es wechseln in der Praxis auch Kolleginnen
und Kolleginnen aus mittleren Positionen z.B. von der Steuerverwaltung in Steuerberatungs-
kanzleien. Hier fehlt uns der Anspruch des Senats, mehr in die Attraktivität und die Besoldung
zu investieren, um solche Wechsel in Zukunft weniger attraktiv zu machen
Was nehme ich bei den Heizkosten? Klar die Wärmepumpe, teuer in der Anschaffung und später supergünstig. wird auch jeder Beamte haben:
Bei den Kosten für Heizung stellt sich für uns die Frage, warum dort die Wärmepumpenhei-
zung als Referenzgröße bei der Berechnung herangezogen worden ist. Nach unseren Infor-
mationen sind in Hamburg Fernwärme und Gas die überwiegend anzutreffenden Heizungs-
systeme. Warum vom Senat trotzdem die Wärmepumpe gewählt wurde, erschließt sich dem
dbb hamburg nicht. Zwar besitzt der Gesetzgeber einen großen Beurteilungsspielraum, will-
kürlich dürfen seine Entscheidungen jedoch nicht sein
Wir haben Zahlen aber wollen diese nicht nutzen....
Abstand zum Grundsicherungsniveau:
Kosten der Unterkunft und Heizkosten:
Die Berechnung der Kosten für die Unterkunft wurden aus dem Wohngeldrecht abgeleitet, weil
nach Auffassung des Senats keine anderen gesicherten Daten zu grundsicherungsrechtlichen
Kosten der Unterkunft vorliegen. Der dbb hamburg merkt in diesem Zusammenhang an, dass
die Bundesagentur für Arbeit über entsprechende Daten verfügt. Aus Sicht des dbb hamburg
sollte dargestellt werden, warum diese Daten nicht verwendet werden können, obwohl diese auch nach der Überzeugung des Verwaltungsgerichts in der o.g. Verhandlung vom 07.05.2024
die Realität der Kosten in Hamburg eigentlich am genauesten abdecken müssten