1. Kann man machen, je nach persönlichem Ehrgeiz.
2. Einen Dienstherren zu verlassen, bei dem man zumindest eine einigermaßene Wertschätzung erfährt - ist bei meiner Kommune der Fall - würde ich wegen des Geldes nicht.
3. So würde ich vorgehen, das hat aber mit der Lebenszeitverbeamtung doch nichts zu tun? Häufig ist die Bewerberlage dünn, nicht nur bei externen, sondern auch bei internen Ausschreibungen.
Zumindest bei uns würde der A10er hier nicht zum Zug kommen, ob das nun "nur" eine interne Regelung ist oder mit rechtlichen/gerichtlichen Vorgaben zu tun hat, kann ich dir nicht sagen. Andererseits ist das auch egal, der A11er der auf einen A11-Dienstposten wechselt, macht ja wieder eine A11-Stelle frei.