Autor Thema: TVL-13/3 zu TV-ÖD 13/x?  (Read 7631 times)

clearsky

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TVL-13/3 zu TV-ÖD 13/x?
« am: 09.06.2024 18:47 »
Hallo,

ich bin am 02.10.17 als wiss. Mitarbeiter in den öffentlichen Dienst an einer Uni eingetreten und somit in TVL-13/1 gestartet. Am 30.09.23 ist mein Arbeitsvertrag ausgelaufen, im Prinzip genau nach 6 Jahren auf der TVL-13/3. Ab Oktober wäre ich somit in TVL-13/4 gekommen.

Nun habe ich eventuell die Möglichkeit, in einer Bundesbehörde erneut als WM einzusteigen, wobei die Stelle als TVÖD-13 vergütet wird.

Habe ich es richtig verstanden, dass meine TVL Zeit hier anrechnungsfähig ist? Würde man hier direkt in Stufe 4 eingestuft?

Für eine kurze Einschätzung wäre ich sehr dankbar!

Vielen Dank und Grüße!

MoinMoin

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Antw:TVL-13/3 zu TV-ÖD 13/x?
« Antwort #1 am: 09.06.2024 22:13 »
Man hat nspruch auf bis zur Stufe drei, bei vorliegen von einschlägiger Berufserfahrung.
Alles andere sind kann Regelungen, die man verhandeln, kann.

clearsky

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Antw:TVL-13/3 zu TV-ÖD 13/x?
« Antwort #2 am: 09.06.2024 22:14 »
Vielen Dank für die schnelle und hilfreiche Antwort!

Verwaltungstante

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Antw:TVL-13/3 zu TV-ÖD 13/x?
« Antwort #3 am: 22.06.2024 14:47 »
Ich würde auf alle Fälle versuchen auch die Laufzeit der Stufe 3 "mitzunehmen". Mir wurde gesagt, dass dies möglich ist, wenn die Zwischenzeit "nur" ein halbes Jahr (oder ein Jahr?) ausmacht, dazu müsste es gesetzliche Vorgaben geben. Vielleicht gibt es auch etwas Kulanz, damit zumindest ein Teil angerechnet wird?

MoinMoin

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Antw:TVL-13/3 zu TV-ÖD 13/x?
« Antwort #4 am: 23.06.2024 09:29 »
Ich würde auf alle Fälle versuchen auch die Laufzeit der Stufe 3 "mitzunehmen". Mir wurde gesagt, dass dies möglich ist, wenn die Zwischenzeit "nur" ein halbes Jahr (oder ein Jahr?) ausmacht, dazu müsste es gesetzliche Vorgaben geben. Vielleicht gibt es auch etwas Kulanz, damit zumindest ein Teil angerechnet wird?
Du meinst tarifliche Vorgaben nicht gesetzliche. Und die sind halt nur bei Verträgen zum gleichem Ag.

Ich würde stets auf so einen Quark verzichten und die förderliche Zeiten anerkennen lassen oder einen Ag suchen, der es macht.

VFA West

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Antw:TVL-13/3 zu TV-ÖD 13/x?
« Antwort #5 am: 23.06.2024 12:23 »
Ich würde auf alle Fälle versuchen auch die Laufzeit der Stufe 3 "mitzunehmen". Mir wurde gesagt, dass dies möglich ist, wenn die Zwischenzeit "nur" ein halbes Jahr (oder ein Jahr?) ausmacht, dazu müsste es gesetzliche Vorgaben geben. Vielleicht gibt es auch etwas Kulanz, damit zumindest ein Teil angerechnet wird?
Du meinst tarifliche Vorgaben nicht gesetzliche. Und die sind halt nur bei Verträgen zum gleichem Ag.

Ich würde stets auf so einen Quark verzichten und die förderliche Zeiten anerkennen lassen oder einen Ag suchen, der es macht.

Du tust auch immer so, als ob das das normalste der Welt sei. Habe ich noch nie erlebt, dass eine Behörde Restlaufzeiten angerechnet hat. Im Bereich des Bundes war es bis zum letzten Rundschreiben vom 30.05.24 auch gar nicht zulässig.

MoinMoin

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Antw:TVL-13/3 zu TV-ÖD 13/x?
« Antwort #6 am: 23.06.2024 13:05 »
Ich würde auf alle Fälle versuchen auch die Laufzeit der Stufe 3 "mitzunehmen". Mir wurde gesagt, dass dies möglich ist, wenn die Zwischenzeit "nur" ein halbes Jahr (oder ein Jahr?) ausmacht, dazu müsste es gesetzliche Vorgaben geben. Vielleicht gibt es auch etwas Kulanz, damit zumindest ein Teil angerechnet wird?
Du meinst tarifliche Vorgaben nicht gesetzliche. Und die sind halt nur bei Verträgen zum gleichem Ag.

Ich würde stets auf so einen Quark verzichten und die förderliche Zeiten anerkennen lassen oder einen Ag suchen, der es macht.

Du tust auch immer so, als ob das das normalste der Welt sei. Habe ich noch nie erlebt, dass eine Behörde Restlaufzeiten angerechnet hat.
Bei Restlaufzeiten habe ich noch nie behauptet, dass es das normalster der Welt wäre. Ginge eh tariflich nur beim gleichem AG.
Aber ganze Zeiten werden bei uns idR anerkannt als förderliche Zeiten, sobald wir niemanden anders haben, der für weniger kommt.
zuletzt Einstellung in Stufe 5 Laufzeit bei 0.

Zitat
Im Bereich des Bundes war es bis zum letzten Rundschreiben vom 30.05.24 auch gar nicht zulässig.
Du meinst jetzt ist eine übertarifliche Bezahlung beim Bund zulässig.

Hier geht es jedoch darum ob in Stufe4 eingestellt werden kann und da lautet die Antwort: Wenn 6 Jahre förderliche Zeiten vorliegen (was der Fall ist) dann kann in Stufe 4 eingestellt werden.
Egal woher die Zeiten kommen und wie lange sie zurückliegen.
Das hat mit Restlaufzeiten nichts zu tun.

cyrix42

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Antw:TVL-13/3 zu TV-ÖD 13/x?
« Antwort #7 am: 23.06.2024 13:59 »
Laut Fallschilderung liegen keine 6 Jahre förderliche Zeit vor -- dafür fehlt ein Tag...

MoinMoin

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Antw:TVL-13/3 zu TV-ÖD 13/x?
« Antwort #8 am: 23.06.2024 14:31 »
Laut Fallschilderung liegen keine 6 Jahre förderliche Zeit vor -- dafür fehlt ein Tag...
Ich gehe davon aus, dass der AV vom 1.10.17 bis zum 30.9.23 ging, damit 6 Jahre und dass man nicht an einem Sonntag seinen Dienst antritt ist nichts ungewöhnliches.
Gleichwohl bei mir so etwas auch schon mal falsch erfasst wurde
Sollte allerdings clearsky so doof gewesen sein und für den Oktober 17 auch keinen Urlaub erhalten haben, der er erst ab dem 2.10. eingestellt wurde, dann hast du Recht und man müsste hoffen das clearsky seit 30.9.23 noch einen Tag förderlich tätig war.

VFA West

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Antw:TVL-13/3 zu TV-ÖD 13/x?
« Antwort #9 am: 23.06.2024 15:54 »
Ich würde auf alle Fälle versuchen auch die Laufzeit der Stufe 3 "mitzunehmen". Mir wurde gesagt, dass dies möglich ist, wenn die Zwischenzeit "nur" ein halbes Jahr (oder ein Jahr?) ausmacht, dazu müsste es gesetzliche Vorgaben geben. Vielleicht gibt es auch etwas Kulanz, damit zumindest ein Teil angerechnet wird?
Du meinst tarifliche Vorgaben nicht gesetzliche. Und die sind halt nur bei Verträgen zum gleichem Ag.

Ich würde stets auf so einen Quark verzichten und die förderliche Zeiten anerkennen lassen oder einen Ag suchen, der es macht.

Du tust auch immer so, als ob das das normalste der Welt sei. Habe ich noch nie erlebt, dass eine Behörde Restlaufzeiten angerechnet hat.
Bei Restlaufzeiten habe ich noch nie behauptet, dass es das normalster der Welt wäre. Ginge eh tariflich nur beim gleichem AG.
Aber ganze Zeiten werden bei uns idR anerkannt als förderliche Zeiten, sobald wir niemanden anders haben, der für weniger kommt.
zuletzt Einstellung in Stufe 5 Laufzeit bei 0.

Zitat
Im Bereich des Bundes war es bis zum letzten Rundschreiben vom 30.05.24 auch gar nicht zulässig.
Du meinst jetzt ist eine übertarifliche Bezahlung beim Bund zulässig.

Hier geht es jedoch darum ob in Stufe4 eingestellt werden kann und da lautet die Antwort: Wenn 6 Jahre förderliche Zeiten vorliegen (was der Fall ist) dann kann in Stufe 4 eingestellt werden.
Egal woher die Zeiten kommen und wie lange sie zurückliegen.
Das hat mit Restlaufzeiten nichts zu tun.

Ich meine das, was ich geschrieben habe. Laut dem neuen Rundschreiben können Restlaufzeiten angerechnet werden. Stufe 4/5/6 war bei Neueinstellung auch bisher schon möglich. Bitte nochmal nachlesen!

In diesem Fall würde es nämlich sehr weiterhelfen, wenn wir tatsächlich davon ausgehen, dass eben keine vollen 6 Jahre vorliegen. Nach der bisherigen Vorgehensweise wäre nämlich nur eine Einstellung in Stufe 3 (Stufenlaufzeit = 0) möglich.

Jetzt könnte, wenn keine vollen 6 Jahre vorliegen, die Einstellung in Stufe 3 erfolgen, aber mit Restlaufzeiten, sodass bereits am 2. Arbeitstag der Aufstieg in Stufe 4 erfolgt.
« Last Edit: 23.06.2024 16:02 von VFA West »

VFA West

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Antw:TVL-13/3 zu TV-ÖD 13/x?
« Antwort #10 am: 23.06.2024 15:55 »
Laut Fallschilderung liegen keine 6 Jahre förderliche Zeit vor -- dafür fehlt ein Tag...
Ich gehe davon aus, dass der AV vom 1.10.17 bis zum 30.9.23 ging, damit 6 Jahre und dass man nicht an einem Sonntag seinen Dienst antritt ist nichts ungewöhnliches.
Gleichwohl bei mir so etwas auch schon mal falsch erfasst wurde
Sollte allerdings clearsky so doof gewesen sein und für den Oktober 17 auch keinen Urlaub erhalten haben, der er erst ab dem 2.10. eingestellt wurde, dann hast du Recht und man müsste hoffen das clearsky seit 30.9.23 noch einen Tag förderlich tätig war.
Als doof würde ich das nicht bezeichnen, wenn, dann unwissend. Ist halt leider nicht jeder so ein Experte/eine Expertin wie du. ;)

MoinMoin

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« Antwort #11 am: 23.06.2024 17:25 »
Laut Fallschilderung liegen keine 6 Jahre förderliche Zeit vor -- dafür fehlt ein Tag...
Ich gehe davon aus, dass der AV vom 1.10.17 bis zum 30.9.23 ging, damit 6 Jahre und dass man nicht an einem Sonntag seinen Dienst antritt ist nichts ungewöhnliches.
Gleichwohl bei mir so etwas auch schon mal falsch erfasst wurde
Sollte allerdings clearsky so doof gewesen sein und für den Oktober 17 auch keinen Urlaub erhalten haben, der er erst ab dem 2.10. eingestellt wurde, dann hast du Recht und man müsste hoffen das clearsky seit 30.9.23 noch einen Tag förderlich tätig war.
Als doof würde ich das nicht bezeichnen, wenn, dann unwissend. Ist halt leider nicht jeder so ein Experte/eine Expertin wie du. ;)
Sorry, wer einen Arbeitsvertrag unterschreibt auf dem steht, dass man zum 2.10. eingestellt wird (weil der 1.10. ein Sonntag ist) und damit auf einen Tag Entgelt und 2,5 Tage Urlaub verzichtet, der ist für mich leider zu diesem durchaus doof und hoffentlich hinterher schlauer.
Ich gehe aber davon aus das clearsky nicht so doof war, sondern nur unpräzise in der SV Schilderung.
Aber ich gebe dir Recht, das Wort doof, welches ich mit unwissend gleichstelle ist missverständlich und herabwertend.
Da wir uns duzen, müsstest du doch wissen, dass ich ein gewalteter Mann bin.  ;D

Fun Fact:
Ich hatte bei einer meiner zahlreichen Einstellung durchaus auch die Situation, dass ich an einem Montag dem 2. des Monats angefangen bin und dieser Arbeitsbeginn in das System auch so eingetragen wurde.
Auf meinem ersten Stundenzettel bemerkte ich aber die zu geringe Anzahl an Urlaubstage und habe dieses korrigieren lassen.

VFA West

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« Antwort #12 am: 24.06.2024 18:33 »
Sorry, habe dich einfach geduzt :D hoffe, das war okay, Sie gewalteter Mann ^^

MoinMoin

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« Antwort #13 am: 24.06.2024 21:43 »
Sorry, habe dich einfach geduzt :D hoffe, das war okay, Sie gewalteter Mann ^^
Von netten und reflektierten Menschen lasse ich mich durchgängig gerne duzen, auch ohne den Schnaps und so

clearsky

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« Antwort #14 am: 05.08.2024 19:40 »
Hallo,

da mir so nett geholfen wurde, möchte ich möchte kurz ein Update zum Ausgang des Einstellungsverfahrens geben.

Mir wurde vom Personalbüro zunächst TV-ÖD 13/3 angeboten, da angeblich meine Zeit im TV-L 13, die 2023 endete, zu weit zurücklag und nicht berücksichtigt werden könne. Nach einer kurzen Verhandlung wurde mir letzendlich TV-ÖD 13/4 angeboten, die ich auch angenommen habe.

Vielleicht interessiert das den ein oder anderen.

Nochmals Danke für die Unterstützung und viele Grüße
clearsky