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TVL-13/3 zu TV-ÖD 13/x?

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clearsky:
Hallo,

ich bin am 02.10.17 als wiss. Mitarbeiter in den öffentlichen Dienst an einer Uni eingetreten und somit in TVL-13/1 gestartet. Am 30.09.23 ist mein Arbeitsvertrag ausgelaufen, im Prinzip genau nach 6 Jahren auf der TVL-13/3. Ab Oktober wäre ich somit in TVL-13/4 gekommen.

Nun habe ich eventuell die Möglichkeit, in einer Bundesbehörde erneut als WM einzusteigen, wobei die Stelle als TVÖD-13 vergütet wird.

Habe ich es richtig verstanden, dass meine TVL Zeit hier anrechnungsfähig ist? Würde man hier direkt in Stufe 4 eingestuft?

Für eine kurze Einschätzung wäre ich sehr dankbar!

Vielen Dank und Grüße!

MoinMoin:
Man hat nspruch auf bis zur Stufe drei, bei vorliegen von einschlägiger Berufserfahrung.
Alles andere sind kann Regelungen, die man verhandeln, kann.

clearsky:
Vielen Dank für die schnelle und hilfreiche Antwort!

Verwaltungstante:
Ich würde auf alle Fälle versuchen auch die Laufzeit der Stufe 3 "mitzunehmen". Mir wurde gesagt, dass dies möglich ist, wenn die Zwischenzeit "nur" ein halbes Jahr (oder ein Jahr?) ausmacht, dazu müsste es gesetzliche Vorgaben geben. Vielleicht gibt es auch etwas Kulanz, damit zumindest ein Teil angerechnet wird?

MoinMoin:

--- Zitat von: Verwaltungstante am 22.06.2024 14:47 ---Ich würde auf alle Fälle versuchen auch die Laufzeit der Stufe 3 "mitzunehmen". Mir wurde gesagt, dass dies möglich ist, wenn die Zwischenzeit "nur" ein halbes Jahr (oder ein Jahr?) ausmacht, dazu müsste es gesetzliche Vorgaben geben. Vielleicht gibt es auch etwas Kulanz, damit zumindest ein Teil angerechnet wird?

--- End quote ---
Du meinst tarifliche Vorgaben nicht gesetzliche. Und die sind halt nur bei Verträgen zum gleichem Ag.

Ich würde stets auf so einen Quark verzichten und die förderliche Zeiten anerkennen lassen oder einen Ag suchen, der es macht.

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