Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund

TVL-13/3 zu TV-ÖD 13/x?

<< < (2/4) > >>

VFA West:

--- Zitat von: MoinMoin am 23.06.2024 09:29 ---
--- Zitat von: Verwaltungstante am 22.06.2024 14:47 ---Ich würde auf alle Fälle versuchen auch die Laufzeit der Stufe 3 "mitzunehmen". Mir wurde gesagt, dass dies möglich ist, wenn die Zwischenzeit "nur" ein halbes Jahr (oder ein Jahr?) ausmacht, dazu müsste es gesetzliche Vorgaben geben. Vielleicht gibt es auch etwas Kulanz, damit zumindest ein Teil angerechnet wird?

--- End quote ---
Du meinst tarifliche Vorgaben nicht gesetzliche. Und die sind halt nur bei Verträgen zum gleichem Ag.

Ich würde stets auf so einen Quark verzichten und die förderliche Zeiten anerkennen lassen oder einen Ag suchen, der es macht.

--- End quote ---

Du tust auch immer so, als ob das das normalste der Welt sei. Habe ich noch nie erlebt, dass eine Behörde Restlaufzeiten angerechnet hat. Im Bereich des Bundes war es bis zum letzten Rundschreiben vom 30.05.24 auch gar nicht zulässig.

MoinMoin:

--- Zitat von: VFA West am 23.06.2024 12:23 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 23.06.2024 09:29 ---
--- Zitat von: Verwaltungstante am 22.06.2024 14:47 ---Ich würde auf alle Fälle versuchen auch die Laufzeit der Stufe 3 "mitzunehmen". Mir wurde gesagt, dass dies möglich ist, wenn die Zwischenzeit "nur" ein halbes Jahr (oder ein Jahr?) ausmacht, dazu müsste es gesetzliche Vorgaben geben. Vielleicht gibt es auch etwas Kulanz, damit zumindest ein Teil angerechnet wird?

--- End quote ---
Du meinst tarifliche Vorgaben nicht gesetzliche. Und die sind halt nur bei Verträgen zum gleichem Ag.

Ich würde stets auf so einen Quark verzichten und die förderliche Zeiten anerkennen lassen oder einen Ag suchen, der es macht.

--- End quote ---

Du tust auch immer so, als ob das das normalste der Welt sei. Habe ich noch nie erlebt, dass eine Behörde Restlaufzeiten angerechnet hat.
--- End quote ---
Bei Restlaufzeiten habe ich noch nie behauptet, dass es das normalster der Welt wäre. Ginge eh tariflich nur beim gleichem AG.
Aber ganze Zeiten werden bei uns idR anerkannt als förderliche Zeiten, sobald wir niemanden anders haben, der für weniger kommt.
zuletzt Einstellung in Stufe 5 Laufzeit bei 0.


--- Zitat ---Im Bereich des Bundes war es bis zum letzten Rundschreiben vom 30.05.24 auch gar nicht zulässig.

--- End quote ---
Du meinst jetzt ist eine übertarifliche Bezahlung beim Bund zulässig.

Hier geht es jedoch darum ob in Stufe4 eingestellt werden kann und da lautet die Antwort: Wenn 6 Jahre förderliche Zeiten vorliegen (was der Fall ist) dann kann in Stufe 4 eingestellt werden.
Egal woher die Zeiten kommen und wie lange sie zurückliegen.
Das hat mit Restlaufzeiten nichts zu tun.

cyrix42:
Laut Fallschilderung liegen keine 6 Jahre förderliche Zeit vor -- dafür fehlt ein Tag...

MoinMoin:

--- Zitat von: cyrix42 am 23.06.2024 13:59 ---Laut Fallschilderung liegen keine 6 Jahre förderliche Zeit vor -- dafür fehlt ein Tag...

--- End quote ---
Ich gehe davon aus, dass der AV vom 1.10.17 bis zum 30.9.23 ging, damit 6 Jahre und dass man nicht an einem Sonntag seinen Dienst antritt ist nichts ungewöhnliches.
Gleichwohl bei mir so etwas auch schon mal falsch erfasst wurde
Sollte allerdings clearsky so doof gewesen sein und für den Oktober 17 auch keinen Urlaub erhalten haben, der er erst ab dem 2.10. eingestellt wurde, dann hast du Recht und man müsste hoffen das clearsky seit 30.9.23 noch einen Tag förderlich tätig war.

VFA West:

--- Zitat von: MoinMoin am 23.06.2024 13:05 ---
--- Zitat von: VFA West am 23.06.2024 12:23 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 23.06.2024 09:29 ---
--- Zitat von: Verwaltungstante am 22.06.2024 14:47 ---Ich würde auf alle Fälle versuchen auch die Laufzeit der Stufe 3 "mitzunehmen". Mir wurde gesagt, dass dies möglich ist, wenn die Zwischenzeit "nur" ein halbes Jahr (oder ein Jahr?) ausmacht, dazu müsste es gesetzliche Vorgaben geben. Vielleicht gibt es auch etwas Kulanz, damit zumindest ein Teil angerechnet wird?

--- End quote ---
Du meinst tarifliche Vorgaben nicht gesetzliche. Und die sind halt nur bei Verträgen zum gleichem Ag.

Ich würde stets auf so einen Quark verzichten und die förderliche Zeiten anerkennen lassen oder einen Ag suchen, der es macht.

--- End quote ---

Du tust auch immer so, als ob das das normalste der Welt sei. Habe ich noch nie erlebt, dass eine Behörde Restlaufzeiten angerechnet hat.
--- End quote ---
Bei Restlaufzeiten habe ich noch nie behauptet, dass es das normalster der Welt wäre. Ginge eh tariflich nur beim gleichem AG.
Aber ganze Zeiten werden bei uns idR anerkannt als förderliche Zeiten, sobald wir niemanden anders haben, der für weniger kommt.
zuletzt Einstellung in Stufe 5 Laufzeit bei 0.


--- Zitat ---Im Bereich des Bundes war es bis zum letzten Rundschreiben vom 30.05.24 auch gar nicht zulässig.

--- End quote ---
Du meinst jetzt ist eine übertarifliche Bezahlung beim Bund zulässig.

Hier geht es jedoch darum ob in Stufe4 eingestellt werden kann und da lautet die Antwort: Wenn 6 Jahre förderliche Zeiten vorliegen (was der Fall ist) dann kann in Stufe 4 eingestellt werden.
Egal woher die Zeiten kommen und wie lange sie zurückliegen.
Das hat mit Restlaufzeiten nichts zu tun.

--- End quote ---

Ich meine das, was ich geschrieben habe. Laut dem neuen Rundschreiben können Restlaufzeiten angerechnet werden. Stufe 4/5/6 war bei Neueinstellung auch bisher schon möglich. Bitte nochmal nachlesen!

In diesem Fall würde es nämlich sehr weiterhelfen, wenn wir tatsächlich davon ausgehen, dass eben keine vollen 6 Jahre vorliegen. Nach der bisherigen Vorgehensweise wäre nämlich nur eine Einstellung in Stufe 3 (Stufenlaufzeit = 0) möglich.

Jetzt könnte, wenn keine vollen 6 Jahre vorliegen, die Einstellung in Stufe 3 erfolgen, aber mit Restlaufzeiten, sodass bereits am 2. Arbeitstag der Aufstieg in Stufe 4 erfolgt.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version