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Möglichkeit einer Verbeamtung als Quereinsteiger/Verwaltungsfachwirt

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ElBarto:
Wird man verbeamtet sollte man aber -Achtung bin nur Laie- berücksichtigen, dass man zunächst in derselben Entgeltstufe einsteigt wie alle anderen Beamten der selben Ebene. Also erstmal Gehalteinbußen haben kann.

Um von dieser Einstiegsstufe wegzukommen ist man dann voll und ganz vom Beförderungsverfahren des Beamtentums abhängig. Man braucht also eine (sehr) gute Beurteilung und Vorgesetzte die das durchdrücken können.

 

brian:

--- Zitat von: Organisator am 11.06.2024 14:41 --- In einzelnen Bundesländern soll wohl auch der Angestelltenlehrgang II als Bildungsvoraussetzung für den gD anerkannt sein.


--- End quote ---

In Niedersachsen ist das so, aber als Aufstiegslehrgang vom mittleren in den gehobenen Dienst, also wenn man schon verbeamtet ist im mittleren Dienst.

Organisator:

--- Zitat von: brian am 12.06.2024 12:06 ---
--- Zitat von: Organisator am 11.06.2024 14:41 --- In einzelnen Bundesländern soll wohl auch der Angestelltenlehrgang II als Bildungsvoraussetzung für den gD anerkannt sein.


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In Niedersachsen ist das so, aber als Aufstiegslehrgang vom mittleren in den gehobenen Dienst, also wenn man schon verbeamtet ist im mittleren Dienst.

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Danke für die Info! Bedeutet das, dass nur der AL II nicht als Bildungsvoraussetzung für die erstmalige Verbeamtung im gD ausreichend ist?

D-x:
Soweit ich weiß: Ja. Der AII als Aufstiegslehrgang umfasst meines Wissens auch mehr Prüfungen als der AII für Tarifbeschäftigte.

brian:
Da die im gleichen Kurs sitzen, glaube ich das nicht.

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