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AN Kündigung in der Probezeit

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Umlauf:

--- Zitat von: MoinMoin am 10.06.2024 17:31 ---
--- Zitat von: DerTechniker am 10.06.2024 15:48 ---Und wie will die Personalabteilung sowas beurteilen? Arbeiten nicht einmal mit Ihm zusammen. Jetzt kann man hier über Recht philosophieren. Beurteilen könnten das nur die Kollegen. Trotzdem wird ja der Personaler seinen Willen durchsetzen :)

--- End quote ---
Wenn jemand nur zu 1 Monat da ist, dann lange Zeit fehlt und man ihn dann abermals einarbeiten darf, dann können natürlich die Kollegen objektiv beurteilen, ob derjenige sich gut eingearbeitet hat und ob er geeignet ist.
In sofern kann der Personaler durchaus beurteilen, dass die Beurteilungszeit zu kurz ist und man das Risiko nicht eingehen will.
Der Kandidat, kann sich abermals auf die Stelle bewerben und damit dann abermals erproben lassen, da dann die 6 Monate vom KSchG wieder von vorne läuft.
Was ist daran objektiv falsch und hat mit Willen durchsetzen zu tun?

--- End quote ---

So in der Art haben wir es auch einmal gemacht. Die Kollegin ist übrigens heute immer noch bei uns. War also nicht wirklich ein Nachteil für sie, zumindest in die Zukunft wirkend.

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