Autor Thema: Übertragung höherwertiger Aufgaben durch Vorgesetzten  (Read 1760 times)

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Hallo,

folgender Sachverhalt:

In der Stellenbeschreibung ist festgehalten, dass der Stelleninhaber auf Weisung des Vorgesetzten zusätzlich "Einzelaufträge" ausführen muss, wenn diese zur eigentlichen Tätigkeit gehören oder dienstlich notwendig sind.

Aus Personalmangel werden nun höherwertige Aufgaben von ausgeschiedenen Mitarbeitern an andere Mitarbeiter im eingruppierungsrelevanten Umfang verteilt. Es sind also regelmäßig zusätzliche "Einzelaufträge" zu erledigen. Allerdings werden die Einzelaufträge nur vom Vorgesetzten angewiesen, der nicht zur Übertragung von Tätigkeiten berechtigt ist (darf keine Arbeitsverträge unterschreiben).

Unterstellt, der betroffene Mitarbeiter würde die höherwertigen Tätigkeiten gern ausführen, möchte aber auch entsprechend der Eingruppierung dafür entlohnt werden. Wie geht man am besten vor, ohne sich direkt bei allen unbeliebt zu machen?

Bittet man die Personalstelle (darf Arbeitsverträge unterschreiben) um offizielle Übertragung der Tätigkeiten, und sei es auch nur vorübergehend, bis die Stellen nachbesetzt sind?
Führt man eine Weile Protokoll über die "Einzelaufträge" und den dafür erforderlichen Zeitaufwand und bittet dann vor Ablauf der Ausschlussfrist die Personalstelle um Überprüfung der Eingruppierung?
Weigert man sich einfach, die "Einzelaufträge" auszuführen?
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Sjuda

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Antw:Übertragung höherwertiger Aufgaben durch Vorgesetzten
« Antwort #1 am: 13.06.2024 10:41 »
Die Aufgaben werden verteilt, weil Mitarbeiter ausgeschieden sind und Nachbesetzungen noch ausstehen. Demensprechend steht eine vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeiten im Raum, die bei Erfüllung der Voraussetzungen zu einer persönlichen Zulage führen würde.
Für eine Änderung der Eingruppierung müssten die Tätigkeiten dauerhaft übertragen werden. Dazu fehlen im SV die Anhaltspunkte, der Vorgesetzte wäre aber, das wurde schon geklärt, gar nicht dazu berechtigt.
« Last Edit: 13.06.2024 10:47 von Sjuda »

MoinMoin

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Antw:Übertragung höherwertiger Aufgaben durch Vorgesetzten
« Antwort #2 am: 13.06.2024 12:02 »
Bittet man die Personalstelle (darf Arbeitsverträge unterschreiben) um offizielle Übertragung der Tätigkeiten, und sei es auch nur vorübergehend, bis die Stellen nachbesetzt sind?
So würde ich es machen oder alternativ:
Die Personalstelle (darf Arbeitsverträge unterschreiben) um offizielle Bestätigung bitte, dass die Tätigkeiten, zumindest die (vorübergehend) auszuübenden Tätigkeiten sind?

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Antw:Übertragung höherwertiger Aufgaben durch Vorgesetzten
« Antwort #3 am: 13.06.2024 12:03 »
Die Aufgaben werden verteilt, weil Mitarbeiter ausgeschieden sind und Nachbesetzungen noch ausstehen. Demensprechend steht eine vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeiten im Raum, die bei Erfüllung der Voraussetzungen zu einer persönlichen Zulage führen würde.
Für eine Änderung der Eingruppierung müssten die Tätigkeiten dauerhaft übertragen werden. Dazu fehlen im SV die Anhaltspunkte, der Vorgesetzte wäre aber, das wurde schon geklärt, gar nicht dazu berechtigt.

Sowohl eine dauerhafte, als auch eine vorübergehende Übertragung müssten doch von jemandem vorgenommen werden, der dazu berechtigt ist. Meine Frage ist, wie ich das am besten erreiche anstelle von "Einzelaufträgen" nach Weisung durch den Vorgesetzten.
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