Hallo,
folgender Sachverhalt:
In der Stellenbeschreibung ist festgehalten, dass der Stelleninhaber auf Weisung des Vorgesetzten zusätzlich "Einzelaufträge" ausführen muss, wenn diese zur eigentlichen Tätigkeit gehören oder dienstlich notwendig sind.
Aus Personalmangel werden nun höherwertige Aufgaben von ausgeschiedenen Mitarbeitern an andere Mitarbeiter im eingruppierungsrelevanten Umfang verteilt. Es sind also regelmäßig zusätzliche "Einzelaufträge" zu erledigen. Allerdings werden die Einzelaufträge nur vom Vorgesetzten angewiesen, der nicht zur Übertragung von Tätigkeiten berechtigt ist (darf keine Arbeitsverträge unterschreiben).
Unterstellt, der betroffene Mitarbeiter würde die höherwertigen Tätigkeiten gern ausführen, möchte aber auch entsprechend der Eingruppierung dafür entlohnt werden. Wie geht man am besten vor, ohne sich direkt bei allen unbeliebt zu machen?
Bittet man die Personalstelle (darf Arbeitsverträge unterschreiben) um offizielle Übertragung der Tätigkeiten, und sei es auch nur vorübergehend, bis die Stellen nachbesetzt sind?
Führt man eine Weile Protokoll über die "Einzelaufträge" und den dafür erforderlichen Zeitaufwand und bittet dann vor Ablauf der Ausschlussfrist die Personalstelle um Überprüfung der Eingruppierung?
Weigert man sich einfach, die "Einzelaufträge" auszuführen?