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Kein Sichtschutz bei Europawahl! Wahl anfechtbar?

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junis:
Hallo,

ist es korrekt, dass man bei der Europawahl einen Sichtschutz am Tisch hätte anbringen müssen, damit keiner von außen hätte erkennen können, in welchem Bereich des Stimmzettels der gerade Wählende seine Stimme abgibt und somit eine geheime Wahl nicht gewährleistet ist?

Falls ja, aus welcher Rechtsgrundlage geht das bitte hervor?

Oder reicht die einfache Annahme, wo jemand was evtl. angekreuzt haben könnte, nicht aus?

Falls ein Sichtschutz notwendig gewesen wäre, ist die Europawahl dort anfechtbar, wo es einen solchen Sichtschutz nicht gab?

Danke.

LG

Umlauf:
Meine spontane Vermutung:

Grundlage wäre das Grundprinzip der geheimen Wahl.

Wäre vermutlich anfechtbar. Da es aber keine Folge auf das Ergebnis des Bundeslandes hätte, würde es vermutlich nicht weiter hinsichtlich der Wahl weiterverfolgt werden. Wie es in Bezug zu den Verantwortlich gehandhabt würde, habe ich keinen Schimmer.

clarion:
M.E. wäre es eine Verletzung des Wahlgeheimnisses. Konsequenz eines erfolgreichen Einspruchs wäre eine Nachwahl. Das Wahllokal war nicht zufällig in Berlin?

BalBund:

--- Zitat von: clarion am 11.06.2024 06:20 ---M.E. wäre es eine Verletzung des Wahlgeheimnisses. Konsequenz eines erfolgreichen Einspruchs wäre eine Nachwahl. Das Wahllokal war nicht zufällig in Berlin?

--- End quote ---

Das kommt darauf an. Wenn die in dem Wahllokal abgegebenen Stimmen nicht mandatsrelevant sind, kann der Wahlprüfungsausschuss auch entscheiden, dass die Stimmen komplett nicht für das amtliche Endergebnis berücksichtigt werden.  Die laufen dann als Ungültige.

Unabhängig davon muss der Wahlvorstand mit juristischen Konsequenzen rechnen, wurden keine Sichtschutzwände geliefert hätte er/sie beim Landeswahlleiter eskalieren und das Lokal erst nach Herrichtung öffnen dürfen.

MoinMoin:

--- Zitat von: BalBund am 11.06.2024 08:38 ---
--- Zitat von: clarion am 11.06.2024 06:20 ---M.E. wäre es eine Verletzung des Wahlgeheimnisses. Konsequenz eines erfolgreichen Einspruchs wäre eine Nachwahl. Das Wahllokal war nicht zufällig in Berlin?

--- End quote ---

Das kommt darauf an. Wenn die in dem Wahllokal abgegebenen Stimmen nicht mandatsrelevant sind, kann der Wahlprüfungsausschuss auch entscheiden, dass die Stimmen komplett nicht für das amtliche Endergebnis berücksichtigt werden.  Die laufen dann als Ungültige.

Unabhängig davon muss der Wahlvorstand mit juristischen Konsequenzen rechnen, wurden keine Sichtschutzwände geliefert hätte er/sie beim Landeswahlleiter eskalieren und das Lokal erst nach Herrichtung öffnen dürfen.

--- End quote ---
Was wenn niemand sich darüber beschwerte und/oder ohne Not in aller Öffentlichkeit sein Kreuzchen macht.

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