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Kein Sichtschutz bei Europawahl! Wahl anfechtbar?

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Magda:
Bei uns gab es Sichtschutzwände und gerade die betagteren Wähler:innen waren schwierig, da es sie nicht sonderlich interessierte, ob jemand ihre Stimmabgabe nachlesen konnte.

Da wurden die Stimmzettel gar nicht zusammengefaltet oder so, dass man das Kreuzchen von außen erkennen konnte, nur die wenigstens gingen zurück, um die Tapete ordnungsgemäß zusammenzufalten ...

Ohne Sichtschutzwände hätten wir das Wahllokal allerdings tatsächlich nicht eröffnet, sondern gewartet bis sie nachgeliefert werden.

2strong:

--- Zitat von: MoinMoin am 11.06.2024 08:49 ---Was wenn niemand sich darüber beschwerte und/oder ohne Not in aller Öffentlichkeit sein Kreuzchen macht.

--- End quote ---
Darauf kommt es - zumindest theoretisch - nicht an. Das Wahllokal muss die Gelegenheit bieten, die Wahl geheim vorzunehmen.

MoinMoin:

--- Zitat von: 2strong am 11.06.2024 09:08 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 11.06.2024 08:49 ---Was wenn niemand sich darüber beschwerte und/oder ohne Not in aller Öffentlichkeit sein Kreuzchen macht.

--- End quote ---
Darauf kommt es - zumindest theoretisch - nicht an. Das Wahllokal muss die Gelegenheit bieten, die Wahl geheim vorzunehmen.

--- End quote ---
Ja, genau gesagt meinte ich das damit, was wenn es keine Sichtschutz gibt, aber andere Möglichkeiten seine Wahl geheim vorzunehmen (und sei es auf der Toilette)

Casa:

--- Zitat ---Oder reicht die einfache Annahme, wo jemand was evtl. angekreuzt haben könnte, nicht aus?

--- End quote ---

Reicht nicht.
Denn dann bräuchten wir auch schallgeschützte Wahlkabinen. Wer den Stimmzettel nämlich nur einmal hörbar auffaltet, der macht sein Kreuzchen oben.



--- Zitat ---Falls ein Sichtschutz notwendig gewesen wäre, ist die Europawahl dort anfechtbar, wo es einen solchen Sichtschutz nicht gab?
--- End quote ---

Wahlanfechtungen sind, zumindest nach deutschem Recht, nur dann erfolgreich, wenn der Fehler Einfluss auf das Wahlergebnis haben kann. Wahlergebnis ist dabei die Sitzverteilung und nicht der Unterschied zwischen 1000 Stimmen und 1001 Stimmen. Im Europawahlrecht dürfte die Regelung vergleichbar sein.

Dass hier überhaupt ein Einfluss auf das Wahlergebnis vorliegen kann bezweifle ich. Dazu kommt, dass eine Verletzung des Wahlgeheimnisses nicht zweifelsfrei festsgestellt werden kann und vermutlich auch gar nicht vorliegt. Eine Verletzung einfachen Rechts, hier § 43 EuWO zur Einrichtung von Wahlkabinen, reicht jedenfalls nicht aus.


Ich hoffe auch der Einwurfspalt der Urne war nicht breiter als 2cm, § 44 Abs. 2 EuWO. Sonst kommt noch jemand auf die Idee die Wahl anzufechten...

2strong:

--- Zitat von: MoinMoin am 11.06.2024 09:39 ---
--- Zitat von: 2strong am 11.06.2024 09:08 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 11.06.2024 08:49 ---Was wenn niemand sich darüber beschwerte und/oder ohne Not in aller Öffentlichkeit sein Kreuzchen macht.

--- End quote ---
Darauf kommt es - zumindest theoretisch - nicht an. Das Wahllokal muss die Gelegenheit bieten, die Wahl geheim vorzunehmen.

--- End quote ---
Ja, genau gesagt meinte ich das damit, was wenn es keine Sichtschutz gibt, aber andere Möglichkeiten seine Wahl geheim vorzunehmen (und sei es auf der Toilette)

--- End quote ---
Meinst Du das ernst?   ;D

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