Ich habe eine Frage bezüglich der Jahressonderzahlung in Elternzeit. Mein zweites Kind wurde im Januar 2024 geboren. Ich war noch in Elternzeit meines erstes Kindes, habe die Elternzeit jedoch unterbrochen, für Inanspruchnahme von Mutterschutz. Nach Ablauf der Mutterschutzfrist des zweiten Kindes, habe ich die restliche Elternzeit von 5 Monaten für mein erstes Kind genommen/angehängt. Danach erst beginnt die "neue" Elternzeit meines zweites Kindes. Hoffe es ist soweit verständlich. Steht mir in diesem Fall trotzdem die Jahressonderzahlung für 2024 zu? Ich danke euch für eure Antworten.