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Vertragspflicht
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Autor
Thema: Vertragspflicht (Read 1936 times)
Felicia
Newbie
Beiträge: 2
Vertragspflicht
«
am:
11.06.2024 13:16 »
Liebe Forumsmitglieder,
ich werde demnächst eine Stelle im TVÖD antreten. Die Stelle ist nicht befristet. In dem aktuell vorliegenden Vertrag steht der Arbeitsbeginn ohne weitere Angaben und ohne den üblichen Wortlaut "auf unbestimmte Zeit". Braucht es diesen Zusatz nicht (mehr) zwingend?
Was sind eure Erfahrungen?
VG
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Sjuda
Full Member
Beiträge: 235
Antw:Vertragspflicht
«
Antwort #1 am:
11.06.2024 14:09 »
Es bedarf meines Erachtens keiner expliziten Hervorhebung der unbefristeten Geltung. Diese ergibt sich als Regelfall automatisch, soweit nicht der Ausnahmefall eines befristeten Arbeitsverhältnisses vereinbart wurde.
Moderator informieren
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KlammeKassen
Hero Member
Beiträge: 3,458
Antw:Vertragspflicht
«
Antwort #2 am:
11.06.2024 14:31 »
Wenn keine Befristung festgelegt ist, ist der Vertrag unbefristet.
Es ergibt sich automaitsch ein unbefristetes Vertragsverhältnis, da - wenn es befristet wäre - dies angegeben sein müsste.
Siehe hierzu § 3 TzBfG
Moderator informieren
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Felicia
Newbie
Beiträge: 2
Antw:Vertragspflicht
«
Antwort #3 am:
11.06.2024 14:46 »
Vielen Dank!
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