Autor Thema: Vertragspflicht  (Read 1940 times)

Felicia

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Vertragspflicht
« am: 11.06.2024 13:16 »
Liebe Forumsmitglieder,

ich werde demnächst eine Stelle im TVÖD antreten. Die Stelle ist nicht befristet. In dem aktuell vorliegenden Vertrag steht der Arbeitsbeginn ohne weitere Angaben und ohne den üblichen Wortlaut "auf unbestimmte Zeit". Braucht es diesen Zusatz nicht (mehr) zwingend?

Was sind eure Erfahrungen?

VG

Sjuda

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Antw:Vertragspflicht
« Antwort #1 am: 11.06.2024 14:09 »
Es bedarf meines Erachtens keiner expliziten Hervorhebung der unbefristeten Geltung. Diese ergibt sich als Regelfall automatisch, soweit nicht der Ausnahmefall eines befristeten Arbeitsverhältnisses vereinbart wurde.

KlammeKassen

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Antw:Vertragspflicht
« Antwort #2 am: 11.06.2024 14:31 »
Wenn keine Befristung festgelegt ist, ist der Vertrag unbefristet.
Es ergibt sich automaitsch ein unbefristetes Vertragsverhältnis, da - wenn es befristet wäre - dies angegeben sein müsste.

Siehe hierzu § 3 TzBfG

Felicia

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Antw:Vertragspflicht
« Antwort #3 am: 11.06.2024 14:46 »
Vielen Dank!