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Nachmittagsbetreuung/SPA/Teilzeit/Gehalt

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Effie:
Hallo. Ich arbeitet als SPA in einem Kindergarten in Hamburg. Ich bin schwanger und im Beschäftigungsverbot. Ich frage mich, ob es finanziell sinnvoller wäre, nach meiner Elternzeit in der Nachmittagsbetreung in der Schule zu arbeiten.Weiß jemand, wie die Auszahlung aussieht? Ich arbeite seit 3 ​​Jahren als SPA, inklusive Beschäftigungsverbot.

Liebe Grüße
Effie

PiA:
Hallo Effie,

erst einmal herzlichen Glückwunsch und alles Gute.

In der "SuE"-EGO des TVöD heißt es in Protokollerklärung Nr. 3:
Als entsprechende Tätigkeit von Erzieherinnen/Erziehern oder Kinderpflegerinnen/Kinderpflegern gilt auch die Tätigkeit in Schulkindergärten, Ganztagsangeboten für Schulkinder, Vorklassen oder Vermittlungsgruppen für nicht schulpflichtige Kinder und die Betreuung von über 18jährigen Personen (z.B. in Einrichtungen für behinderte Menschen im Sinne des § 2 SGB IX oder für Obdachlose).

Demnach ist bei uns (Kommune in NRW) eine sog. Unterstützungskraft im offenen Ganztag wie eine Ergänzungskraft in der Kita (idR. EG S03) und eine OGS-Gruppenleitung wie eine Kita-Gruppenleitung (idR. EG S08a FG 1) eingruppiert, mit den entsprechenden Varianten für "fachfremdes" Personal (EG S02 bzw. EG S04 FG 3) und Schwierigskeitsgrade (EG S04 FG 1 bzw. EG 8b FG 1).

VG PiA

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