Autor Thema: Kinderbezogener Familienzuschlag und Elterngeld  (Read 1708 times)

Teacher123

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Hallo zusammen!

Ich befinde mich seit August in Elternzeit, davor (Geburt Juni) war ich im Mutterschutz. Ich bin Lehrerin, aber mein Mann ist nicht im öffentlichen Dienst beschäftigt. Nun habe ich neben meinem Elterngeld den kinderbezogenen Familienzuschlag erhalten. In der Bezügemitteilung ist auch vermerkt, dass ich in Elternzeit bin. Das ist doch nicht richtig, oder? Man erhält den Zuschlag doch nicht in Elternzeit?!
Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen.

shimanu

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Antw:Kinderbezogener Familienzuschlag und Elterngeld
« Antwort #1 am: 01.10.2024 11:16 »
In Elternzeit ohne Dienst erhältst du keine Familienzuschläge. Lediglich 31 EUR Zuschuss zur PKV.

Eloise86

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Antw:Kinderbezogener Familienzuschlag und Elterngeld
« Antwort #2 am: 10.10.2024 21:50 »
Guten Abend!
Diese Info ist mir irgendwie entgangen in meinen beiden Elternzeiten und ich habe schön alles aus eigener Tasche bezahlt…
Kann ich rückwirkend noch auf die 31€ „bestehen“? Weiß das jemand?
Meine Kinder wurden 2020 und 2023 geboren.

LG!

Rentenonkel

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Antw:Kinderbezogener Familienzuschlag und Elterngeld
« Antwort #3 am: 11.10.2024 08:29 »
Ansprüche sind haushaltsjahrnah geltend zu machen. Sofern also in der Vergangenheit nicht generell jährlich der empfehlenswerte Widerspruch gegen die Besoldung eingelegt wurde, dürften diese Ansprüche für die vergangenen Kalenderjahre verjährt sein.

Anders mag es nur für dieses Jahr sein, also rückwirkend ab dem 01.01.2024.