Autor Thema: Trotz Master kein hD  (Read 1631 times)

MichiMichel

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Trotz Master kein hD
« am: 03.08.2024 11:25 »
Hallo,

ich bin aktuell verbeamtet in A10 in NRW und möchte mich gerne auf eine Stelle im höheren Dienst (hD) bewerben. Allerdings wird meine Bewerbung immer abgelehnt.

Hintergrund:

    Ich habe meinen Bachelor 2006 begonnen (ECTS 180) und meinen Master 2010 (ECTS 120) an der HSZG absolviert.
    2018 habe ich mich auf ein Baureferendariat beworben und das AC-Center bestanden. Allerdings erhielt ich eine Absage mit der Begründung, dass mein Studiengang nicht akkreditiert sei (was stimmt und was ich bereits vor meiner Bewerbung mehrmals angesprochen hatte). Die Absage erfolgte telefonisch.
    Bei ausgeschriebenen hD-Stellen, auf die ich mich gerne bewerben wollte, wurde mir am Telefon gesagt, dass ich mich nicht bewerben müsse, da mein Studiengang nicht akkreditiert sei.
    2023 wurde ich verbeamtet.
    2024 habe ich mich erneut auf eine Stelle beworben und eine Absage erhalten, ohne dass mir begründet wurde, warum ich nicht genommen wurde:
Zitat
Wir fordern für die Stelle ein abgeschlossenes bauingenieur- oder planungswissenscha,liches Studium (Dipl.-Ing. oder Masterabschluss).

Für eine Eingruppierung ab EG 13 TV-L wird eine abgeschlossene wissenscha,liche Hochschulbildung
vorausgesetzt. Gemäß Nr. 1 der Protokollerklärung der EGO zum TV-L sind wissenscha,liche Hochschulen
Universitäten, technische Hochschulen sowie andere Hochschulen, die nach Landesrecht als wissenscha,liche
Hochschulen anerkannt sind. Eine abgeschlossene wissenscha,liche Hochschulbildung liegt vor, wenn das
Studium u.a. mit einer Masterprüfung beendet worden ist. Sofern es sich bei der Hochschule um keine
wissenscha,liche Hochschule handelt, muss der absolvierte Masterstudiengang das Akkredi9erungsverfahren
erfolgreich durchlaufen haben.
Sie haben am 03.07.2012 den Masterstudiengang „***“ an der HSZG erfolgreich absolviert. Bei der HSZG handelt es sich nicht um eine wissenschaftlich anerkannte Hochschule. Ferner haben Sie selbst telefonisch die Auskunft gegeben, dass der von Ihnen absolvierte Studiengang kein Akkredi9erungsverfahren durchlaufen hat.
Aus diesem Grund muss ich Ihnen mi?eilen, dass Ihre Bewerbung nach Ablauf der Bewerbungsfrist als
unzulässig eingestu, werden muss, da Sie über keine „wissenschaftliche“ Hochschulbildung verfügen

Richtig ist:
Die HSZG ist nach Sächsischem Hochschulrecht eine von fünf Hochschulen für angewandte
Wissenschaften (synonym auch "Fachhochschule" genannt), d.h. eine staatliche wissenschaftliche Einrichtung
(siehe hierzu unter § 1 Abs. 1 Nr. 3d SächsHSG: https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/19986-
Saechsisches-Hochschulgesetz#p1).
Das Akkreditierungsproblem bleibt.

Die Protokollerklärung ist mir nicht bekannt von wann ist diese und gilt diese dann auch für mich wenn ich 2006 mit dem Studium begonnen habe, da kannten die "Macher" des Studiengangs diesen aspekt noch nicht. Desweitern wurde der Studiengang sowie der Fachbereich kurz nach meinem Abschluss geschlossen, sodass der Studiengang auch nicht mehr nachträglich Akkreditiert werden konnte.

Ich besitze eine E-Mail der Stiftung Akkreditierungsrat, in der es heißt: “Ich kann nur wiederholen, dass der Umstand, dass ein Studiengang nicht akkreditiert ist, kein zwingender Hinweis darauf ist, dass die Qualität nicht stimmt, sondern die Frage, ob akkreditiert oder nicht, gerade damals von verschiedenen Faktoren abhing.” Damit wollte ich das Argument der Qualitätssicherung entkräften.

MEINE FRAGE:
Welche möglichkeiten seht ihr für mich? Achso Petition beim Land NRW war auch nicht erfolgreich, da nicht zuständig; verweis auf Tarifautonomie der Länder.

Organisator

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Antw:Trotz Master kein hD
« Antwort #1 am: 05.08.2024 09:10 »
MEINE FRAGE:
Welche möglichkeiten seht ihr für mich? Achso Petition beim Land NRW war auch nicht erfolgreich, da nicht zuständig; verweis auf Tarifautonomie der Länder.

Einen akkreditierten Master zu machen, da aufgrund der fehlenden Akkreditierung der Nachweis für die Geeignetheit des Masters für den hD fehlt.

Hain

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Antw:Trotz Master kein hD
« Antwort #2 am: 05.08.2024 16:13 »
Moin,

für die Absagen ist der Ausschreibungstext mit dem dahinter stehenden Anforderungsprofil maßgeblich. Ist im Anforderungsprofil die Akkreditierung der zugelassenen Studienabschlüsse gefordert (weil man zB eine Qualitätssicherung erwartet) ist das maßgeblich und ohne Akkreditierung ist Schluss. Ist die Anforderung nicht gesetzt, kann zum Auswahlverfahren zugelassen werden, anschließend besteht aber nicht die Möglichkeit die ausgeschriebene Vergütung nach dem TV L zu erhalten, da die wissenschaftliche Hochschulbildung nach den Fußnoten zu den Tätigkeitsmerkmalen die Akkreditierung voraussetzt und nach den Vorbemerkungen zur Entgeltordnung eine Entgeltgruppe niedriger einzugruppieren ist. Die Frage passt allerdings nicht in den Bereich Beamte... Eine Verbeamtung im hD, würde ich annehmen, ist auch in NRW mit einem nicht akkreditierten Studiengang nicht ohne weitere möglich.

Grüße
Hain