Ich habe die Bescheinigung zur Vorlage bei der Beihilfestelle - Überraschung - bei der Beihilfestelle eingereicht, zusammen mit dem ersten Antrag.
Das andere (vermutlich der Wisch nach § 10 EStG?) hatte ich meiner Abrechnungssachbearbeitung geschickt mit der Bitte um ggf. Weiterleitung. Keine Ahnung, wo es ankam, aber es ist jedenfalls auf der Bezügeabrechnung dann jetzt aufgetaucht und gab eine steuerliche Rückrechnung... Hab aber auch schon mal gelesen, dass gar nicht jede Stelle das Ding haben will. Es geht dabei nur drum, dass das dann im laufenden Bezug steuerlich verrechnet wird, alternativ machst du es halt bei der Steuererklärung im Folgejahr...
Ich hab beides übrigens als Foto digital geschickt, weil wir auch digitale Kommunikationswege haben. Ansonsten würde ich es halt per Post machen...