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Wochenarbeitszeit bei erstem Beförderungsamt/Funktionsstelle an einer Schule

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photosynthese:

--- Zitat von: Sysiphos am 13.06.2024 17:26 ---Vielen Dank für den Tipp, Unknown!
Probiere ich direkt aus.


--- Zitat von: EiTee am 13.06.2024 13:31 ---Du scheinst deine Stunden zu dokumentieren, kannst du aus Interesse auflisten, wie die Verteilung der Stunden in der Arbeitswoche aussieht?

--- End quote ---

Darf ich fragen worauf du hinaus möchtest?
Also nicht, weil ich streiten möchte, sondern weil ich glaube, dass du etwas im Kopf hast, das in meinem noch nie zu Besuch war  ;D

Im Wochenverlauf gibt es da keine Regelmäßigkeiten. Ich komme früher, bleibe länger und arbeite in den Freistunden. Am Wochenende auch, aber selten.

Meist bin ich irgendwo auf Input durch andere angewiesen. Die störe ich an freien Tagen wirklich nicht gern.

Bei mir ergeben sich Muster eher im Verlauf des Schuljahres.
Beginn und Ende sind absurd; mittendrin kann ich auch mal eine Freistunde mit Kolleg/innen und Kaffee verbringen.

--- End quote ---

Die Crux bei diesen ganzen Berechnungen sind die Ferien: Nominell müsstest du in jeder Schulwoche deutlich Überstunden machen (die Mathelehrer haben bestimmt schonmal deren Anteil berechnet...), um einen Ausgleich für alle freien Tage zu haben, die über den "normalen" Urlaubsanspruch hinausgehen. An der Arbeitszeitberechnung für Lehrer beißen sich alle die Zähne aus. Hamburg zeigt, dass es nicht für alle gut ist, das aufzuschnüren.

MastrOfSchool:
Ich denke, es handelt sich um ein Missverständnis. Die wöchentliche Arbeitszeit bleibt im ersten Beförderungsamt (A14) bei 41 Stunden. Die damit verbundenen Zusatzaufgaben sollen sich in der Schwierigkeit von den Aufgaben der anderen (A13) abheben, nicht vom Umfang her.

Viele Grüße

TVOEDAnwender:

--- Zitat von: photosynthese am 01.07.2024 23:00 ---
--- Zitat von: Sysiphos am 13.06.2024 17:26 ---Vielen Dank für den Tipp, Unknown!
Probiere ich direkt aus.


--- Zitat von: EiTee am 13.06.2024 13:31 ---Du scheinst deine Stunden zu dokumentieren, kannst du aus Interesse auflisten, wie die Verteilung der Stunden in der Arbeitswoche aussieht?

--- End quote ---

Darf ich fragen worauf du hinaus möchtest?
Also nicht, weil ich streiten möchte, sondern weil ich glaube, dass du etwas im Kopf hast, das in meinem noch nie zu Besuch war  ;D

Im Wochenverlauf gibt es da keine Regelmäßigkeiten. Ich komme früher, bleibe länger und arbeite in den Freistunden. Am Wochenende auch, aber selten.

Meist bin ich irgendwo auf Input durch andere angewiesen. Die störe ich an freien Tagen wirklich nicht gern.

Bei mir ergeben sich Muster eher im Verlauf des Schuljahres.
Beginn und Ende sind absurd; mittendrin kann ich auch mal eine Freistunde mit Kolleg/innen und Kaffee verbringen.

--- End quote ---

Die Crux bei diesen ganzen Berechnungen sind die Ferien: Nominell müsstest du in jeder Schulwoche deutlich Überstunden machen (die Mathelehrer haben bestimmt schonmal deren Anteil berechnet...), um einen Ausgleich für alle freien Tage zu haben, die über den "normalen" Urlaubsanspruch hinausgehen. An der Arbeitszeitberechnung für Lehrer beißen sich alle die Zähne aus. Hamburg zeigt, dass es nicht für alle gut ist, das aufzuschnüren.

--- End quote ---

So schwierig kann es gar nicht sein mit der Berechnung:

52 Wo. x 41 h = 2.132
6 Wo. Urlaub (30 Tage) x 41 h = 246 h (regulärer Urlaubsanspruch)
13 Wo. Ferien in 2024 in NRW x 41 Wo. = 533 h, die Differenz von 533 h zu 246 h ist 287 h

Sollten die 13 Wo. Ferien komplett frei für den Lehrer sein (was so nicht ist, weiß ich auch), müssten also 287 h zusätzlich in 39 Wo. "rausgearbeitet" werden, heißt jede Woche rund 48 Stunden im Schnitt statt 41 Stunden (ca. 7 Stunden mehr in den Nichtferienwochen). Wird in den Ferien gearbeitet (Vorbereitung, Konferenzen etc.) reduziert dies natürlich die zusätzlich zu erbringenden Stunden in den Nichtferienzeiten.
(Feiertage habe ich jetzt mal bewusst rausgelassen in meiner Berechnung.)

BeamterNWmD:

--- Zitat von: MastrOfSchool am 09.08.2024 21:13 ---Ich denke, es handelt sich um ein Missverständnis. Die wöchentliche Arbeitszeit bleibt im ersten Beförderungsamt (A14) bei 41 Stunden. Die damit verbundenen Zusatzaufgaben sollen sich in der Schwierigkeit von den Aufgaben der anderen (A13) abheben, nicht vom Umfang her.

Viele Grüße

--- End quote ---

Dem kann ich nur zustimmen. Zumindest in der Theorie. Es gibt keine "karrieremäßige" Stundenerhöhung, lediglich eine altersbezogene Absenkung.
Nochmal zur Verdeutlichung, da für Lehrer die AZVO NRW nicht in vollem Umfang gilt:
Das hier ist der Grundsatz: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=0&bes_id=8044&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=660222
Darüber hinaus ist glaube ich jedem klar, dass das heutzutage in sämtlichen Bereichen so eben nicht mehr funktioniert. Aber ich finde, für die Besoldung, die man/wir als Beamter empfängt/empfangen, sind 3-5 Überstunden die Woche vertretbar.
Hierbei spreche ich aber ausdrücklich von "bezahlten" Überstunden (bzw. heute öfters: Freizeitausgleich, bei Dienststellen ohne Zeiterfassung – wie an Schulen – durch interne Absprachen). Es darf eigentlich nicht angehen, dass etwas verfällt oder in der Freizeit Dienst verrichtet wird.

Genauere Verordnungen/Erlasse kann ich dir leider nicht nennen, aber da schließe ich mich "Organisator" an:
Frage am besten einmal im Schulamt bzw. der personalaktenführenden Dienststelle (in NW: die zuständige der 5 BR'en) oder sogar über die Gewerkschaft / deinen örtlichen Politiker bei der Landesregierung (Landtag / MSB) in Düsseldorf nach.

Viel Erfolg dabei!


Und spannend, TVOEDAnwender:
Ich hätte gedacht/überschlagen, dass es deutlich weniger als 48 wären, aber diese Analyse hilft einem als Richtwert dauerhaft.

Der Betroffene ist damit nach nur 2 Wochen (21 ÜStd.) bereits am Limit für 3 Wochen (pro Woche 7 ÜStd.).

PushPull:

--- Zitat von: MastrOfSchool am 09.08.2024 21:13 ---Ich denke, es handelt sich um ein Missverständnis. Die wöchentliche Arbeitszeit bleibt im ersten Beförderungsamt (A14) bei 41 Stunden. Die damit verbundenen Zusatzaufgaben sollen sich in der Schwierigkeit von den Aufgaben der anderen (A13) abheben, nicht vom Umfang her.

Viele Grüße

--- End quote ---

Das ist ja aber auch ein rein theoretisches Konstrukt. Lehrkräfte haben ein gewisses Stundendebutat (z.B. 25,5 Std. am Gymnasium) und lediglich Vertretungsstunden werden als Mehrarbeit gesehen. Alle anderen Aufgabenbereiche sollen irgendwie drin verrechnet sein, nur wurde das ganze System zuletzt vor 30 (?) Jahren noch mal genauer angeschaut. Welche Aufgaben soll es an Schulen denn geben, die eine höhere Schwierigkeit, aber keinen erhöhten Arbeitsaufwand aufweisen, wenn Unterrichtsstunden die einzige Bezugsgröße für diesen Arbeitsaufwand sind? Ergo sind alle Beförderungsstellen an Schulen immer mit Mehrarbeit verbunden, die dann quasi mit dem höheren Sold abgegolten sein soll. Ob das nur inoffiziell so ist, ist ja für die individuelle Lehrkraft und ihre Belastung irrelevant.

Mir bleibt nur ein Tipp: Gespräch mit Schulleitung suchen, bei Misserfolg Überlastungsanzeige stellen und schnellstmöglich in eine Gewerkschaft eintreten, falls noch nicht geschehen. Wenn sich nichts ändert, folgt unweigerlich das, was Du mit der Überlastungsanzeige verhindern wolltest: Du wirst krank. Immer öfter und immer länger. Natürlich nur in dem Maße, dass keine Teilnahme am Hamburger Modell von dir gefordert wird. Darüberhinaus musst Du selbst Rücksicht auf dich nehmen: weniger Unterrichtsvorbereitung, kein "hier" mehr rufen, wenn ein Arbeitskreis gebildet wird, länger für Korrekturen brauchen, etc.

Das eigentliche Problem ist, dass sich in einem Kollegium immer einige Leute wegducken, von Natur aus inkompetent sind oder sich inkompetent stellen, damit sie in Ruhe gelassen werden. Die Arbeit verteilt sich zunächst auf die, die nicht "nein" sagen können und dann auf diejenigen, die was können, sich aber nicht melden. Vielleicht funktioniert auch ein Schulwechsel und dann nimmst Du die, von mir oben beschriebene, Rolle der gespielt Inkompetenten ein. ;)

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