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Teilnahme Gemeinderat als Mitarbeiterin nicht mehr möglich

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ich1974:
Ist die Teilnahme an der Sitzung vom AG angeordnet, ist das Arbeitszeit, die vom AG zu vergüten ist und vom Direktionsrecht gedeckt ist.

Ist die Teilnahme freiwillig und keine Arbeitszeit, ist das ein reine Privatvergnügen.

In Beiden Fällen bestimmt jedoch das Gemeindeorgan (Gemeinderat) in einer Satzung die Sitzungstage. Die Teilnahme im öffentlichen Teil als Zuhörer ist immer freiwillig und man muss seine privaten Termin halt anders organisieren.

Sjuda:
Natürlich kann von Mitarbeitern der Gemeinde verlangt werden, an den Sitzungen des Gemeinderates teilzunehmen.
Bei angeordneter Teilnahme handelt es sich dann auch um Arbeitszeit.

In der Praxis geschieht dies aus unterschiedlichen Gründen. Einerseits gibt es meist einen Sitzungsdienst, der zum Beispiel für die Protokollführung und die Ausstattung der Räumlichkeiten zuständig ist.
Oftmals ist auch die Leitung des Hauses zugegen, also Dezernenten, Beigeordnete und einzelne Amtsleiter. Zudem düften bei Beschlussvorlagen aus der Verwaltung für den Fall von Nachfragen regelmäßig auch Vetreter der verantwortlichen Organisationseinheiten zugegen sein. Es ist also Regelfall und nicht Ausnahme, dass Mitarbeiter der Verwaltung an den Sitzungen teilnehmen - und sei es, mit welchem Hintergund auch immer, nur in der Funktion einer "passiven Zuhöhrerin".

Da es sich im SV bei der Teilnahme an den Sitzungen um einen Bestandteil der auszuübenden Tätigeiten handelt,
sprechen wir auch nicht über Privatvergnügen. Es spielt auch keine Rolle, ob die Teilnahme am öffentlichen oder nichtöffentlichen Teil der Sitzung erfolgt.

Die persönlichen Belange einer einzelnen Mitarbeiter werden wohl kaum zu einer Verschiebung der Sitzungen führen. Die Konsequenz ist also, dass die Teilnahme nicht mehr gewährleistet werden kann. Wie sich dieses Problem lösen lässt, sollte gemeinsam erörtert werden.




Joe kommunal:
Was gerne mal übersehen wird, dass Mitarbeiter schon einen 8-9 Stunden Tag hinter sich haben und dann noch 3-4 Stunden im Gemeinderat sitzen sollen.

RsQ:
Das kann man ja dann - je nach konkreter Regelung - ausgleichen. Vielleicht an dem Tag eher Schluss machen, am Folgetag später kommen - oder einfach Überstunden anhäufen.

Bzgl. Ausgangsfrage: Der "private Termin" (zu dem wir nichts Näheres wissen) muss dann wohl oder übel hintenan stehen, solange der Gemeinderatstermin beruflich veranlasst werden darf.

MoinMoin:
Ausgleiche ja, aber darf er das dann noch, weil er gewisse gesetzliche Bestimmungen überschreitet😏

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