Autor Thema: Besoldung einer Referatsleitung?  (Read 8474 times)

PublicTim

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Besoldung einer Referatsleitung?
« am: 13.06.2024 10:28 »
Gibt es eine Regelung, ob eine Referatsleitung in der obersten Bundesbehörde stets nach B3 besoldet wird? In den obersten Bundesbehörden haben wir Referatsleitung die teilweise "nur" A15 oder A 16 sind. bekommen die dann Ausgleichszahlung bis zur Besoldung B3?

2strong

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Antw:Besoldung einer Referatsleitung?
« Antwort #1 am: 13.06.2024 10:46 »
Das wird in den Häusern sehr unterschiedlich gehandhabt. Wird ein Referent (typischerweise ein Regierungsdirektor, A 15) zum Referatsleiter ernannt, übt er die Funktion zunächst aus, ohne dafür umgehend befördert zu werden. Die Beförderung zu Ministerialrat (A 16) erfolgt dann in Abhängigkeit freier Planstellen und jeweiliger Personalpolitik meist ein bis drei Jahre nach Übertragung der Funktion. Die Ei Weisung in eine B3-Stelle erfolgt - ebenfalls in Abhängigkeit freier Planstellen - dann meist einige wenige Jahre später, teilweise auch erst nach Verwendungswechsel als Referatsleiter. Manchmal, wenn es keine freien Stellen gibt oder sich jemand nicht bewährt, ist aber auch bei A 16 Schluss. Das sind aber eher seltene Ausnahmen.

PublicTim

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Antw:Besoldung einer Referatsleitung?
« Antwort #2 am: 13.06.2024 10:50 »
Danke für ersten Einblick. Also erfolgt die Vergütung stets anhand des aktuellen Beförderungsamtes und nicht automatisch nach B3?!

2strong

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Antw:Besoldung einer Referatsleitung?
« Antwort #3 am: 13.06.2024 10:52 »
Korrekt. Direkt nach B 3 geht es nirgends, auch nicht via Zulage. Selbst mit politischem Rückenwind dauert es praktisch immer rd. drei Jahre. Schneller geht es nur, wenn man bereits mit A 16 ins Haus kommt.

PublicTim

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Antw:Besoldung einer Referatsleitung?
« Antwort #4 am: 13.06.2024 10:54 »
dann kann es theoretisch passieren, dass die Stellvertretung mehr als die Leitung (aufgrund der höhere Stufe in A15) vergütet wird?!

Eukalyptus

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Antw:Besoldung einer Referatsleitung?
« Antwort #5 am: 13.06.2024 11:02 »
dann kann es theoretisch passieren, dass die Stellvertretung mehr als die Leitung (aufgrund der höhere Stufe in A15) vergütet wird?!

Aber das ist doch keine Besonderheit, sondern im gesamten Öffentlichen Dienst so. Das übertragene Amt ist das Eine, die Erfahrungsstufe das Andere (diese ist nur in begrenztem Maße steuerbar, sie richtet sich in erster Linie nach der (Anerkennung der..) Erfahrung).

PS: Eine Wartezeit bis zur vollen Übertragung des ausgeübten Amtes ist sogar im BBesG (ich meine §24) abgebildet. Das man auf Ministeriumsebene dies (je nach Geschäftsbereich mehr oder weniger...) nutzt, ist nicht überraschend.
« Last Edit: 13.06.2024 11:15 von Eukalyptus »

2strong

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Antw:Besoldung einer Referatsleitung?
« Antwort #6 am: 13.06.2024 11:38 »
dann kann es theoretisch passieren, dass die Stellvertretung mehr als die Leitung (aufgrund der höhere Stufe in A15) vergütet wird?!
Jawohl, die Situation gibt es zu Beginn einer "Referatsleiterkarriere" häufiger. Auch Familienzuschläge können dazu einen Beitrag leisten.

2strong

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Antw:Besoldung einer Referatsleitung?
« Antwort #7 am: 13.06.2024 11:42 »
PS: Eine Wartezeit bis zur vollen Übertragung des ausgeübten Amtes ist sogar im BBesG (ich meine §24) abgebildet. Das man auf Ministeriumsebene dies (je nach Geschäftsbereich mehr oder weniger...) nutzt, ist nicht überraschend.
Referatsleiter befinden sich in keiner Sonderlaufbahn i. S. v. § 24 BBesG. Typischerweise befinden sie sich in der Laufbahn des nichttechnischen Verealtubgsdienstes. Ausnahmen insbesondere im Bereich BMJ (Richter) und BMVg (Soldaten) mal ausgeklammert.

Eukalyptus

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Antw:Besoldung einer Referatsleitung?
« Antwort #8 am: 13.06.2024 23:24 »
PS: Eine Wartezeit bis zur vollen Übertragung des ausgeübten Amtes ist sogar im BBesG (ich meine §24) abgebildet. Das man auf Ministeriumsebene dies (je nach Geschäftsbereich mehr oder weniger...) nutzt, ist nicht überraschend.
Referatsleiter befinden sich in keiner Sonderlaufbahn i. S. v. § 24 BBesG. Typischerweise befinden sie sich in der Laufbahn des nichttechnischen Verealtubgsdienstes. Ausnahmen insbesondere im Bereich BMJ (Richter) und BMVg (Soldaten) mal ausgeklammert.

§24 betrifft (nachdem ich den Paragraphen jetzt tatsächlich mal gelesen habe..) nicht "Sonderlaufbahnen", sondern die Besoldungsgruppen B6+ in obersten Bundesbehörden und andere B-Besoldungen. Jedenfalls sind Referatsleiter tatsächlich nicht betroffen, da "nur" maximal B3-besoldet.

SamFisher

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Antw:Besoldung einer Referatsleitung?
« Antwort #9 am: 14.06.2024 06:41 »
Danke für ersten Einblick. Also erfolgt die Vergütung stets anhand des aktuellen Beförderungsamtes und nicht automatisch nach B3?!

B3 gibt es auch nicht automatisch. Ich kenne mehrere MinR die mit A16 in Pension gegangen sind.

Für B3 waren die Beurteilungen nicht gut genug.

Casa

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Antw:Besoldung einer Referatsleitung?
« Antwort #10 am: 14.06.2024 09:09 »
Es gibt auch MR die nach A16 besoldet werden, weil die Stelle mit A16 hinterlegt ist. Dasselbe gibt es für Oberste (A16, B2, B3).
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

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Antw:Besoldung einer Referatsleitung?
« Antwort #11 am: 14.06.2024 10:40 »
§24 betrifft (nachdem ich den Paragraphen jetzt tatsächlich mal gelesen habe..) nicht "Sonderlaufbahnen", sondern die Besoldungsgruppen B6+ in obersten Bundesbehörden und andere B-Besoldungen.
Die Rede war vom § 24 Bundesbesoldungsgesetz, nicht § 24 Bundesbeamtengesetz  ;)

2strong

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Antw:Besoldung einer Referatsleitung?
« Antwort #12 am: 14.06.2024 10:44 »
Es gibt auch MR die nach A16 besoldet werden, weil die Stelle mit A16 hinterlegt ist. Dasselbe gibt es für Oberste (A16, B2, B3).
Auch hier im Threat posten Du nur Müll. Sämtliche Dienstposten für Referatsleiter oder analoge Funktionen (Leiter von Projektgruppen, Prüfungsgebieten etc.) sind nach B 3 bewertet. Befördert wir grundsätzlich nach Verfügbarkeit entsprechender Planstellen - stets aber von A 16 nach B 3. Eine Besoldung nach B 2 ist nach Besoldubgsordnung gar nicht vorgesehen.

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Antw:Besoldung einer Referatsleitung?
« Antwort #13 am: 14.06.2024 10:46 »
Es gibt auch MR die nach A16 besoldet werden, weil die Stelle mit A16 hinterlegt ist. Dasselbe gibt es für Oberste (A16, B2, B3).
Sämtliche Dienstposten für Referatsleiter sind mit B 3 bewertet. Die Beförderung von A 16 ausgehend erfolgt nach Leistung und verfügbaren Planstellen. Eine Besoldung nach B 2 gibt es nirgends, da sie von der Besoldungsordnung gar nicht ermöglicht ist.

Casa

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Antw:Besoldung einer Referatsleitung?
« Antwort #14 am: 14.06.2024 14:40 »
Zitat
Auch hier im Threat posten Du nur Müll. Sämtliche Dienstposten für Referatsleiter oder analoge Funktionen (Leiter von Projektgruppen, Prüfungsgebieten etc.) sind nach B 3 bewertet. Befördert wir grundsätzlich nach Verfügbarkeit entsprechender Planstellen - stets aber von A 16 nach B 3.

Es tut mir für Sie leid, wenn Sie nicht zwischen MR und dem vergleichbaren Beispiel Oberst unterscheiden können.


Zitat
Eine Besoldung nach B 2 ist nach Besoldubgsordnung gar nicht vorgesehen.

Das sieht der Gesetzgeber mit der Anlage I zum BBesG anders als Sie.


Zitat
Auch hier im Threat posten Du nur Müll.

Ich habe Ihnen nicht das Du angeboten. Mäßigen Sie sich in Ihrem Umgangston.
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)