Das wird in den Häusern sehr unterschiedlich gehandhabt. Wird ein Referent (typischerweise ein Regierungsdirektor, A 15) zum Referatsleiter ernannt, übt er die Funktion zunächst aus, ohne dafür umgehend befördert zu werden. Die Beförderung zu Ministerialrat (A 16) erfolgt dann in Abhängigkeit freier Planstellen und jeweiliger Personalpolitik meist ein bis drei Jahre nach Übertragung der Funktion. Die Ei Weisung in eine B3-Stelle erfolgt - ebenfalls in Abhängigkeit freier Planstellen - dann meist einige wenige Jahre später, teilweise auch erst nach Verwendungswechsel als Referatsleiter. Manchmal, wenn es keine freien Stellen gibt oder sich jemand nicht bewährt, ist aber auch bei A 16 Schluss. Das sind aber eher seltene Ausnahmen.