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Besoldung einer Referatsleitung?
PublicTim:
Gibt es eine Regelung, ob eine Referatsleitung in der obersten Bundesbehörde stets nach B3 besoldet wird? In den obersten Bundesbehörden haben wir Referatsleitung die teilweise "nur" A15 oder A 16 sind. bekommen die dann Ausgleichszahlung bis zur Besoldung B3?
2strong:
Das wird in den Häusern sehr unterschiedlich gehandhabt. Wird ein Referent (typischerweise ein Regierungsdirektor, A 15) zum Referatsleiter ernannt, übt er die Funktion zunächst aus, ohne dafür umgehend befördert zu werden. Die Beförderung zu Ministerialrat (A 16) erfolgt dann in Abhängigkeit freier Planstellen und jeweiliger Personalpolitik meist ein bis drei Jahre nach Übertragung der Funktion. Die Ei Weisung in eine B3-Stelle erfolgt - ebenfalls in Abhängigkeit freier Planstellen - dann meist einige wenige Jahre später, teilweise auch erst nach Verwendungswechsel als Referatsleiter. Manchmal, wenn es keine freien Stellen gibt oder sich jemand nicht bewährt, ist aber auch bei A 16 Schluss. Das sind aber eher seltene Ausnahmen.
PublicTim:
Danke für ersten Einblick. Also erfolgt die Vergütung stets anhand des aktuellen Beförderungsamtes und nicht automatisch nach B3?!
2strong:
Korrekt. Direkt nach B 3 geht es nirgends, auch nicht via Zulage. Selbst mit politischem Rückenwind dauert es praktisch immer rd. drei Jahre. Schneller geht es nur, wenn man bereits mit A 16 ins Haus kommt.
PublicTim:
dann kann es theoretisch passieren, dass die Stellvertretung mehr als die Leitung (aufgrund der höhere Stufe in A15) vergütet wird?!
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