Das sieht der Gesetzgeber mit der Anlage I zum BBesG anders als Sie.
Mal eine andere Frage im gleichen Zusammenhang. Kann ich (bei vorliegenden Voraussetzung) auch als nicht Referatsleiter in A16 befördert werden?
Wobei ich nicht sagen kann, wieviel A16 Stellen ohne Leitungsfunktion existieren. Das beschreibt der Haushalt nicht.