Autor Thema: Neueinstellung beim gleichen Arbeitgeber (Wechsel innerhalb Bundesland)  (Read 3939 times)

Capo

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 161
Deine neue Dienststelle scheint ein Eigenständiger Arbeitgeber zu sein, Daher wird eine Umsetzung nicht gehen. In NRW hatte man die Hochschulen zB. auch zu "Körperschaften des öffentlichen Rechts " gemacht auch wenn das Land noch zu 100% Eigentümer ist, sind die Unis Eigenständige Arbeitgeber und die Arbeitsverträge werden nur noch zwischen dem Arbeitnehmer und der Hochschule geschlossen.

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 7,426
Ich bin als WiMi (E13) beim Bundesland B, *vertreten durch* [so die Formulierung im AV] das Universitätsklinikum X,
Dann dürfte es sich nicht in NRW abspielen, sondern in einem Land wo es durchaus Unis gibt bei denen der AG noch das Land ist!
Wenn allerdings bei dem neuem AG nicht: beim Bundesland B, *vertreten durch* [so die Formulierung im AV] das Universitätsklinikum X
steht, dann ist eh alles gefragte und gesagte hinfällig.

Capo

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 161
Mich hatte seine Aussage "An der zukünftigen Dienstelle, d.h. as Uni.klinikum Y (Anstalt des öffentl. Rechts) ist eine Neueinstellung vorgesehen." darauf gebracht. Nach Definition ist dieses eine eigene Rechtspersönlichkeit. Wenn man alte Verträge hat wurden diese noch zwischen dem Land und dem AN geschlossen. In NRW wurden die Beschäftigten dann aber in die Körperschaften überführt, ohne neue Verträge. Dazu gabs in NRW extra ein Gesetzt (Hochschulfreiheitsgesetzt NRW) um dieses so machen zu können.

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 7,426
Also ist die Hausaufgabe der Woche für mphstat:
Finde raus, ob du wirklich beim gleichem AG bleiben würdest. 8)

mphstat

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 19
Hallo,
das ganze spielt sich im Freistaat Bayern ab. ja, ich würde beim gleichen Arbeitgeber bleiben.
Da es unabhängige Verwaltungen seien, geht es nur mit Kündigung bei der jetzigen Dienststelle/ Uni.klinikum X, und Neueinstellung bei Uni.klinikum Y (so wurde es von der dortigen Verwaltung erklärt).

Hoffentlich klappt alles.

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 7,426
Dann ist die Aussage der Verwaltung nicht korrekt, denn wenn man beim gleichem AG bleibt, dann geht es, wenn man will, durchaus auch mit einer öden Versetzung.

Haben wir gerade auch gemacht, von Uni zu Mittelbehörde.