Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Förderliche Zeiten bei Neueinstellung des selben Arbeitgebers
Kowl:
Hallo zusammen,
ich bin seit einigen Monaten auf einer E11-Stelle im IT-Bereich tätig, die mir leider nicht zusagt. Obwohl ich die Aufgaben bewältigen kann, erfüllt mich leider die Tätigkeit nicht. Aufgrund fehlender Fachlicher Weisungsbefugnis oder Besonderer Leistungen wurde ich in E10/3 eingruppiert.
Ich habe mich beim selben Land (Bayern) auf eine E10-Stelle beworben, die meinen früheren Tätigkeiten als IT-Admin entspricht und mir Freude bereiten würde. Sollte mir im Vorstellungsgespräch keine Zulage nach §16 Abs. 5 gewährt werden, ziehe ich eine Kündigung und direkte Wiedereinstellung in Erwägung. Dies könnte dazu führen, dass meine 8 Jahre Berufserfahrung als IT-Admin anerkannt werden und ich direkt in Stufe 4 eingruppiert werde.
Wie oben beschrieben, wechselte ich bereits vor einigen Monaten intern die Dienststelle und wurde dabei von E9b nach E10 höhergruppiert. Damals wurde mir von einer Kündigung und Neueinstellung abgeraten, da angeblich meine Berufserfahrung nicht anerkannt werden würde, wenn weniger als 6 Monate zwischen den Beschäftigungen des Arbeitgebers liegen.
Ich bin bereit, auf meine aktuelle E11-Stelle zu verzichten, um wieder Freude an meiner Arbeit im IT-Bereich zu haben. Ich bin nicht überfordert, aber die aktuelle Tätigkeit entspricht einfach nicht meinen Interessen und Fähigkeiten, ich habe es unterschätzt (Selbstverschuldet).
Meine Frage ist, ob eine nahtlose Neueinstellung beim selben Arbeitgeber (Land Bayern) unter Anerkennung meiner 8-jährigen Berufserfahrung als IT-Admin möglich ist, sollte mir im Vorstellungsgespräch keine Zulage nach §16 Abs. 5 gewährt werden. Eine direkte Versetzung ohne Höhergruppierung kommt für mich nicht in Frage, da ich dann lieber in meiner aktuellen Position bleiben würde und es woanders versuche.
PS: Ich bin seit 2018 in unbefristeter Anstellung.
Lieben Dank!
MoinMoin:
Möglich ist es, wenn es eine echte Neueinstellung ist, dann kann der AG förderliche Zeiten bei schlechter Bewerberlage anbieten, muss es aber nicht.
Aber wenn klug ist, bietet er dann doch lieber die widerrufliche Zulage an, die er dir wieder nehmen kann, wenn er nicht zufrieden mit dir ist.
Kowl:
--- Zitat von: MoinMoin am 13.06.2024 13:06 ---Möglich ist es, wenn es eine echte Neueinstellung ist, dann kann der AG förderliche Zeiten bei schlechter Bewerberlage anbieten, muss es aber nicht.
Aber wenn klug ist, bietet er dann doch lieber die widerrufliche Zulage an, die er dir wieder nehmen kann, wenn er nicht zufrieden mit dir ist.
--- End quote ---
Wenn ich es richtig verstehe, wäre dann bezogen auf meinen möglichen Fall keine echte Neueinstellung? Die Aussage, dass die förderlichen Zeiten nur anerkannt werden können, wenn vorher ein anderer Arbeitgeber war oder wenn es derselbe ist, zwischendrin mindestens sechs Monate vergangen sein müssen, ist die Aussage so richtig, abgesehen von der Bewerberlage?
Wie ist das mit der Bewerberlage zu verstehen? Es sind wenige Bewerbungen eingegangen oder es sind wenige qualifizierte Bewerbungen eingegangen, wären beide Szenarien eine schlechte Bewerberlage, um die förderlichen Zeiten anerkennen zu können?
MoinMoin:
Echte Neueinstellung heißt, dass alles vom altem AV abgegolten ist (Urlaub, Gleitzeit etc.)
Wenn die Personaler trotzdem die Rechtsauffassung haben, dass zwei aufeinander folgende AVs keine echte Neueinstellung ist, dann kann man denen nicht helfen, da man sie eh nicht dazu zwingen kann förderliche Zeiten anzuerkennen.
Ich wüsste nicht woher diese 6 Monate herkommen, kannst die ja dazu befragen.
Vielleicht meinen sie damit die Konsequenzen bzgl. KSchG (das du also bei zwei direkt aufeinanderfolgenden AVs nicht grundlos gekündigt werden kannst).
Förderliche Zeiten kann der Arbeitgeber bei Neueinstellungen zur Deckung des Personalbedarfs anerkennen.
Heißt: Wenn sie sonst niemanden finden der geeignet ist.
Beamter:
Und warum sollte der selbe Arbeitgeber eine Kündigung durch dich vollziehen, um dich dann wieder einzustellen.
Prognose: wird er nicht machen
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
Go to full version