Autor Thema: Förderliche Zeiten bei Neueinstellung des selben Arbeitgebers  (Read 4726 times)

Kowl

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Bezüglich der Anrechnung förderlicher Zeiten habe ich eine Frage zur Auslegung des Tarifvertrags.

Bedeutet der Begriff 'vorherige berufliche Tätigkeit' in § 16 Abs. 2 Satz 4 TV-L ausschließlich die Tätigkeit beim unmittelbar vorherigen Arbeitgeber oder können auch relevante Tätigkeiten bei früheren Arbeitgebern berücksichtigt werden? Konkret geht es um meine Berufserfahrung als IT-Administrator, die sich über mehrere Arbeitgeber erstreckt.
Nein, förderliche Zeiten sind nur beschränkt auf berufliche Tätigkeiten, egal als was wie oder wo.

Du könntest die berufliche Tätigkeit als Bäcker in einer Bäckerei als förderlich ansehen, wenn du als Programmierer für eine Bäckereisoftware eingestellt wirst.


Also deine gesamten Tätigkeitsmonate, auch wenn sie nicht zusammenhängend sind, können dir als förderliche Zeiten anerkannt werden.

Also wenn du hier 7 dort 9 und woanders 23 Monate gearbeitet hast, dann hast du 39 Monate zusammen

Vielen Dank! Dann bin ich mal gespannt ob das auch so gesehen wird, bald sollte iche ine Rückmeldung erhalten.  ;)

MoinMoin

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Vielen Dank! Dann bin ich mal gespannt ob das auch so gesehen wird, bald sollte iche ine Rückmeldung erhalten.  ;)
Musste halt so einfordern und dann sehen, ob sie da mit gehen oder sich einen anderen suchen, der billiger ist.

Kowl

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Vielen Dank! Dann bin ich mal gespannt ob das auch so gesehen wird, bald sollte iche ine Rückmeldung erhalten.  ;)
Musste halt so einfordern und dann sehen, ob sie da mit gehen oder sich einen anderen suchen, der billiger ist.

Laut Rückmeldung, ist eine Neueinstellung aufgrund der gemeinsamen Zugehörigkeit beider Behörden zum selben Ministerium problematisch. Der aktuelle Arbeitgeber bevorzugt eine Versetzung oder Vertragsänderung. Sollte die aktuelle Behörde jedoch innerhalb der nächsten sechs Monate keine Versetzung zusichern, könnte erst dann eine Neueinstellung problemlos erfolgen. Genauere Details zu den Rahmenbedingungen soll in einem Gespräch folgen, dort kann ich über weiteres im Detail klären.

Darüber hinaus wurde angedeutet, dass bei einer möglichen Neueinstellung nur die Zeiten einer vorherigen Dienststelle anerkannt werden könnten, nicht jedoch relevante Zeiten bei vorherigen Arbeitgebern, obwohl die Tätigkeiten im selben Berufsbild liegen.

Bin gerade abgesehen von der Zusage, nicht gerade erfreut darüber.

VFA West

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Erstmal herzlichen Glückwunsch! Kann denn eine Zulage gezahlt werden?

Kowl

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Erstmal herzlichen Glückwunsch! Kann denn eine Zulage gezahlt werden?

Vielen Dank!

Danach hatte ich nicht gefragt, würde ich dann bei dem Folgegespräch klären. Nur ist eine Zulage jederzeit widerruflich, und um zukünftig eine besserer Planbarkeit zu haben, war es mein Ziel, die Stufe 4 zu erreichen.

MoinMoin

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Vielen Dank! Dann bin ich mal gespannt ob das auch so gesehen wird, bald sollte iche ine Rückmeldung erhalten.  ;)
Musste halt so einfordern und dann sehen, ob sie da mit gehen oder sich einen anderen suchen, der billiger ist.

Laut Rückmeldung, ist eine Neueinstellung aufgrund der gemeinsamen Zugehörigkeit beider Behörden zum selben Ministerium problematisch. Der aktuelle Arbeitgeber bevorzugt eine Versetzung oder Vertragsänderung. Sollte die aktuelle Behörde jedoch innerhalb der nächsten sechs Monate keine Versetzung zusichern, könnte erst dann eine Neueinstellung problemlos erfolgen. Genauere Details zu den Rahmenbedingungen soll in einem Gespräch folgen, dort kann ich über weiteres im Detail klären.
Also es gibt somit keinen aktuellen oder neuen Arbeitgeber, nur mal so am Rande und vom Wording!
Und natürlich ist der normale Weg eine Versetzung.

Und wenn man einen neuen AV beim altem Ag macht, so kann es eine Neueinstellung (im tariflichem) Sinne sein. Es müssen hat alle Stunden und Urlaubstage beim altem AV abgegolten sein.

Und dann, wenn es eine Neueinstellung ist, kann der AG ohne Probleme tariflich alle Zeiten der vorherigen beruflichen Tätigkeiten als förderliche Zeiten anerkennen.
Er muss nur wollen und man muss halt der einzige geeignete Kandidat sein, der das auch fordert.

Zitat
Darüber hinaus wurde angedeutet, dass bei einer möglichen Neueinstellung nur die Zeiten einer vorherigen Dienststelle anerkannt werden könnten, nicht jedoch relevante Zeiten bei vorherigen Arbeitgebern, obwohl die Tätigkeiten im selben Berufsbild liegen.
Das stimmt für die Anerkennung als förderliche Zeiten nicht !
Sie beziehen sich da wahrscheinlich auf die Anerkennung via 16.2a und haben den Trick es via förderliche Zeiten zu machen offenbar nicht auf dem Plan.

Zitat
Bin gerade abgesehen von der Zusage, nicht gerade erfreut darüber.
un, du hast es in der Hand dich zu entscheiden das Angebot anzunehmen, ein besseres zu fordern oder dir einen AG zu suchen, der da bessere Konditionen hat.


Kowl

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Zitat
Also es gibt somit keinen aktuellen oder neuen Arbeitgeber, nur mal so am Rande und vom Wording!
Und natürlich ist der normale Weg eine Versetzung.

Und wenn man einen neuen AV beim altem Ag macht, so kann es eine Neueinstellung (im tariflichem) Sinne sein. Es müssen hat alle Stunden und Urlaubstage beim altem AV abgegolten sein.

Und dann, wenn es eine Neueinstellung ist, kann der AG ohne Probleme tariflich alle Zeiten der vorherigen beruflichen Tätigkeiten als förderliche Zeiten anerkennen.
Er muss nur wollen und man muss halt der einzige geeignete Kandidat sein, der das auch fordert.

So folgende Rückmeldung erhielt ich: Es sei keine echte Neueinstellung im tariflichem Sinne, denn ich müsste vorher bei einem anderen Arbietgeber angestellt sein und das bin ich nicht, ich war nur auf einer anderen Dienststelle des jetzigen Arbeitgebers. Daher werden die es nicht als Neueinstellung anerkennen können.

Zitat
Das stimmt für die Anerkennung als förderliche Zeiten nicht !
Sie beziehen sich da wahrscheinlich auf die Anerkennung via 16.2a und haben den Trick es via förderliche Zeiten zu machen offenbar nicht auf dem Plan.

Weil die es nciht als echte Neueinstellung, siehe oben, anerkennen können, müssen die nach §16.2a gehen und können nicht §16.2 S4 anwenden.....

Habe nun deutlich meinen Unmut geäußert und denen mitgeteilt, dass ich so die Stelle nicht annehmen werden. Nun wollen die das dem Personalchef vorlegen, damit er dies nochmal prüft....

MoinMoin

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So folgende Rückmeldung erhielt ich: Es sei keine echte Neueinstellung im tariflichem Sinne, denn ich müsste vorher bei einem anderen Arbietgeber angestellt sein und das bin ich nicht, ich war nur auf einer anderen Dienststelle des jetzigen Arbeitgebers. Daher werden die es nicht als Neueinstellung anerkennen können.
Sie könnten, sie wollen nur nicht.
Mal sehen ob der Personalchef, der das jetzt prüft mehr kann als sie.
Aber just for fun: Frage die doch mal, wo das Tarifvertrag stehen würde, bzw. woher sie das ableiten, dass das keine Neueinstellung im tariflichen Sinne ist.
Oder ob sie da irgendwelche Kommentierungen/Urteile hätten, die besagen, dass sie es so ansehen müssen.




FearOfTheDuck

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Das ist die Zurschaustellung von Inkopetenz oder glatt gelogen! Lass dir gegebenfalls mal die Norm zeigen, nach der du nicht neu angestellt werden kannst.

Kowl

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Ich vermute mal, dass die es aus Bequemlichkeit, über eine Versetzung durchführen wollen. Alles andere würde wohl Arbeit bedeuten und das will man wohl vermeiden.... Nur eine Vermutung.

Wabi Sabi

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BAG vom17.12.2015 - 6AZR 432/14:

https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/6-azr-432-14/

Rn. 17:

b) Die Stufenzuordnung anlässlich einer Einstellung richtet sich demgegenüber nach § 16 Abs. 2 TV-L. Diese Tarifnorm differenziert nach ständiger Rechtsprechung des Senats nicht zwischen Neu- und Wiedereinstellung. Das gilt auch für die wiederholte Einstellung von zuvor befristet Beschäftigten (BAG 24. Oktober 2013 – 6 AZR 964/11 – Rn. 16). Eine Einstellung iSd. § 16 Abs. 2 TV-L erfolgt auch dann, wenn ein neues Arbeitsverhältnis im (unmittelbaren) Anschluss an ein beendetes Arbeitsverhältnis beim selben Arbeitgeber begründet wird (BAG 21. Februar 2013 – 6 AZR 524/11 – Rn. 9, BAGE 144, 263). Ausreichend ist die Wiederbegründung eines Arbeitsverhältnisses nach einer rechtlichen Unterbrechung (vgl. BAG 21. Februar 2013 – 6 AZR 524/11 – Rn. 11, aaO).


Siehe auch BAG vom 21.3.2018 - 7 AZR 408/16, Rn. 58
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ungemein!

MoinMoin

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Also inhaltlich und technisch ist das ja auch korrekt und richtig es via Versetzung und Übertragung der niedrigwertigen Tätigkeiten zu machen.
So reine aus Sicht der Personalverwaltung.

Aber das Personaler behaupten, sie können nicht anders, obwohl es doch eher ein, wir wollen nicht anders ist, ist halt in der Tat entweder Inkompetenz oder Faulheit.

Vielleicht beherrscht der Vorgesetzt Personalmanagement und nutzt die tariflichen Möglichkeiten aus, um dich auf deinen Wunschposten inkl. deinem Wunschentgelt zu verschieben, weil er versteht, dass er ansonsten bald einen MA verlieren wird.

Kowl

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Der Personalchef hat bestätigt, dass eine Neueinstellung mit Anerkennung förderlichen Zeiten grundsätzlich als KANN Regelung, möglich wäre. Aufgrund interner Absprachen und Regelungen innerhalb des Ministeriums ist dies in meinem Fall jedoch nicht vorgesehen. Da beide Dienststellen eng zusammenarbeiten und zum selben Ministerium gehören, möchte man vermeiden, dass der Eindruck einer Abwerbung von Mitarbeitern entsteht.

Obwohl ein Wechsel auch in deren Interesse läge, ist es durch die oben erwähnte interne Absprachen, bei Versetzungen innerhalb des Ministeriums keine zusätzlichen Anerkennungen oder Stufenvorweggewährungen zu gewähren.

Ich sollte nun sorgfältig abwägen, ob ein Wechsel unter diesen Bedingungen für mich dennoch attraktiv ist. Sollten meine Leistungen überzeugen, könnte zukünftig auch über eine Verkürzung meiner Stufenlaufzeit gesprochen werden.

MoinMoin

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und bis dahin eine Zulage nach 16.5?

Kowl

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und bis dahin eine Zulage nach 16.5?

Auch das nicht:
"Obwohl ein Wechsel auch in deren Interesse läge, ist es durch die oben erwähnte interne Absprachen, bei Versetzungen innerhalb des Ministeriums keine zusätzlichen Anerkennungen oder Stufenvorweggewährungen zu gewähren."

Ich stehe nun vor der schwierigen Entscheidung, das Stellenangebot anzunehmen. Die neue Stelle ist zweifellos die richtige Wahl für mich, auch wenn die Rahmenbedingungen besser sein könnten. Finanziell gesehen wäre ich durch den Wechsel nicht schlechter gestellt. Dennoch möchte ich meine aktuelle Arbeitsstelle so schnell wie möglich verlassen, da die Situation für mich kaum noch erträglich ist.

Ich bedanke mich herzlich für eure Unterstützung!