Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Förderliche Zeiten bei Neueinstellung des selben Arbeitgebers

<< < (4/7) > >>

Kowl:

--- Zitat von: MoinMoin am 18.07.2024 15:46 ---
--- Zitat von: Kowl am 18.07.2024 15:35 ---Bezüglich der Anrechnung förderlicher Zeiten habe ich eine Frage zur Auslegung des Tarifvertrags.

Bedeutet der Begriff 'vorherige berufliche Tätigkeit' in § 16 Abs. 2 Satz 4 TV-L ausschließlich die Tätigkeit beim unmittelbar vorherigen Arbeitgeber oder können auch relevante Tätigkeiten bei früheren Arbeitgebern berücksichtigt werden? Konkret geht es um meine Berufserfahrung als IT-Administrator, die sich über mehrere Arbeitgeber erstreckt.

--- End quote ---
Nein, förderliche Zeiten sind nur beschränkt auf berufliche Tätigkeiten, egal als was wie oder wo.

Du könntest die berufliche Tätigkeit als Bäcker in einer Bäckerei als förderlich ansehen, wenn du als Programmierer für eine Bäckereisoftware eingestellt wirst.


Also deine gesamten Tätigkeitsmonate, auch wenn sie nicht zusammenhängend sind, können dir als förderliche Zeiten anerkannt werden.

Also wenn du hier 7 dort 9 und woanders 23 Monate gearbeitet hast, dann hast du 39 Monate zusammen

--- End quote ---

Vielen Dank! Dann bin ich mal gespannt ob das auch so gesehen wird, bald sollte iche ine Rückmeldung erhalten.  ;)

MoinMoin:

--- Zitat von: Kowl am 18.07.2024 16:10 ---Vielen Dank! Dann bin ich mal gespannt ob das auch so gesehen wird, bald sollte iche ine Rückmeldung erhalten.  ;)

--- End quote ---
Musste halt so einfordern und dann sehen, ob sie da mit gehen oder sich einen anderen suchen, der billiger ist.

Kowl:

--- Zitat von: MoinMoin am 18.07.2024 17:00 ---
--- Zitat von: Kowl am 18.07.2024 16:10 ---Vielen Dank! Dann bin ich mal gespannt ob das auch so gesehen wird, bald sollte iche ine Rückmeldung erhalten.  ;)

--- End quote ---
Musste halt so einfordern und dann sehen, ob sie da mit gehen oder sich einen anderen suchen, der billiger ist.

--- End quote ---

Laut Rückmeldung, ist eine Neueinstellung aufgrund der gemeinsamen Zugehörigkeit beider Behörden zum selben Ministerium problematisch. Der aktuelle Arbeitgeber bevorzugt eine Versetzung oder Vertragsänderung. Sollte die aktuelle Behörde jedoch innerhalb der nächsten sechs Monate keine Versetzung zusichern, könnte erst dann eine Neueinstellung problemlos erfolgen. Genauere Details zu den Rahmenbedingungen soll in einem Gespräch folgen, dort kann ich über weiteres im Detail klären.

Darüber hinaus wurde angedeutet, dass bei einer möglichen Neueinstellung nur die Zeiten einer vorherigen Dienststelle anerkannt werden könnten, nicht jedoch relevante Zeiten bei vorherigen Arbeitgebern, obwohl die Tätigkeiten im selben Berufsbild liegen.

Bin gerade abgesehen von der Zusage, nicht gerade erfreut darüber.

VFA West:
Erstmal herzlichen Glückwunsch! Kann denn eine Zulage gezahlt werden?

Kowl:

--- Zitat von: VFA West am 19.07.2024 12:43 ---Erstmal herzlichen Glückwunsch! Kann denn eine Zulage gezahlt werden?

--- End quote ---

Vielen Dank!

Danach hatte ich nicht gefragt, würde ich dann bei dem Folgegespräch klären. Nur ist eine Zulage jederzeit widerruflich, und um zukünftig eine besserer Planbarkeit zu haben, war es mein Ziel, die Stufe 4 zu erreichen.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version