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Förderliche Zeiten bei Neueinstellung des selben Arbeitgebers

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MoinMoin:

--- Zitat von: Kowl am 19.07.2024 11:33 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 18.07.2024 17:00 ---
--- Zitat von: Kowl am 18.07.2024 16:10 ---Vielen Dank! Dann bin ich mal gespannt ob das auch so gesehen wird, bald sollte iche ine Rückmeldung erhalten.  ;)

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Musste halt so einfordern und dann sehen, ob sie da mit gehen oder sich einen anderen suchen, der billiger ist.

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Laut Rückmeldung, ist eine Neueinstellung aufgrund der gemeinsamen Zugehörigkeit beider Behörden zum selben Ministerium problematisch. Der aktuelle Arbeitgeber bevorzugt eine Versetzung oder Vertragsänderung. Sollte die aktuelle Behörde jedoch innerhalb der nächsten sechs Monate keine Versetzung zusichern, könnte erst dann eine Neueinstellung problemlos erfolgen. Genauere Details zu den Rahmenbedingungen soll in einem Gespräch folgen, dort kann ich über weiteres im Detail klären.

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Also es gibt somit keinen aktuellen oder neuen Arbeitgeber, nur mal so am Rande und vom Wording!
Und natürlich ist der normale Weg eine Versetzung.

Und wenn man einen neuen AV beim altem Ag macht, so kann es eine Neueinstellung (im tariflichem) Sinne sein. Es müssen hat alle Stunden und Urlaubstage beim altem AV abgegolten sein.

Und dann, wenn es eine Neueinstellung ist, kann der AG ohne Probleme tariflich alle Zeiten der vorherigen beruflichen Tätigkeiten als förderliche Zeiten anerkennen.
Er muss nur wollen und man muss halt der einzige geeignete Kandidat sein, der das auch fordert.


--- Zitat ---Darüber hinaus wurde angedeutet, dass bei einer möglichen Neueinstellung nur die Zeiten einer vorherigen Dienststelle anerkannt werden könnten, nicht jedoch relevante Zeiten bei vorherigen Arbeitgebern, obwohl die Tätigkeiten im selben Berufsbild liegen.

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Das stimmt für die Anerkennung als förderliche Zeiten nicht !
Sie beziehen sich da wahrscheinlich auf die Anerkennung via 16.2a und haben den Trick es via förderliche Zeiten zu machen offenbar nicht auf dem Plan.


--- Zitat ---Bin gerade abgesehen von der Zusage, nicht gerade erfreut darüber.

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un, du hast es in der Hand dich zu entscheiden das Angebot anzunehmen, ein besseres zu fordern oder dir einen AG zu suchen, der da bessere Konditionen hat.

Kowl:

--- Zitat ---Also es gibt somit keinen aktuellen oder neuen Arbeitgeber, nur mal so am Rande und vom Wording!
Und natürlich ist der normale Weg eine Versetzung.

Und wenn man einen neuen AV beim altem Ag macht, so kann es eine Neueinstellung (im tariflichem) Sinne sein. Es müssen hat alle Stunden und Urlaubstage beim altem AV abgegolten sein.

Und dann, wenn es eine Neueinstellung ist, kann der AG ohne Probleme tariflich alle Zeiten der vorherigen beruflichen Tätigkeiten als förderliche Zeiten anerkennen.
Er muss nur wollen und man muss halt der einzige geeignete Kandidat sein, der das auch fordert.

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So folgende Rückmeldung erhielt ich: Es sei keine echte Neueinstellung im tariflichem Sinne, denn ich müsste vorher bei einem anderen Arbietgeber angestellt sein und das bin ich nicht, ich war nur auf einer anderen Dienststelle des jetzigen Arbeitgebers. Daher werden die es nicht als Neueinstellung anerkennen können.


--- Zitat ---Das stimmt für die Anerkennung als förderliche Zeiten nicht !
Sie beziehen sich da wahrscheinlich auf die Anerkennung via 16.2a und haben den Trick es via förderliche Zeiten zu machen offenbar nicht auf dem Plan.

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Weil die es nciht als echte Neueinstellung, siehe oben, anerkennen können, müssen die nach §16.2a gehen und können nicht §16.2 S4 anwenden.....

Habe nun deutlich meinen Unmut geäußert und denen mitgeteilt, dass ich so die Stelle nicht annehmen werden. Nun wollen die das dem Personalchef vorlegen, damit er dies nochmal prüft....

MoinMoin:

--- Zitat von: Kowl am 22.07.2024 08:53 ---So folgende Rückmeldung erhielt ich: Es sei keine echte Neueinstellung im tariflichem Sinne, denn ich müsste vorher bei einem anderen Arbietgeber angestellt sein und das bin ich nicht, ich war nur auf einer anderen Dienststelle des jetzigen Arbeitgebers. Daher werden die es nicht als Neueinstellung anerkennen können.

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Sie könnten, sie wollen nur nicht.
Mal sehen ob der Personalchef, der das jetzt prüft mehr kann als sie.
Aber just for fun: Frage die doch mal, wo das Tarifvertrag stehen würde, bzw. woher sie das ableiten, dass das keine Neueinstellung im tariflichen Sinne ist.
Oder ob sie da irgendwelche Kommentierungen/Urteile hätten, die besagen, dass sie es so ansehen müssen.



FearOfTheDuck:
Das ist die Zurschaustellung von Inkopetenz oder glatt gelogen! Lass dir gegebenfalls mal die Norm zeigen, nach der du nicht neu angestellt werden kannst.

Kowl:
Ich vermute mal, dass die es aus Bequemlichkeit, über eine Versetzung durchführen wollen. Alles andere würde wohl Arbeit bedeuten und das will man wohl vermeiden.... Nur eine Vermutung.

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